Rechtsschutz. Art. 15 Beschwerderecht und Frist18 1 Gegen Verfügungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers ist die Beschwerde an eine unabhängige kantonale Instanz zulässig. Diese entscheidet endgültig.
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Rechtsschutz. Art. 15 Beschwerderecht und Frist18Frist16
1 Gegen Verfügungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers ist die Beschwerde an eine unabhängige kantonale Instanz zulässig. Diese entscheidet endgültig.
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