Common use of Rechtsschutz Clause in Contracts

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de, www.ruv.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags Versicherungsvertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die ErgebnisseErgebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund Grund der Meldung benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall auch Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und sowie bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. IEbenfalls im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an: R+V Versicherung, Datenschutz, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Sofern an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagernausgelagert werden, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig mit einer gewissen Eigenständigkeit erbringen, liegt datenschutzrechtlich in datenschutzrechtlicher Hinsicht eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele hierfür sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische DienstleisterDienstleister im Assistance-Bereich. Wenn Sofern Sie geltend machen können, dass wegen aufgrund Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn im Zusammenhang mit einem zurückliegenden Versicherungsfall hat durch ein Gericht rechtskräftig festgestelltrechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt wurde, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hathat und im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es Es ist dagegen nicht ausausreichend, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So Auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC sowie die Mandatsreferenz (verbunden mit der Gläubiger- Identifikationsnummer ermöglicht diese eine eindeutige Identifizierung des Mandats) werden in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Dabei sind so genannte Stammdaten, z. B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC und die Mandatsreferenz, Versicherungsschein-Nummer und vergleichbare Identifikationsdaten von allen Unternehmen der Gruppe einsehbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell sofort der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Auch Geldeingänge können diese Stammdaten einsehenso in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden zuständigen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Gesundheitsdaten bleiben unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., Niederlassung Wiesbaden R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert KfzKFZ-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der beigetretenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste Listen per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmenan: R+V Versicherung, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergebenDatenschutz, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Sofern Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen Sachversicherungsverträge mit der R+V abschließen, informieren wir den wird der Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüberdarüber informiert, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen Schadenfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält wird auch Informationen über Versicherungssummen und sowie bestehende SelbstbeteiligungenSelbstbeteiligungen informiert, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: drohnen-camp.de, www.aktivas.de, degenia.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., Niederlassung Wiesbaden R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: do-rechner.de, klp-tarifrechner.de, www.raiba-ke-oa.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: citrix-online.ruv.de, www.ov-boerse.de, do-rechner.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. Gesundheitsdaten bleiben unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., Niederlassung Wiesbaden R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* UMBI GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: www.neubacher-marine.de, www.eurokaution.de, www.neubacher-marine.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und sowie bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene "Hilfsfunktionen“ auslagern" ausgelagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele hierfür sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., Niederlassung Wiesbaden R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* UMBI GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: www.vb-bocholt.de, www.voba-breisgau-nord.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen eigenverantwortliche Aufgabenerfüllungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: www.fragfina.de, www.fragfina.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und sowie bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene "Hilfsfunktionen“ auslagern" ausgelagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele hierfür sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., Niederlassung Wiesbaden R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und sowie bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene "Hilfsfunktionen“ auslagern" ausgelagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele hierfür sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., Niederlassung Wiesbaden R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: www.die-vrbank.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und sowie bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene "Hilfsfunktionen" auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: www.ruv.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die ErgebnisseErgeb- nisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschenaus- zutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung Versiche- rungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele Bei- spiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens Versicherungsunter- nehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen Sachver- ständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktions- übertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden vertrags- führenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Lebensversicherungs- Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende SelbstbeteiligungenSelbstbetei- ligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermittelnüber- mitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz Kreditwesen- gesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: Beitrag

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags Versicherungsvertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die ErgebnisseErgebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund Grund der Meldung benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall auch Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und sowie bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. IEbenfalls im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an: R+V Versicherung, Datenschutz, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Sofern an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagernausgelagert werden, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig mit einer gewissen Eigenständigkeit erbringen, liegt datenschutzrechtlich in datenschutzrechtlicher Hinsicht eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele hierfür sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische DienstleisterDienstleister im Assistance-Bereich. Wenn Sofern Sie geltend machen können, dass wegen aufgrund Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn im Zusammenhang mit einem zurückliegenden Versicherungsfall hat durch ein Gericht rechtskräftig festgestelltrechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt wurde, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hathat und im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es Es ist dagegen nicht ausausreichend, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So Auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC sowie die Mandatsreferenz (verbunden mit der Gläubiger-Identifikationsnummer ermöglicht diese eine eindeutige Identifizierung des Mandats) werden in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Dabei sind so genannte Stammdaten, z. B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC und die Mandatsreferenz, Versicherungsschein-Nummer und vergleichbare Identifikationsdaten von allen Unternehmen der Gruppe einsehbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell sofort der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Auch Geldeingänge können diese Stammdaten einsehenso in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden zuständigen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Gesundheitsdaten bleiben unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., Niederlassung Wiesbaden R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* . Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der beigetretenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste Listen per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmenan: R+V Versicherung, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergebenDatenschutz, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Sofern Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen Sachversicherungsverträge mit der R+V abschließen, informieren wir den wird der Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüberdarüber informiert, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen Schadenfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält wird auch Informationen über Versicherungssummen und sowie bestehende SelbstbeteiligungenSelbstbeteiligungen informiert, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: www.ruv.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen Ver- sicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen Geschäftsbe- ziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer Wirtschafts- prüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens Versiche- rungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt Sach- verhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete be- gründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die DatenverarbeitungDa- tenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung Daten- sammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren DatenschutzbeauftragtenDatenschutzbeauftrag- ten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber Kreditge- ber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: www.sparda-h.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende risi- koerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende weiterge- hende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele Bei- spiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein WiderspruchsrechtWi- derspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Sachver- ständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung Kundenbe- treuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbarab- fragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., Niederlassung Wiesbaden R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* UMBI GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx www.code- xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: www.apobank.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende risikoer- höhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder UmmeldungUm- meldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle Zulas- sungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte dauer- hafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende weiterge- hende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden übermit- telnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Sachverstän- diger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen Sachver- ständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktions- übertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung Kundenbe- treuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum Ge- burtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner An- sprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten Stammda- ten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbarab- fragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx www.code- xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation Ge- schäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko Ausfallri- siko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de

Rechtsschutz. An 1Fühlen sich Mitarbeitende in ihrer Persönlichkeit oder in der Ausübung ihrer Arbeit durch das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte RisikenVerhalten anderer beeinträch- tigt, z. B. Verträge bereinigen sie die Unstimmigkeiten soweit zumutbar direkt mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällenden Beteiligten. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern 2Führt die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen Aussprache nicht zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich istgewünschten Ergebnis oder ist sie nicht zumutbar, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiertsie sich mit ihren Anliegen jederzeit an die nächst höhere Führungsebene wenden. Die Betroffenen werden über Mitarbeitenden können sich dabei verbeiständen lassen. 3Kommt es zu keiner Verständigung, können die Mitarbeiten- den Austausch informiertBeschwerde erheben. Diese ist an die Abteilung Personal zu richten. Über Xxxxxxxxxxx entscheidet nach Anhören aller Beteiligten der Vorsitzende der Geschäftsleitung. Richtet sich die Beschwerde gegen den Vorsitzenden der Geschäftslei- tung, entscheidet das Präsidium des Verwaltungsrats. 4Der Rechtsweg bleibt vorbehalten. 1Die BLS gewährt den Mitarbeitenden auf deren Gesuch hin Rechtsschutz, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen der Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben – gegen sie ein Strafverfahren eröffnet wird oder – sich zur Wahrung ihrer Rechte das Beschreiten des Rechts- wegs als Drittberechtigter erfasst istnotwendig erweist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten2Kein Rechtschutz wird gewährt, wenn wir gesetzlich – eine andere Institution oder vertraglich dazu berechtigt Versicherung den Rechtsschutz übernommen hat, – die BLS Gegenpartei ist, – die BLS die Mitarbeiterin oder verpflichtet sindden Mitarbeiter angezeigt hat, – es sich um geringfügige Fälle handelt. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann3Die BLS entscheidet im Einzelfall, ob die Behörde die Daten erhalten darfVoraussetzungen des Rechtsschutzes erfüllt sind und wer mit der Wahrung der Interessen beauftragt wird. In einigen Fällen 4Die Mitarbeitenden sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden der durch die BLS mit dem Rechtschutz beauftragten Stelle sämtliche für die Be- handlung des Falles notwendigen Informationen zu übermittelnliefern, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften insbesondere Beweismittel herauszugeben. 5Die Kosten können von der BLS von den betroffenen Mitar- beitenden ganz oder Verpflichtungen aus teilweise zurückgefordert werden, wenn Mitarbeitende strafrechtlich verurteilt wurden, Pflichten grob- fahrlässig oder vorsätzlich verletzt oder der BLS bzw. dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung einBeauftragten wesentliche Informationen verschwiegen ha- ben.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. z.B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS meldenmel- den, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. z.B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschenaus- zutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung Versiche- rungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges schutz- würdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens 02/2023 Für Ihre Unterlagen überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein WiderspruchsrechtWi- derspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen Sachver- ständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen gegendiesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. z.B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge Ver- träge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Ver- sicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden vertrags- führenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X R+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbHXmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken schi- cken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes FinanzkonglomeratsunternehmenFi- nanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation Ge- schäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement Risiko- management auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende SelbstbeteiligungenSelbstbeteiligun- gen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermittelnüber- mitteln, z. z.B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen fest- geschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: kautionsfrei.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. z.B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS meldenmel- den, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. z.B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschenaus- zutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung Versiche- rungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges schutz- würdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens 02/2023 Für Ihre Unterlagen überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein WiderspruchsrechtWi- derspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen Sachver- ständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen gegendiesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. z.B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge Ver- träge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Ver- sicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden vertrags- führenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken schi- cken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes FinanzkonglomeratsunternehmenFi- nanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation Ge- schäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement Risiko- management auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende SelbstbeteiligungenSelbstbeteiligun- gen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermittelnüber- mitteln, z. z.B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen fest- geschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

Appears in 1 contract

Samples: kautionsfrei.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge Ver- träge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags Versicherungs- vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die ErgebnisseErgebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund Grund der Meldung benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall auch Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und sowie bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene personenbe- zogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. zu. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. IEbenfalls im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an: R+V Versicherung, Datenschutz, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Sofern an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagernausgelagert wer- den, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig mit einer gewissen Eigenständigkeit erbringen, liegt datenschutzrechtlich in datenschutzrechtlicher Hinsicht eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele hierfür sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische DienstleisterDienstleister im Assistance- Bereich. Wenn Sofern Sie geltend machen können, dass wegen aufgrund Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges schutz- würdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei Dies kann bei- spielsweise dann der Fall sein, wenn im Zusammenhang mit einem zurückliegenden Versicherungsfall hat durch ein Gericht rechtskräftig festgestelltrechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt wurde, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hathat und im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr nicht ausge- schlossen werden kann. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es Es ist dagegen nicht ausausreichend, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe Grün- de keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So Auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC sowie die Mandatsreferenz (verbunden mit der Gläubiger-Identifikationsnummer ermöglicht diese eine ein- deutige Identifizierung des Mandats) werden in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Dabei sind so genannte Stammdaten, z. B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC und die Mandatsreferenz, Versicherungsschein-Nummer und vergleichbare Identifikationsdaten von allen Unternehmen der Gruppe einsehbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet zugeord- net und bei telefonischen Anfragen schnell sofort der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Auch Geldeingänge können diese Stammdaten einsehenso in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden zuständi- gen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Gesundheitsdaten bleiben unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG Luxembourg Lebensversicherung S.A. X+X Xxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxx XX R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz Umweltschutz- und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)GmbH* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Beteiligungsgesellschaft mbH* Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V DienstleistungsUnterstützungskasse der Condor-Versicherungsgesellschaften GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert KfzKFZ-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der beigetretenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste Listen per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragtenan: R+V Versicherung, Datenschutz, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten können Sie Auskunft beantragen. Wir übermitteln Darüber hinaus kön- nen Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprü- che auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie gel- tend machen bei: R+V Versicherung, Datenschutz, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: da- xxxxxxxxx@xxx.xx Soweit Sie uns in Ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes FinanzkonglomeratsunternehmenDritter (z. B. versicherte Personen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sindBezugsberechtigte, Geschädigte, Zeugen etc.) mitteilen, sind Sie verpflichtet, diese hierüber zu informieren. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält Dies gilt auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dannunabhängig davon, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen das Versicherungsunternehmen selbst eine Einwilligung einInformationspflicht trifft.

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Rechtsschutz. Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir und - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, z. B. Verträge mit ungewöhnlich wenn unge- wöhnlich häufig gemeldeten RechtsschutzfällenRechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen werden wir Sie darüberdarüber benachrich- tigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags Versicherungsvertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die ErgebnisseErgebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum zu dem konkreten Meldegrund Grund der Meldung benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden Internet unter www.infor- xx-xxxx.xx. Einzelne Versicherungsbranchen (z. X. Xxxxxx-, Kranken-, Sachversicherung) und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen andere Finanzdienstleistungen (z. B. Ab- Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien) oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschenHilfeleistungen in z.B. einen Schutzbrief werden durch recht- lich selbstständige Unternehmen betrieben. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für arbeiten die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen ein WiderspruchsrechtUnternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen verschie- denen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. So Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind so genannte Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen telefoni- schen Anfragen schnell sofort der zuständige Ansprechpartner Partner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Auch Geldeingänge können diese Stammdaten einsehenso in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen ist Dienstleister verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von “Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des BDSG zu beachten sind. Branchenspezifische Daten - wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten - bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Eine Datenübermittlung kann zwischen folgenden Unternehmen der R+V TVM Versicherungsgruppe und erfolgen: Weiterhin kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie Datenübermittlung erfolgen mit: In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Versicherungsgruppe bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüberunserer Kooperationspartner werden Sie durch einen unserer Vermittler betreut, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Zusammenhang mit KündigungenRahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Zahlungsverzug Bausparkassen, Kapitalanlage- und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst istImmobiliengesellschaften und andere. Er Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält auch Informationen über Versicherungssummen der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und bestehende SelbstbeteiligungenBeratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken Vertrags und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermittelnLeistungsdaten, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften Versicherungsnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vermittlervertrags oder Verpflichtungen bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hier- über informiert. Soweit Sie durch einen Versicherungsmakler betreut werden, richten sich Ihre Rechte und Pflichten, insbe- sondere die Dauer Ihrer Betreuung durch den Makler betref- fend nach dem Inhalt des Maklerauftrags bzw. der Maklervollmacht. Die vorliegende Datenschutzerklärung ist grundsätzlich für das Verhältnis zwischen TVM und den Kunden / Versicherungsnehmern formuliert. Sie gilt entsprechend aber auch für das hier zu beurteilende Verhältnis zwischen TVM als Versicherer und Ihnen als dem Versicherungsvermittler und Vertragspartner von TVM aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an der vorliegenden Courtagevereinbarung. Zusätzlich zu den allgemeinen – vorstehenden – Erklärungen gelten für das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Vermittler und uns als Versicherer die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellennachstehenden besonderen Hinweise. In allen anderen Fällen holen wir den Versicherungsangelegenheiten Ihrer Kunden (z.B. unsere Versicherungsnehmer) sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Versicherungsgruppe bzw. unserer Kooperationspartner werden Sie als Vermittler tätig, z.B. als Versicherungsmakler. Vermittler in diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften und andere. Um Ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhalten Sie zu diesen Zwecken von Ihnen eine Einwilligung einuns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus den Antrags-, Vertrags und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an Sie als zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Sie als “unser“ Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezo- genen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Wie jeder Vermittler sind Sie gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen der EU – DS – GVO, des BDSG und die beson- deren Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Endet Ihre Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vermittlervertrags / der Courtagevereinbarung oder bei Pensionierung), werden Sie hierüber informiert.

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Rechtsschutz. An das HIS melden wir und Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten Wi- dersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen Zulassungsvorgän- gen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene perso- nenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren DatenschutzbeauftragtenDa- tenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können kön- nen Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen die- sen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung Datenübermitt- lung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre VersicherungsnummerVersiche- rungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen telefoni- schen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können kön- nen diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen Unterneh- men der Gruppe abfragbar. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., Niederlassung Wiesbaden R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* UMBI GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes FinanzkonglomeratsunternehmenFinanzkonglomeratsun- ternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren informie- ren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen per- sonenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen MeldestellenMelde- stellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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Samples: www.bca.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags Versicherungsvertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die ErgebnisseErgebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund Grund der Meldung benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall auch Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und sowie bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. zu. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. IEbenfalls im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an: R+V Versicherung, Datenschutz, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Sofern an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene „Hilfsfunktionen“ auslagernausgelagert werden, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig mit einer gewissen Eigenständigkeit erbringen, liegt datenschutzrechtlich in datenschutzrechtlicher Hinsicht eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele hierfür sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische DienstleisterDienstleister im Assistance-Bereich. Wenn Sofern Sie geltend machen können, dass wegen aufgrund Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn im Zusammenhang mit einem zurückliegenden Versicherungsfall hat durch ein Gericht rechtskräftig festgestelltrechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt wurde, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hathat und im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es Es ist dagegen nicht ausausreichend, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So Auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC sowie die Mandatsreferenz (verbunden mit der Gläubiger-Identifikationsnummer ermöglicht diese eine eindeutige Identifizierung des Mandats) werden in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Dabei sind so genannte Stammdaten, z. B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC und die Mandatsreferenz, Versicherungsschein-Nummer und vergleichbare Identifikationsdaten von allen Unternehmen der Gruppe einsehbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell sofort der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Auch Geldeingänge können diese Stammdaten einsehenso in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden zuständigen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Gesundheitsdaten bleiben unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG Luxembourg Lebensversicherung S.A. X+X Xxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxx XX R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz Umweltschutz- und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)GmbH* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Beteiligungsgesellschaft mbH* Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V DienstleistungsUnterstützungskasse der Condor-Versicherungsgesellschaften GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert KfzKFZ-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der beigetretenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Liste Listen per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragtenan: R+V Versicherung, Datenschutz, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten können Sie Auskunft beantragen. Wir übermitteln Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie geltend machen bei: R+V Versicherung, Datenschutz, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Soweit Sie uns in Ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes FinanzkonglomeratsunternehmenDritter (z. B. versicherte Personen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sindBezugsberechtigte, Geschädigte, Zeugen etc.) mitteilen, sind Sie verpflichtet, diese hierüber zu informieren. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält Dies gilt auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dannunabhängig davon, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen das Versicherungsunternehmen selbst eine Einwilligung einInformationspflicht trifft.

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Samples: trainer-haftpflicht-versicherung.de

Rechtsschutz. An das HIS melden wir und andere Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken, z. B. Verträge mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden, benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Vertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die ErgebnisseErgebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zum konkreten Meldegrund benötigen. Soweit es zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, können im Leistungsfall Daten zwischen dem in das HIS meldenden und dem abrufenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht werden. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Die Betroffenen werden über den Austausch informiert, wenn er nicht zum Aufklären von Widersprüchlichkeiten erfolgt. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung und sowie bei allen sonstigen versicherungsrelevanten Zulassungsvorgängen (z. B. Ab- oder Ummeldung, Wohnortwechsel, Versichererwechsel) ist es gesetzlich erforderlich, personenbezogene Daten mit der Kfz-Zulassungsstelle auszutauschen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine von uns erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen, um ein Kfz zuzulassen. Im Internet können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx Listen der Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne auch einen Ausdruck per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich streng weisungsgebundene "Hilfsfunktionen“ auslagern" ausgelagern, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten eigenständig erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine sogenannte eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele hierfür sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie geltend machen können, dass wegen Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt, haben Sie für die Datenübermittlung bei eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllungen Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht. Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Versicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt falsch begutachtet hat. In einem erneuten Schadensfall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da begründete Einwände gegen diesen bestehen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Aufgabenerfüllung tätig werden, Funktionsübertragungen finden Sie in der oben genannten Dienstleisterliste. Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, z. B. der Beitragseinzug, die telefonische Kundenbetreuung oder die Datenverarbeitung. Daher werden Stammdaten wie Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge oder Ihr Geburtsdatum in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. So kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen schnell der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Alle an die zentralisierte Datenverarbeitung angebundenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe können diese Stammdaten einsehen. Die übrigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den vertragsführenden Unternehmen der Gruppe abfragbar. Gesundheitsdaten bleiben unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. R+V Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxx GmbH* R+V Krankenversicherung AG R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G. R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., Niederlassung Wiesbaden R+V Pensionsfonds AG R+V Pensionskasse AG R+V Pensionsversicherung a.G. R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH* R+V Service Center GmbH* R+V Treuhand GmbH* RUV Agenturberatungs GmbH* Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH* KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS)* Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Dienstleistungs-GmbH* R+V Dienstleistungs-GmbH* Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH* carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH* CHEMIE Pensionsfonds AG compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH* mbH UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH* GmbH * Dieses Unternehmen ist Dienstleister der beigetretenen Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe und kann daher auf personenbezogene Daten zugreifen. Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können Sie unter xxx.xxxx-xx-xxxxxxx.xxx.xx abrufen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne auch einen Ausdruck dieser Liste per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Datenschutzbeauftragten. Wir übermitteln personenbezogene Daten an die DZ BANK AG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen, wenn und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Verpflichtung kann sich aus den Regeln über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Konzernebene. Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kreditverträgen Sachversicherungen mit der R+V abschließen, informieren wir den Leasing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und er im Zusammenhang mit Kündigungen, Zahlungsverzug und Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst ist. Er erhält auch Informationen über Versicherungssummen und bestehende Selbstbeteiligungen, damit er sein finanzielles Ausfallrisiko beurteilen kann. An Behörden, Zentralbanken und andere Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Eine solche Datenübermittlung kann auf Anfrage einer Behörde erfolgen. Wir prüfen dann, ob die Behörde die Daten erhalten darf. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Behörden zu übermitteln, z. B. - wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank oder - bei einer gesetzlich erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung an die rechtlich festgeschriebenen Meldestellen. In allen anderen Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung ein.

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