Rechtsübergang, Regress Musterklauseln

Rechtsübergang, Regress. 13.1 Ansprüche, die Sie gegen den Mieter oder einen Dritten aus dem Mietverhältnis haben, gehen auf R+V über, soweit sie den Schaden ersetzt hat. R+V wird diese an Sie zurückübertragen, soweit es zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich ist. 13.2 Sie haben auf Verlangen von R+V den Übergang schriftlich zu bestätigen. Soweit die diesbezüglichen Rechte und weitere Rechte, die zur Sicherung von Ansprüchen eingeräumt worden sind, nicht kraft Gesetzes übergehen, müssen Sie diese auf R+V übertragen. R+V entscheidet nach eigenem Ermessen über die Einleitung, Durchführung und Beendigung von Regressmaßnahmen, einschließlich der Abschlüsse von Vergleichen. Entschädigungsleistungen sind an R+V zurückzuzahlen, wenn sich im Regressverfahren herausstellt, dass Ihnen keine entschädigungsfähigen Zahlungsansprüche gegen den Mieter zustehen. 1. Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse 2 2. Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Fahrzeuganprall, Überschalldruckwellen, Stromnetzausfall 2 3. Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus 4 4. Leitungswasser 7 5. Naturgefahren 8 6. Glasbruch - nur soweit gesondert vereinbart 10 7. Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort 12 8. Außenversicherung 14 9. Versicherte Kosten 15
Rechtsübergang, Regress. 11.1 Ansprüche, die Sie gegen den Mieter oder einen Dritten aus dem Mietverhältnis haben, gehen auf R+V über, soweit R+V den Vermögensschaden ersetzt. R+V wird diese an Sie zurückübertragen, wenn es zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche, z. B. auf Räumung der Wohneinheit, erforderlich ist. 11.2 Sie haben auf Verlangen von R+V den Übergang in Textform zu bestätigen. Soweit die diesbezüglichen Rechte und weitere Rechte, die zur Sicherung von Ansprüchen eingeräumt worden sind, nicht kraft Gesetzes übergehen, müssen Sie diese auf R+V übertragen. 11.3 R+V entscheidet nach eigenem Ermessen über die Einleitung, Durchführung und Beendigung von Regressmaßnahmen, einschließlich der Abschlüsse von Vergleichen. Entschädigungsleistungen sind an R+V zurückzuzahlen, wenn sich im Regressverfahren herausstellt, dass Ihnen keine entschädigungsfähigen Zahlungsansprüche gegen Ihren Mieter zustehen.

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  • Eigentumsübergang Im Falle einer Entschädigung des mit uns zuvor vereinbarten Betrages (Taxe), des Neu- oder Marktwertes gehen die zerstörten, abhandengekommenen oder beschädigten Gegenstände in unser Eigentum über.

  • Übergang von Ersatzansprüchen Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

  • Rechtsfolgenhinweis Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.

  • Rechtsfolgen Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

  • Rechtsmängel Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Gefahrübergang 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Schadloshaltung Sie müssen PayPal von Handlungen im Zusammenhang mit Ihrem PayPal -Konto und Ihrer Nutzung der PayPal-Dienste schadlos halten. Sie erklären sich damit einverstanden, PayPal zu verteidigen und schad - und klaglos von allen Ansprüchen oder Forderungen zu halt en (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die uns durch Dritte entstanden sind aufgrund: • Ihrer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, • Ihrer unzulässigen Nutzung der PayPal -Dienste, • Ihres Verstoßes gegen Gesetze oder Rechte eines Dritten oder • von Handlungen oder Unterlassungen von Dritten, denen Sie die Berechtigung erteilen, Ihr PayPal-Konto zu nutzen oder auf unsere Websites, Software, Systeme (einschließlich aller Netzwerke und Server, mit denen ein PayPal -Dienst bereitgestellt wird) zuzugreifen, die von uns oder in unserem Namen oder einem der PayPal-Dienste in Ihrem Namen betrieben werden.