Gefahrübergang-Definition

Gefahrübergang. Dokumente
Gefahrübergang. Die Gefahr für bestellte Produkte geht stets mit Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über. Für Transportschäden oder Verwechslungen im Betrieb des Trans- porteurs ist der Besteller verantwortlich.
Gefahrübergang. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die Person, welche den Transport ausführt, übergeben worden ist. Der Verlag haftet nicht für Transportschäden und mit dem Transport einhergehende Verluste. Eingeschränktes Rückgaberecht: Der Verlag liefert nicht in Kommission; ein Rückgaberecht des Käufers besteht grundsätzlich nicht. Zurückgesandte Ware nimmt

Examples of Gefahrübergang in a sentence

  • Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.

  • Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.

  • Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird.

  • Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Xxxx des Lieferers nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen.

  • Alle diejenigen Teile sind nach Xxxx des Lieferers nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen.

  • Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Vertragsgegenstands (Gefahrübergang).

  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

  • Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang.

  • Bei gebrauchten Waren verjähren die Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang.

  • Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beginnt mit der Ablieferung des Vertragsgegenstands (Gefahrübergang).


More Definitions of Gefahrübergang

Gefahrübergang. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Hierbei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Bereitstellung zur Verla- dung auf den Kunden über. Der Kunde kommt in Annahmeverzug, wenn er die von uns bereitgestellte Ware nicht rechtzeitig abholt. Während des Annahmever- zugs des Kunden haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Als Scha- densersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug berechnen wir 20 % des ver- einbarten Netto-Warenwerts ohne Abzüge; hierbei bleibt uns der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe ent- standen ist. Auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden erfolgt auch eine Lieferung zu einem anderen Ort. Der Kunde hat hierbei insbesondere die Kosten für zusätzliche Verpackungsmaterialien zu tragen. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr mit Übergang der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
Gefahrübergang. Mängelhaftung - Schadenersatzansprüche
Gefahrübergang. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an den Transporteur, spätestens bei Verlassen des Werkes oder Lagers geht die Gefahr auf den Besteller über.
Gefahrübergang. Die Xxxx der Versandart steht bei mangelnder vertraglicher Abmachung in unserem Ermessen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des VP. Ist Selbstabholung vereinbart, geht die Gefahr mit Zugang unserer Mitteilung der Abholbereitschaft auf den VP über. Auf Wunsch des VP werden die Geräte und Waren durch uns auf seine Kosten versichert. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Kisten und Verschläge bleiben unser Eigentum; sie sind nach Entnahme der Sendung in gutem Zustand franko zurückzusenden. Für diesen Fall vergüten wir 2/3 des berechneten Wertes. Der etwaige Verfall des Pfandes hindert uns nicht, unseren Eigentumsanspruch an Kisten und Verschlägen geltend zu machen.
Gefahrübergang. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Haus verlassen hat. Verzögert sich die Absendung durch das Verhalten des Bestellers, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
Gefahrübergang. Die Gefahr der qualitativen Verschlechterung bis hin zum technischen Totalausfall der Mietsache (Betriebsgefahr) wegen unsachgemäßen Behandelns oder Bedienens der Mietsache durch den Mieter oder Dritte geht unter Berücksichtigung der Transportvereinbarungen der Vertragsparteien bei Abholung oder Abgabe zum Speditionsversand oder Anlieferung der Mietsache vom Vermieter auf den Mieter über. Die Gefahr zufälligen Untergangs oder Verschlechterung oder Unmöglichkeit der Heraus-gabe der Mietsache (Leistungsgefahr) geht unter Berücksichtigung der Transportvereinbarungen der Vertragsparteien bei Abholung oder Abgabe zum Speditionsversand oder Anlieferung der Mietsache vom Vermieter auf den Mieter über. Die Rückverlagerung der Gefahr vom Mieter auf den Vermieter erfolgt mit Rückgabe der Mietsache an den Vermieter oder Abholung durch den Vermieter.

Related to Gefahrübergang

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass (a) ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Produkte “ bezeichnet Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).