Referenzpreis Musterklauseln

Referenzpreis. (1) Den Aktienoptionen bzw. LEPOs werden die nachfolgend festgelegten Kassamärkte als Grundlage für die Festlegung des Referenzpreises entsprechend zugeordnet. Gruppenkennung des Optionskontraktes gemäß Annex B der Eurex- Kontraktspezifikationen Maßgeblicher Kassamarkt ID des Kassamarktes AT11 Elektronisches Handelssystem der Wiener Börse XVIE BE11 Elektronisches Handelssystem der NYSE Euronext Brussels XBRU CH11 Elektronisches Handelssystem der SWX Stock Exchange XSWX CH12 Elektronisches Handelssystem SWX Europe Limited XVTX DE11, US11 Elektronisches Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse XETR ES11 Elektronisches Handelssystem der Bolsa de Madrid XMAD FI11 Elektronisches Handelssystem der OMX - Helsinki Stock Exchange XHEL FR11 Elektronisches Handelssystem der NYSE Euronext Paris XPAR RU11 Elektronisches Handelssystem XLON Gruppenkennung des Optionskontraktes gemäß Annex B der Eurex- Kontraktspezifikationen Maßgeblicher Kassamarkt ID des Kassamarktes der Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx XX00 Elektronisches Handelssystem der Borsa Italiana XMIL NL11 Elektronisches Handelssystem der NYSE Euronext Amsterdam XAMS SE11 Elektronisches Handelssystem der OMX - Stockholm Stock Exchange2 XSSE
Referenzpreis ist der zum Zeitpunkt der Abrechnung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichte Grenzübergangspreis in €/TJ. Die Umrechnung des Referenzpreises in €ct/kWh wird auf vier (4) Nachkom- mastellen kaufmännisch gerundet.
Referenzpreis. (1) Den Aktienoptionen bzw. LEPOs werden die in Ziffer 2.7.2 genanntennachfolgend festgelegten Kassamärkte als Grundlage für die Festlegung des Referenzpreises entsprechend zugeordnet.
Referenzpreis. 3.1. Ist kein Durchschnittspreis nach der vorstehenden Bestim- mung zu ermitteln oder bestehen Zweifel, ob der so ermittelte Durchschnittspreis den fairen Marktverhältnissen entspricht, so ermittelt die aufhebungsberechtigte Partei den Referenzpreis nach billigem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Markt- verhältnisse und mittels allgemein anerkannter, marktüblicher und objektiv nachvollziehbaren mathematischen Berechnungs- methoden.
Referenzpreis. [Der Schlusskurs des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse am [jeweiligen] Bewertungstag.] [Der Schlusskurs des Basiswerts am [jeweiligen] Bewertungstag, wie er vom Indexsponsor als solcher berechnet und veröffentlicht wird.] [Ist für den Basiswert der am [jeweiligen] Bewertungs- tag von der Maßgeblichen Terminbörse berechnete und veröffentlichte Schlussabrechnungspreis für Optionskontrakte auf den Basiswert. Dieser wird als der Wert des Basiswerts verstanden, der aktuell auf Basis der in der untertägigen Auktion in XETRA zustande gekommenen Preise für die Indexbasispapiere ermittelt wird.] [•] [Ist für den Basiswert der am [jeweiligen] Bewertungstag von der Maßgeblichen Terminbörse berechnete und veröffentlichte Schlussabrechnungspreis für Optionskontrakte auf den Basiswert. Dieser wird als der Wert des Basiswerts verstanden, der aktuell auf der Grundlage des Durchschnitts der Basiswertberechnungen am [jeweiligen] Bewertungstag in der Zeit von 11:50 Uhr bis 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ermittelt wird.]
Referenzpreis. (1) Den Aktienoptionen bzw. LEPOs werden folgende Kassamärkte als Grundlage für die Festlegung des Referenzpreises zugeordnet: ▪ für Optionskontrakte bzw. LEPOs auf Aktien deutscher und US-amerikanischer Aktiengesellschaften das elektronische Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse ▪ für Optionskontrakte bzw. LEPOs auf Aktien schweizerischer Aktiengesellschaften4 das elektronische Handelssystem der virt-x oder der SWX ▪ für Optionskontrakte bzw. LEPOs auf Aktien finnischer Aktiengesellschaften das elektronische Handelssystem der Helsinki Stock Exchange ▪ für Optionskontrakte bzw. LEPOs auf Aktien niederländischer Aktiengesellschaften5 das elektronische Xxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx 0 Depositary Receipts (aktienvertretende Zertifikate) werden wie Aktien behandelt.
Referenzpreis. Im Falle einer Änderung wird der Referenzpreis für die Berechnung des neuen Preises wie folgt verwendet: - Wenn das Hotel dasselbe bleibt und die Änderung die Art der Verpflegung, die Art des Zimmers oder das Reise- datum betrifft: Der neue Preis wird auf der Grundlage des Preises berechnet, der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung gültig war, unter Berücksichtigung der möglichen "First Minute"- und "Frühbucher"-Rabatte - Bei einer Änderung des Hotels und/oder des Reiseziels wird der neue Preis auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tagespreises berechnet, wobei eventuelle "First Minute"- und "Frühbucher"-Rabatte verloren gehen
Referenzpreis. (1) Als Referenzpreis gilt der Durchschnittspreis der letzten drei vor dem Geschäft in dem fraglichen Instrument an einer Referenzstelle wirksam zustande gekommenen Geschäfte desselben Handelstages. Referenzstelle ist jedes börsliche oder außerbörsliche Handelssystem, das für das fragliche Instrument zustande gekommene Preise in einem marktüblichen Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.
Referenzpreis. Referenzpreis bei Aktien ist der Durchschnittspreis der unmittelbar vor dem Geschäft an ein er Refe- renzstelle wirksam zustande gekommenen drei Geschäfte desselben Handels tages. Referenzstelle ist jedes börsliche oder außerbörsliche System, bei dem Kurse nach den Grundsätzen des organ i- sierten Marktes festgestellt werden. Ist kein Durchschnittspreis nach der vorstehenden Bestimmung zu ermitteln oder bestehen Zweifel, ob der so ermittelte Durchschnittspreis den fairen Marktverhältnissen entspricht, so ermittelt die Bank den Referenzpreis nach billigem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Marktv erhältnis- se und allgemein anerkannter und marktüblicher Berechnungsmethoden. Bei Optionsscheinen und Zertifikaten und anderen strukturierten Produkten erfolgt die Ermittlung des Referenzpreises in diesem Fall mittels allgemein anerkannter und marktübliche r Berechnungs- methoden.
Referenzpreis. Referenzpreis bei Aktien ist der Durchschnittspreis der unmittelbar vor dem Geschäft an einer Referenzbörse wirksam zustande gekommenen drei Geschäfte desselben Handels tages. Referenzbörse kann jedes börsliche oder außerbörsliche System sein, bei dem Kurse nach den Grundsätzen des organisierten Marktes festgestellt werden. Ist kein Durchschnittspreis nach der vorstehenden Bestimmung zu ermitteln oder bestehen Zweifel, ob der so ermittelte Durchschnittspreis den fairen Marktverhältnissen entspricht, so ermittelt die Bank den Referenzpreis nach billigem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Marktverhältnisse. Bei Optionsscheinen und Zertifikaten und anderen strukturierten Produkten erfolgt die Ermittlung des Referenzpreises in diesem Fall mittels allgemein anerkannter und marktüblicher Berechnungsmethoden.