Miteigentumsanteile Musterklauseln

Miteigentumsanteile. Die Rechte der Miteigentümer werden in Anteilen ausgedrückt, wobei jeder Miteigentumsanteil einem gleichen Anteil am Fondsvermögen entspricht. Jeder Anteilsinhaber verfügt im Verhältnis zur Anzahl der von ihm gehaltenen Anteile über ein Miteigentumsrecht am Vermögen des Fonds. Die Dauer des Fonds beträgt 99 Jahre ab dem Datum seiner Gründung, außer im Falle einer vorzeitigen Auflösung oder der in den vorliegenden Vertragsbedingungen genannten Verlängerung der Fondsdauer (s. Artikel 11). Die Merkmale der einzelnen Anteilskategorien und die jeweiligen Zugangsbedingungen sind im Verkaufsprospekt des FCP festgelegt. Die einzelnen Anteilskategorien können: - unterschiedliche Modalitäten der Ertragsverwendung aufweisen (Ausschüttung oder Thesaurierung), - auf unterschiedliche Währungen lauten, - unterschiedliche Verwaltungskosten beinhalten, - unterschiedliche Ausgabeaufschläge und Rücknahmegebühren beinhalten, - einen unterschiedlichen Nominalwert aufweisen. - ausgestattet sein mit einer (vollständigen oder teilweisen) systematischen Risikoabsicherung, wie im Verkaufsprospekt definiert. Diese Absicherung erfolgt über Finanzinstrumente, mit denen sich die Auswirkungen von Devisentransaktionen auf andere Anteilskategorien des Fonds minimieren lassen. Es besteht die Möglichkeit der Zusammenlegung oder der Aufteilung von Anteilen. Die Anteile können auf Beschluss des Verwaltungsrates der Verwaltungsgesellschaft in auf Zehntel, Hundertstel, Tausendstel oder Zehntausendstel lautende Bruchteile gestückelt werden. Die Bestimmungen über die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen gelten für Bruchteile von Anteilen, deren Wert sich stets nach dem Wert des Anteils richtet, den sie repräsentieren. Alle anderen Bestimmungen über Anteile gelten für Bruchteile von Anteilen, ohne dass dies weiter spezifiziert werden muss, sofern nichts anderes festgelegt ist. Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft kann auf eigenen Beschluss eine Anteilsteilung durch die Schaffung neuer Anteile vornehmen, die den Anteilsinhabern als Ersatz für alte Anteile zugeteilt werden.
Miteigentumsanteile. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden je Anteilsgattung dargestellt. Es werden keine effektiven Stücke ausgegeben.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.