Regeln für Haircuts Musterklauseln

Regeln für Haircuts. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die der AIFM für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rechnung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die der AIFM unter normalen und aussergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt hat. In der untenstehenden Tabelle sind die Haircuts, die der AIFM zum Tag dieses Treuhandvertrages für angemessen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern. Sicherungsinstrument Bewertungs- multiplikator (%) Total Return Swaps dürfen für den AIF getätigt werden. Total Return Swaps sind Derivate, bei denen sämtliche Erträge und Wertschwankungen eines Basiswerts gegen eine vereinbarte feste Zinszahlung getauscht werden. Ein Vertragspartner, der Sicherungsnehmer, transferiert damit das gesamte Kredit- und Marktrisiko aus dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Sicherungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer eine Prämie an den Sicherungsgeber. Der AIFM darf für den AIF Total Return Swaps zu Absicherungszwecken und als Teil der Anlagestrategie tätigen. Grundsätzlich können alle für den AIF erwerbbaren Vermögensgegenstände Gegenstand von Total Return Swaps sein. Es dürfen bis zu 100 Prozent des Fondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte sein. Der AIFM erwartet, dass im Einzelfall nicht mehr als 50 Prozent des Fondsvermögens Gegenstand von Total Return Swaps sind. Dies ist jedoch lediglich ein geschätzter Wert, der im Einzelfall überschritten werden kann. Die Erträge aus Total Return Swaps fliessen – nach Abzug der Transaktionskosten – vollständig dem AIF zu. Die Vertragspartner für Total Return Swaps werden nach folgenden Kriterien ausgewählt: - Preis des Finanzinstruments, - Kosten der Auftragsausführung, - Geschwindigkeit der Ausführung, - Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung, - Umfang und Art der Order, - Zeitpunkt der Order, - Sonstige, die Ausführung der Order beeinflussende Faktoren (u.a. Bonität des Kontrahenten) Die Kriterien können in Abhängigkeit von der Art des Handelsauftrags unterschiedlich gewichtet werden. Die Kriterien können in Abhängigkeit von der Art des Handelsauftrags unterschiedlich gewichtet werden.
Regeln für Haircuts. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die der AIFM für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rechnung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die der AIFM unter normalen und aussergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen durch- geführt hat. In der untenstehenden Tabelle sind die Haircuts, die der AIFM zum Tag dieses Verkaufsprospekts für ange- messen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern. Sicherungsinstrument Bewertungsmultiplika- tor (%) Kontoguthaben (in Referenzwährung des Teilfonds) 95 Kontoguthaben (nicht in Referenzwährung des Teilfonds) 85 Staatsanleihen (Schuldverschreibungen, die von den folgenden Ländern begeben oder ausdrücklich garantiert wurden (beinhaltet beispielsweise keine implizit garantierten Verbindlichkeiten): Österreich, Belgien, Däne- mark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, das Vereinigte Königreich und die USA, sofern diese Länder jeweils ein Mindest-Rating von AA-/Aa3 aufweisen und solche Schuldverschreibungen täglich zu Marktpreisen bewertet werden können (mark to market).) Restlaufzeit ≤ 1 Jahr 90 Restlaufzeit > 1 Jahr und ≤ 5 Jahre 85 Restlaufzeit > 5 Jahre und ≤ 10 Jahre 80 Unternehmenstitel (Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten) begeben oder ausdrücklich garantiert wurden und (i) über ein Mindestrating von AA-/Aa3 verfügen, (ii) mit einer Restlaufzeit von maximal 10 Jahren ausgestattet sind und (iii) auf USD, EUR, CHF oder GBP lauten) Restlaufzeit ≤ 1 Jahr 90 Restlaufzeit > 1 Jahr und ≤ 5 Jahre 85 Restlaufzeit > 5 Jahre und ≤ 10 Jahre 80 Total Return Swaps dürfen für den AIF bzw. dessen Teilfonds getätigt werden. Total Return Swaps sind Derivate, bei denen sämtliche Erträge und Wertschwankungen eines Basiswerts gegen eine vereinbarte feste Zinszahlung getauscht werden. Ein Vertragspartner, der Sicherungsnehmer, transferiert damit das gesamte Kredit- und Marktrisiko aus dem Ba- siswert auf den anderen Vertragspartner, den Sicherungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer eine Prämie an den Sicherungsgeber. Der AIFM darf für den AIF bzw. dessen Teilfonds Total Return Swaps zu Absicherungsz...
Regeln für Haircuts. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die die Verwaltungsgesellschaft für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rechnung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die die Verwaltungsgesellschaft unter normalen und aussergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt hat.
Regeln für Haircuts. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die der AIFM für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rechnung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die der AIFM unter normalen und aussergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt hat. In der untenstehenden Tabelle sind die Haircuts, die der AIFM zum Tag dieses Treuhandvertrags für angemessen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern.
Regeln für Haircuts. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die die Verwaltungsgesellschaft für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rech- nung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermö- genswerte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die die Anlagegesellschaft unter normalen und ausserge- wöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt hat. In der unten stehenden Tabelle sind die Haircuts, die die Verwal- tungsgesellschaft zum Tag dieses Prospekts für angemessen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern. Sicherungsinstrument Bewertungs- multiplikator (%) Nimmt die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten in anderer Form als Barmittel entgegen, so darf sie diese nicht verkau- fen, anlegen oder belasten. Nimmt die Investmentgesellschaft Sicherheiten in Form von Barmitteln entgegen, so können diese:
Regeln für Haircuts. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die die Verwaltungsgesellschaft für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rechnung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die die Anlagegesellschaft unter normalen und aussergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt hat. In der unten stehenden Tabelle sind für ausgewählte Sicherungsinstrumente (keine abschliessende Auflistung) die Haircuts, die die Verwaltungsgesellschaft zum Tag dieses Prospekts für angemes- sen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern und sind von der Belehnungspolitik der Verwahrstelle ab- hängig. Sicherungsinstrument Bewertungs-mul- tiplikator (%) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80
Regeln für Haircuts. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die der AIFM für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts be- stimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rechnung, wie bei- spielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die der AIFM unter normalen und aussergewöhnlichen Liquiditätsbedin- gungen durchgeführt hat. In der untenstehenden Tabelle sind die Haircuts, die der AIFM zum Tag dieses Treuhandver- trags für angemessen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern. Sicherungsinstrument Bewertungsmultiplika- tor (%) Total Return Swaps dürfen für den AIF bzw. dessen Teilfonds getätigt werden. Total Return Swaps sind Derivate, bei denen sämtliche Erträge und Wertschwankungen eines Basiswerts gegen eine vereinbarte feste Zinszahlung getauscht werden. Ein Vertragspartner, der Sicherungsnehmer, transferiert damit das gesamte Kredit- und Marktrisiko aus dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Sicherungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer eine Prä- mie an den Sicherungsgeber. Der AIFM darf für den AIF bzw. dessen Teilfonds Total Return Swaps zu Absicherungs- zwecken und als Teil der Anlagestrategie tätigen. Grundsätzlich können alle für den AIF bzw. dessen Teilfonds erwerb- baren Vermögensgegenstände Gegenstand von Total Return Swaps sein. Es dürfen bis zu 100 Prozent des Teilfonds- vermögens Gegenstand solcher Geschäfte sein. Der AIFM erwartet, dass im Einzelfall nicht mehr als 50 Prozent des Teilfondsvermögens Gegenstand von Total Return Swaps sind. Dies ist jedoch lediglich ein geschätzter Wert, der im Einzelfall überschritten werden kann. Die Erträge aus Total Return Swaps fliessen – nach Abzug der Transaktionskosten – vollständig dem AIF bzw. dessen Teilfonds zu. Die Vertragspartner für Total Return Swaps werden nach folgenden Kriterien ausgewählt: – Preis des Finanzinstruments, – Kosten der Auftragsausführung, – Geschwindigkeit der Ausführung, – Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung, – Umfang und Art der Order, – Zeitpunkt der Order, – Sonstige, die Ausführung der Order beeinflussende Faktoren (u.a. Bonität des Kontrahenten) Die Kriterien können in Abhängigkeit von der Art des Handelsauftrags unterschiedlich gewichtet werden.

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  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag ist rechtzeitig, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung des Versicherers, zu zahlen, damit der Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt beginnt. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. 9.2 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. 9.3 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.