Regeln zur Berechnung von Vergütungen und Kosten. 8. Der Betrag, der jährlich aus dem Sondervermögen nach den vorstehenden Ziffern 1, 4 und 5 als Vergütungen entnom- men wird, kann insgesamt bis zu 1,30 Prozent des Durch- schnittswertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird, betragen.
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Regeln zur Berechnung von Vergütungen und Kosten. 8. Der Betrag, der jährlich aus dem Sondervermögen nach den vorstehenden Ziffern 1, 4 und 5 als Vergütungen entnom- men wird, kann insgesamt bis zu 1,30 1,16 Prozent des Durch- schnittswertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird, betragen.
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