Regelungen für Software Lizenzierung. Soweit sich für Crayon Schweiz AG im Rahmen der Nachbesserung die Aufwendungen erhö- hen, da die gekaufte Sache an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht wurde, trägt diese Mehrkosten der Kunde, es sei denn, der Ortswechsel entspricht dem bestimmungsge- mässen Gebrauch der Sache oder wurde ver- traglich vereinbart. Crayon Schweiz AG ist berechtigt, zur Erfül- lung etwaiger Mängelansprüche des Kunden etwaige eigene Mängelansprüche von Crayon Schweiz AG gegen einen Dritten an den Kun- den abzutreten, soweit die mangelhafte Sache von einem Dritten geliefert wurde.