Vorbehalt der Selbstbelieferung Musterklauseln

Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzei- tigen Selbstbelieferung durch den oder die Zulieferer von Protection One, allerdings nur sofern Protection One den Umstand, dass der Zulieferer Protection One nicht beliefert, nicht zu vertreten hat und Protection One ein kongruentes Deckungsgeschäft mit ihrem Zulieferer abgeschlossen hatte und die nicht ordnungsgemäße oder ausbleibende Selbstbelieferung nicht vorhersehbar, nicht mit zumutbarem Einsatz von Protection One beho- ben werden kann und nicht nur vorübergehend ist. Protection One wird den Auftraggeber unverzüglich infor- mieren, sollte die von Protection One geschuldete Technik nicht verfügbar sein. Eine von dem Auftraggeber bereits erbrachte Gegenleistung wird Protection One in diesem Falle unverzüglich zurückerstatten.
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit MD Hardware & Service Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungspflicht von MD Hardware & Service unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet MD Hardware & Service nicht für dem Kunden hieraus ent- stehende Schäden.
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit WenTraCon Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungspflicht von WenTraCon unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbe- lieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Ein- schränkungen der Verfügbarkeit), haftet WenTraCon nicht für dem Kunden hieraus entste- hende Schäden.
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit OBL IT-Services Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungspflicht von OBL IT-Services unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet OBL IT-Services nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden.
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit EnBITCon Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungspflicht von EnBITCon unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet EnBITCon nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden.
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1. Soweit COMPUTERS & LESSONS Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungspflicht von COMPUTERS & LESSONS unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet COMPUTERS & LESSONS nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden.
Vorbehalt der Selbstbelieferung. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von Avantgarde bleibt vorbe- halten.
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1. Soweit Peppermind Systems e.K. IT-Arbeitsplätze bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungspflicht von Peppermind Systems e.K. unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfüg- barkeit), haftet Peppermind Systems e.K. nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden.
Vorbehalt der Selbstbelieferung. Die Lieferpflicht und Einhaltung von Fristen von Crayon Schweiz AG steht - soweit die Software über Lieferanten bezogen wird - unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung.
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit Office Komplett Infrastruktur bei Drittanbietern / Herstellern bezieht, steht die Leistungs- pflicht von Office Komplett unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters / Herstellers (z.B. Einschränkungen der Ver- fügbarkeit), haftet Office Komplett nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden.