Mängelansprüche des Kunden. 11.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Mängelansprüche des Kunden. (1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
Mängelansprüche des Kunden. (1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Mängelansprüche des Kunden. 7.1 Im Falle der Mangelhaftigkeit der Instal- lationsleistungen kann der Kunde nach Xxxx von Heldele Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen, wenn der Mangel nicht unerheblich ist.
Mängelansprüche des Kunden. 3.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der neu hergestellten Ware an einen Ver- braucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a, 445b bzw. §§ 445c, 327 Abs. 5, 327u BGB), sofern nicht, z.B. im Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung, ein gleichwertiger Ausgleich vereinbart wurde.
Mängelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 1.1 entspricht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beginnt mit der Ablieferung oder – wenn der Anbieterinstalliert – mit Abschluss der Installation. Eine Erweiterung des Einsatzumfangs (Ziffer 2.1 Absatz 2) hat keinen Einfluss auf den Verlauf der Verjährung. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der AGB. Für Xxxxxxxxxx gilt ergänzend Ziffer 4 der AGB nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Ziffern 4.2– 4.4.
Mängelansprüche des Kunden. 8.1.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
Mängelansprüche des Kunden. VII. Claims for Defects by the Customer
Mängelansprüche des Kunden. 9. Defect claims of the Customer
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde den Liefergegenstand weiter- veräußert. Offensichtliche Mängel, also solche, die durch eine Untersuchung erkennbar sind, oder unvoll- ständige Lieferungen wird der Kunde Eberspächer un- verzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Wo- che nach Ablieferung der Ware, schriftlich anzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens inner- halb von einer Woche nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt in allen Fällen die rechtzeitige Absendung der Anzeige. In der Anzeige hat der Kunde Mängel oder vorhandene Fehlmengen ge- nau zu beschreiben und die Rechnungsnummer der be- troffenen Lieferung anzugeben. Alle Ansprüche des Kunden wegen Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit sind ausdrücklich ausgeschlossen, wenn er diesen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(1) Warranty claims of the Customer presuppose that it has properly fulfilled its legal obligations to examine and give notice of defects. This also applies if the Customer resells the delivery item. The Customer shall notify Eberspächer in writing of obvious defects, i.e. those which can be identified by inspection, or incomplete de- liveries without delay, but at the latest within one week of delivery of the goods. Hidden defects must be re- ported in writing immediately, at the latest within one week of their discovery. The timely dispatch of the noti- fication shall in all cases be sufficient to meet the dead- line. In the notification, the Customer must give a pre- cise description of defects or existing missing quantities and the invoice number of the delivery concerned. All claims of the Customer due to defectiveness or incom- pleteness are expressly excluded if the Customer does not properly comply with these obligations.
(2) Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung besteht nur, falls dies aus- drücklich schriftlich vereinbart wurde. Im Übrigen trägt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich der Kunde. Er ist verpflichtet, die Einhaltung von techni- schen Rahmenbedingungen, die in der Dokumentation und/oder in den ergänzenden Unterlagen vorgegeben sind, sicherzustellen. Eine davon abweichende Nutzung ist untersagt. Der Kunde hat diese und ggf. sonstige vorgegebene Verwendungsbeschränkungen auch sei- nen Abnehmer...
Mängelansprüche des Kunden. (1) Der Kunde hat Mängelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar sind. Das gilt auch für Mängel, für die Rechte bei der Abnahme vorbehalten sind.