Mängelansprüche des Kunden Musterklauseln

Mängelansprüche des Kunden. 11.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Mängelansprüche des Kunden. (1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Mängelansprüche des Kunden. (1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzli- chen Vorschriften, es sei denn im nachfolgenden ist etwas anderes bestimmt. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschrif- ten bei Endlieferung der Ware an Verbraucher (Lieferantenregress §§ 478, 479 BGB).
Mängelansprüche des Kunden. 7.1 Im Falle der Mangelhaftigkeit der Instal- lationsleistungen kann der Kunde nach Xxxx von Heldele Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen, wenn der Mangel nicht unerheblich ist.
Mängelansprüche des Kunden. 7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wurde.
Mängelansprüche des Kunden. 7.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der neu hergestellten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a, 445b), sofern nicht, z.B. im Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung, ein gleichwertiger Ausgleich vereinbart wurde.
Mängelansprüche des Kunden. 4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 1.1 entspricht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beginnt mit der Ablieferung oder – wenn der Anbieterinstalliert – mit Abschluss der Installation. Eine Erweiterung des Einsatzumfangs (Ziffer 2.1 Absatz 2) hat keinen Einfluss auf den Verlauf der Verjährung. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der AGB. Für Xxxxxxxxxx gilt ergänzend Ziffer 4 der AGB nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Ziffern 4.2– 4.4.
Mängelansprüche des Kunden. 9. Claims for defects of the Customer
Mängelansprüche des Kunden. 4.1 Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber EFA gerügt werden, ansonsten ist EFA von der Mängelhaftung befreit.
Mängelansprüche des Kunden. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Leistungen kann der Kunde nach Xxxx von Pemotech Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen, wenn der Mangel nicht unerheblich ist. Hat der Kunde Pemotech nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine weitere Nachfrist mit der Erklärung gesetzt, dass er nach Ablauf der Frist die Annahme ablehne, oder schlägt die Nachbesserung zweimal oder eine Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Daneben kann er nach Maßgabe von Nr. 8 dieser Bedingungen Scha­densersatz verlangen. Einer Fristsetzung mit Ab­lehnungsandrohung bedarf es nicht, wenn Pemotech bereits zuvor die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert hat. Der Rücktritt ist ausge­schlossen, wenn der Kunde die Mangelhaftigkeit der Leistung allein oder zumindest in weit über­wiegendem Maße, beispielsweise durch Verlet­zung seiner vertraglichen Pflichten, zu vertreten hat, oder wenn der von Pemotech nicht zu vertre­tende Rücktrittsgrund zu einer Zeit eintritt, zu welcher sich der Kunde im Annahmeverzug be­findet. Der Kunde wird bei der Eingrenzung und Besei­tigung von Mängeln mitwirken. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel der Installations-leistungen nachvollziehbar telefonisch oder schriftlich zu beschreiben. Kommt der Kunde dieser Verpflich­tung nicht nach, kann Pemotech die Nacherfüllung verweigern.