Common use of Regionale Ungleichheiten Clause in Contracts

Regionale Ungleichheiten. Zu den Ergebnissen der Untersuchung von Barca49 über die Herausforderungen der künftigen Kohäsionspolitik der EU zählen folgende Einsichten: • empirische Untersuchungen zeigen, dass schnell und langsam wachsende Regionen in allen Regionstypen anzutreffen sind50; • der territoriale Kontext (kulturell, institutionell, sozial, ökonomisch) ist für das konkrete ökonomische und soziale Verhalten wichtig und besonders für Produktion und Diffusion von Wissen entscheidend; • folglich sind "spatially blind policies" mit unerwarteten und unerwünschten Wirkungen verbunden und sollten daher vermieden werden; • zu beachten ist, dass regionale "under-development-traps", nur extern auf- zubrechen sind und • folglich Wachstumsoptimierung das Ausschöpfen der Potenziale in allen Regionstypen erforderlich macht. Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: • Maßnahmen der Wirtschafts- und Territorialpolitik müssen auf die Charak- teristika und Bedürfnisse der Regionen abgestimmt werden; • dazu eignen sich am besten integrierte Ansätze, also eine Abstimmung und Koordination der Instrumente auf ein gemeinsames Ziel hin; • auf der Ebene der Umsetzung der Politikmaßnahmen sind Multi-level Governance-Lösungen erforderlich; • dazu ist die Mobilisierung von Wissen und Handlungsbereitschaft auf regi- onaler und lokaler Ebene ("Bottom up") nötig, allerdings • verbunden mit externen Impulsen wie Konditionalität und Erfolgsmessung ("Top-down"). Hinweise über die erforderlichen Anpassungspfade in territorialer Hinsicht wur- den 2012 von Aiginger51 vorgelegt. Demnach sollten die territorialen Ziele konsis- tent mit dem nationalen Anpassungspfad sein. EUROSTAT bietet für eine Zahl von Europa 2020-Zielen Zeitreihen zur Entwicklung von Indikatoren auf regiona- ler Ebene an. Soweit es möglich ist, Indikatoren auf sub-nationaler Ebene heran- zuziehen, ergibt sich folgende Übersicht zu den Abweichungen von den EU- Zielen bzw. den nationalen Zielen (vgl. Tabelle 4). Das Burgenland wird für 2014-2020 den Status als Übergangsregion innehaben. % % % gegenüber 2005 % % Tausend Personen EU-Ziel 75 3 -10 10 40 Senkung um 20.000 AT-Ziel 77 bis 78 3,76 -16 9,5 381 Senkung um 235 Jahr 2011 2009 2010 2012 2012 20124 AT3 75,2 2,80 -11,7 7,6 36,81 1.542 Burgenland 74,4 0,78 -11,5 n.v. 17,92 26 Xxxxxxx 00,0 2,53 -12,4 7,1 24,62 104 Niederösterreich 76,3 1,37 -8,1 6,8 21,82 212 Xxxxxxxxxxxxxx 00,0 2,45 -6,4 6,4 21,52 194 Salzburg 78,1 1,22 -11,9 8,0 27,02 72 Steiermark 75,5 3,88 -14,7 4,3 21,32 201 Tirol 76,0 2,8 -9,7 9,9 25,82 112 Xxxxxxxxxx 00,0 1,61 -6,0 11,6 20,32 77 Wien 71,3 3,95 -4,8 10,8 37,42 546 Quelle, wenn nicht anders angegeben: EUROSTAT; abgerufen am 15. Xxxx 2013 1inkl. ISCED 4a 2exkl. ISCED 4a 3Die AT Ist-Werte stammen mit Ausnahme der SchulabbrecherInnenquote und der Angaben zu von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohter Bevölkerung aus dem Nationalen Reformprogramm 2013, Seite 23 4Quelle: Tabelle 5.4a auf Seite 73, 4. Spalte, Merkmal „Bundesland“ des Tabellenbandes „EU-SILC 2012 Einkommen, Armut, Lebensbedingungen“ der Statistik Austria; Wien, am 17.12.2013 Die Ziele zur Senkung der "von Armut oder soz. Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung" sind in absoluten Zahlen an Personen definiert; als Istwert bzw. Referenzwerte sind in der Tabelle die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen (in Tausend) dargestellt. Genereller Hinweis: Diese Gegenüberstellung beruht auf der von EUROSTAT gewählten Methode zur Dar- stellung von Kennzahlen mit Bezug zur Europa 2020 Strategie auf territorialer Ebene. Für die Programment- wicklung und -Umsetzung auf Ebene der Bundesländer werden teils nach anderen Methoden ermittelte Kenn- zahlen herangezogen (z.B. bei der F&E-Quote in der Steiermark). Anders als im Nationalen Reformprogramm auf nationaler Ebene gibt es auf Ebene der Bundesländer keine angestrebten Zielwerte, die in unmittelbarer Beziehung zu den hier wiedergegebenen Kennzahlen stehen. Nationale Kennwerte ergeben sich aus der Aggregation von kleineren territorialen Einheiten. Detailhinweise: Werte von SchulabbrecherInnen für Kärnten und Salzburg von 2010; "Anteil Hochschulabsol- ventInnen" die ausgewiesene Werte für die Bundesländer und AT in der Tabelle sind "Personen im Alter von 30-34, mit einem Tertiärschulabschluss, nach Geschlecht und NUTS-2-Regionen (ab 2000) - % [e- dat_lfse_12]" gemäß EUROSTAT; die nationalen Ziele beziehen ISCED 4a ein, dessen Anteil 2012 12% betrug; gemäß NRP 2013 betrug der Wert für Österreich im Jahr 2011 36,8%. Referenzwerte laut EUROSTAT werden exkl. ISCED4a angegeben. Aus der Gegenüberstellung der Ziele und der Ausprägung der Indikatoren ist un- mittelbar ablesbar, in welchen Regionen welche Abweichungen feststellbar sind. Das Ausmaß der Abweichung kann als Indiz für den erforderlichen Handlungsbe- darf gelten. Wie die Übersichten und die erläuternden Hinweise zeigen, liegen auf der EUROSTAT-Datenbank derzeit nicht für alle Ziele Indikatoren auf Ebene der Bundesländer vor (es fehlen z.B. die Indikatoren mit Bezug zum Energieeinsatz). In der bei XXXXXXXX verfügbaren Übersicht unterscheiden sich auch die Defi- nitionen einzelner Indikatoren von jener, wie sie im Nationalen Reformprogramm verwendet werden (augenfällig ist dies am Beispiel "HochschulabsolventInnen"). Dennoch zeigen die derzeit vorliegenden Daten, dass in regionaler Hinsicht teils deutliche Unterschiede in der (teils nur implizit ableitbaren) Zielerreichung zu be- obachten sind. Diese Abweichungen liefern Hinweise darauf, in welchen Hand- lungsfeldern Anpassungen nötig sind. Die Gegenüberstellung der ausgewählten Indikatoren zeigt, dass die national ver- bindlichen Ziele in den gewählten territorialen Einheiten häufig nicht erreicht wer- den und das Niveau zwischen den Bundesländern auch nicht ausgewogen ist. In einem Land mit dem Wohlstandsniveau Österreichs soll der Einsatz von Mitteln aus dem gemeinsamen Haushalt in erster Linie dazu dienen, einen Mehrwert auf EU-Ebene zu liefern. Es wäre jedoch verfehlt, aus den auf Marko-Ebene definier- ten Zielen abzuleiten, dass diese auf jeder territorialen Ebene gleichermaßen er- reicht werden sollten. Dies hieße etwa, dass in Bundesländern, in denen eine Zielmarke überschritten wird, keine weiteren Anstrengungen zur Verbesserung unternommen werden sollten. Eine ausschließliche "sektorale" Segmentierung und Konzentration von Maßnahmen auf die genannten Ziele hin könnte zudem den integrierenden territorialen Ansatz der Österreichischen Regionalpolitik zuwi- derlaufen. Es besteht daher ein Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch, dass EU-Fonds maßgeblich zu den EU-Zielen beitragen sollen und den spezifi- schen Anforderungen der territorialen Entwicklung. Dem trägt die Partnerschafts- vereinbarung in folgender Weise Rechnung: • es wird nicht angestrebt, dass in jedem Bundesland zumindest der natio- nale Zielwert erreicht wird, • dennoch soll in der kommenden Programmperiode eine signifikante Ver- besserung des bisherigen Niveaus erreicht werden und die EU-Fonds sol- len dazu Beiträge leisten; • EFRE- und ESF-Mittel machen nur einen (kleinen) Teil der Mittel (öffentli- cher Investitionen und Förderungen) aus, die österreichweit (und in den meisten Bundesländern) in die Erreichung der Europa 2020 Ziele gesteckt werden; dem trägt auch das Nationale Reformprogramm durch Implemen- tierung von rein nationalen Maßnahmen Rechnung; • der Beitrag des EFRE zur Erreichung der Europa 2020-Ziele ist folglich zu den übrigen, rein national finanzierten Maßnahmen ins Verhältnis zu set- zen; • die aus dem ESF finanzierten Maßnahmen werden von den zwischenge- schalteten Stellen BMASK, BMBF, den Ämtern der Landesregierungen, dem RMB und der WiBAG umgesetzt. Die Wirkungen der Maßnahmen kön- nen lediglich im Hinblick auf die nationale Ebene bewertet werden; • ELER-Mittel werden vorwiegend zur Zielerreichung im ländlichen Raum eingesetzt und müssen daher in Bezug auf diese Gebietsabgrenzung und die dafür verfügbaren Zielindikatoren betrachtet werden, die nicht in jedem Fall vorhanden sind (z.B. F&E-Quote stehen auf NUTS-3-Ebene nicht zur Verfügung); • trotz dieser Einschränkungen ist es ein zentrales Ziel der Partnerschafts- vereinbarung, dass die aus EU-Mitteln finanzierten Maßnahmen auf die Eu- ropa 2020-Ziele fokussiert sind und ihre Wirkung an den Beiträgen zu ihrer Erreichung gemessen werden soll. Der ländliche Raum hat in Österreich nicht nur aufgrund seiner Flächenausdeh- nung innerhalb des Staatsgebiets sondern auch bezüglich seiner Funktion als Siedlungsraum eine besondere Bedeutung. Im Jahre 2012 lebten nach der Stadt- Land Typologie der Europäischen Kommission 45% der österreichischen Bevöl- kerung in überwiegend ländlichen Regionen. Die Bevölkerungsentwicklung Österreichs ist von regionalen Gegensätzen ge- prägt. Die westlichen Bundesländer verzeichnen weiterhin Einwohnerzuwächse durch Geburtenüberschüsse und internationale Wanderungsgewinne. Im Osten Österreichs beruht die Bevölkerungszunahme hingegen hauptsächlich auf einem positiven Wanderungssaldo, welcher die Geburtendefizite übersteigt. Das süd- lichste Bundesland, Kärnten, verzeichnet einen anhaltenden Rückgang der Ein- wohnerzahl. Bundesland Bevölkerung am 1. Jänner 2012 Bevölkerungsveränderung 2012 absolut in % Österreich insgesamt 8.408.121 43.739 0,52 Burgenland 285.782 909 0,32 Kärnten 556.027 -554 -0,10 Niederösterreich 1.614.455 4.137 0,26 Oberösterreich 1.413.866 4.632 0,33 Salzburg 529.704 2.194 0,41 Steiermark 1.208.696 2.275 0,19 Tirol 711.581 4.307 0,61 Vorarlberg 370.926 1.677 0,45 Wien 1.717.084 24.162 1,41 Q: STATISTIK AUSTRIA, Statistik des Bevölkerungsstandes. Noch stärker ausgeprägt sind die Unterschiede der Bevölkerungsentwicklung auf kleinräumiger Ebene: Die größten Gewinner waren wie in den letzten Jahren die Xxxxxx-Bezirke der größeren Städte. Aber auch die Kernstädte selbst verzeich- neten größtenteils Bevölkerungszunahmen, da hohe Außenwanderungsgewinne allfällige Geburtendefizite sowie die Abwanderung in das Stadt-Xxxxxx kompen- sierten. Die deutlichsten Bevölkerungsrückgänge ergaben sich hingegen in den inneralpinen Regionen der Steiermark und Kärntens. Die Prognosen bzw. Projektionen für die Bevölkerungsentwicklung bis 2050 se- hen das stärkste Wachstum für Wien und sein Xxxxxx voraus, aber auch die übrigen Zentralräume werden künftig wachsende Bevölkerungszahlen aufwei- sen. Bevölkerungsrückgänge sind hingegen für die strukturschwachen bzw. länd- lich-peripheren Regionen in der Obersteiermark, das nördliche Waldviertel, das Südburgenland sowie für Kärnten, Osttirol und den Lungau prognostiziert. In Bezug auf die demographische Struktur wird für die städtischen Räume insge- samt eine deutliche Verjüngung der Bevölkerungsstruktur erwartet (wenngleich auch die absolute Zahl der älteren Personen zunehmen wird). Im Gegensatz dazu bedingt der prognostizierte Bevölkerungsrückgang in ländlich-peripheren Regio- nen eine relative „Überalterung“ der Bevölkerung. In Bezug auf die Landnutzung haben in Österreich Forstflächen mit 44,4% den größten Anteil. Die Ergebnisse der Österreichischen Waldinventur zeigten eine Fläche von rd. 4 Mio. ha und einen Vorrat von 1,1 Mrd. Festmetern. In Kombina- tion mit der wichtigen Produktionsfunktion erfüllt Österreichs Wald besonders wichtige Umweltfunktionen (Schutz von Siedlungen und Infrastruktur vor Natur- gefahren, Ressourcenschutz - z.B. Filterung von Luft und Trinkwasser, Biodiver- sität, Erholung). Mit einem Anteil von 2/3 der in Österreich vorkommenden Tier- und Pflanzenarten haben Waldlebensräume eine große quantitative und qualita- tive Bedeutung für Flora und Fauna. Viele dieser Arten und Lebensräume sind von der Bewirtschaftung der Wälder unmittelbar bzw. mittelbar abhängig. Rund 21% des österreichischen Waldes sind laut Österreichischer Waldinventur als Schutzwälder klassifiziert. Der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen beträgt 32,4%, zusätzlich werden 7,1% der Flächen mit natürlichem Grünland bedeckt. Knapp über 10% der öster- reichischen Fläche gelten als naturbelassenes Land. Von den 2,88 Mio. ha land- wirtschaftlicher Fläche sind über 64% als benachteiligtes Gebiet abgegrenzt. Mit 50,4% ist das Berggebiet die vorherrschende Kategorie. 7,0 bzw. 6,7% sind als Gebiete mit anderen bzw. spezifischen Benachteiligungen klassifiziert. Der Berglandwirtschaft fällt eine entscheidende Rolle für die Sicherung des sen- siblen Ökosystems im Berggebiet zu. Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum sind im Berggebiet von der Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung durch die Berglandwirtschaft abhängig. Die extreme Umgebung macht viele Berggebiete anfällig für natürliche Phänomene wie Erdrutsche, Felsstürze, Muren, Lawinen und Überschwemmungen. Die Bewirtschaftung der Almen stellt eine zusätzliche Herausforderung für die Berglandwirtschaft dar. Die Lebens- und Wirtschaftsräume im Berggebiet sind von der Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung abhängig. Die Bewirtschaftung erfolgt zum überwiegenden Teil in Form von Grünland mit Tierhaltung. Infolge der Naturbedingungen sind die Berggebiete tendenziell stärker durch Bewirtschaftungssysteme mit geringem In- put und niedrigem Output gekennzeichnet und können mit den nationalen und internationalen Gunstlagen nicht wettbewerbsfähig konkurrieren. Im Jahr 2012 wurden 19,7% bzw. 533.230 ha der landwirtschaftlichen Fläche bi- ologisch bewirtschaftet, wodurch Österreich im europaweiten Vergleich eine Vor- reiterrolle einnimmt. Die biologische Landwirtschaft besitzt eine Reihe an positi- ven Umweltwirkungen. So fördert der Biolandbau durch die humusaufbauende Wirtschaftsweise, den Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzen- schutzmittel und Mineraldünger, sowie durch vielfältige Fruchtfolgen nicht nur das Bodenleben, sondern die tierische und pflanzliche Vielfalt insgesamt. Darüber hinaus weisen biologisch bewirtschaftete Böden im Vergleich zu konventionellen höhere Humusgehalte und damit ein besseres Wasserrückhalte- und Kohlenstoff- speichervermögen auf, was insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawan- dels zunehmend an Bedeutung gewinnt. Österreich zeichnet sich durch eine kleinräumige, vielfältige Kulturlandschaft aus, die einen entscheidenden Beitrag zur biologischen Vielfalt leistet. Innerhalb der letzten Jahrzehnte werden jedoch zunehmend Rückgänge in der heimischen Ar- tenvielfalt verzeichnet, wovon insbesondere artenreiche Agrarökosysteme betrof- fen sind. So hat die heimische Landwirtschaftsfläche mit hohem Naturwert (HNVF) von 2007 bis 2011 leicht abgenommen und nimmt im Jahr 2011 34,7% der österreichischen Landwirtschaftsfläche ein. Die rückläufige Entwicklung ist dabei in erster Linie durch die Abnahme des extensiven Magergrünlands bedingt. Biodiversitätsverluste spiegeln sich auch in der Entwicklung des Farmland Bird Index wider, der von 2000 bis 2008 um insgesamt 22,6% abgenommen hat. Das Natura 2000 Gebiet erstreckt sich auf 15% der österreichischen Landesflä- che und umfasst 11,4% der Landwirtschafts- und 13,1% der Waldfläche Öster- reichs. Durch gezielte Bewirtschaftungsauflagen und verpflichtende Verträglich- keitsprüfungen für Eingriffsplanungen leisten diese Schutzgebiete einen wichti- gen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Aus dem Erhaltungszustand heimischer Grünlandbestände in Natura 2000 Gebieten ergibt sich allerdings auch Handlungsbedarf: So wurde für die Berichtsperiode 2001-2006 der Erhal- tungszustand von 4,2% der untersuchten Grünlandflächen als "günstig", während der Erhaltungszustand von 45,8% der Grünlandflächen als "unzureichend-un- günstig" und von 37,4% als "unzureichend-schlecht" bewertet wurden.

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