Registrierung als Kunde Musterklauseln

Registrierung als Kunde. (1) Käufer haben die Möglichkeit, sich in unserem Online-Shop kostenlos als Kunde zu registrieren. Mit der Registrierung wird ein dauerhaftes Kundenkonto erstellt. Über dieses Kundenkonto können zukünftige Be- stellungen aufgegeben werden, ohne dass der Käufer jedes Mal Angaben über sich tätigen muss. Die Re- gistrierung ist nicht Voraussetzung für eine Bestellung. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. (2) Für die Registrierung als Kunde und Erstellung eines Kundenkontos muss der Käufer unter anderem eine aktuell gültige E-Mail-Adresse und ein Passwort angeben. Die E-Mail-Adresse dient als Nutzername und zu- sammen mit dem Passwort als Anmeldedaten. Die E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit dem Käufer. (3) Der Käufer sichert zu, dass die bei der Registrierung getätigten Angaben zutreffend und vollständig sind. Die Nutzung von Pseudonymen ist unzulässig. Der Käufer darf sich nicht mehrfach registrieren. (4) Der Käufer ist verpflichtet, mit den Anmeldedaten sorgfältig umzugehen. Es ist dem Käufer ausnahmslos untersagt, die Anmeldedaten gegenüber Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Kunden- konto unter Umgehung der Anmeldedaten zu ermöglichen. Sollte der Käufer Anhaltspunkte für eine miss- bräuchliche Nutzung seines Kundenkontos durch Dritte erhalten, hat er uns unverzüglich darüber zu infor- mieren. (5) Soweit sich persönliche Angaben des Käufers ändern, ist dieser selbst für deren Aktualisierung verantwort- lich. Änderungen kann der Käufer online nach Anmeldung zu seinem Kundenkonto vornehmen. (6) Der Käufer kann seine Registrierung jederzeit durch entsprechende Mitteilung an uns löschen lassen. Mit Löschung werden das Kundenkonto und sämtliche damit verknüpfte persönliche Angaben des Käufers un- widerruflich entfernt. Dies gilt insoweit als keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Angaben zur Abwicklung von Bestellungen weiterhin erforderlich sind. (7) Wir sind jederzeit berechtigt, das Angebot einer Registrierung und eines Kundenkontos über unseren Onli- ne-Shop einzustellen. In diesem Fall wird der Käufer über die beabsichtigte Einstellung umgehend infor- miert und sein Kundenkonto wird mit sämtlichen Daten unwiderruflich gelöscht.
Registrierung als Kunde. Bei Registrierung eines potentiellen Vertragspartners auf dem Moss-Portal oder in der Moss- App erheben wir folgende Daten: • Firma oder Bezeichnung des potentiellen Vertragspartners; • Rechtsform des potentiellen Vertragspartners; • ggf. Registernummer und Datum der Eintragung ins Handelsregister; • Steueridentifikationsnummer; • Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung des Vertragspartners; • Angaben zur kontoführenden Bank (z.B. Name, BIC); • IBAN der angegebenen Unternehmenskonten; • Sprachpräferenzen; • Name, E-Mail-Adresse und Mobilnummer der Person, für die der Moss-Account eingerichtet wird; • Name, E-Mail-Adresse und Mobilnummer aller weiteren Nutzer, die angelegt werden; • Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Mitarbeiter des potentiellen Vertragspartners; • Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Wirtschaftlichen Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG); • nach erfolgreicher Registrierung optional (i) die Profilbilder registrierter Nutzer sowie
Registrierung als Kunde. 9.1 Der Kunde kann Online-Bestellungen ausschließlich durch Anlegen eines Benutzerkontos im Online-Shop von Flodraulic tätigen. Die für die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlichen Daten (Benutzername und Passwort) sind Flodraulic vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln und Flodraulic ist berechtigt, diese Daten zu prüfen und deren Richtigkeit festzustellen; nachträgliche Änderungen der personenbezogenen Daten werden vom Kunden eigenverantwortlich eingegeben. 9.2 Der vom Kunden gewählte Benutzername und das Passwort sind unter allen Umständen geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte das Passwort dennoch Dritten zugänglich gemacht werden und hieraus ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, so hat der Kunde unbeschadet seiner vollen Haftung Flodraulic unverzüglich darüber zu informieren. 9.3 Der Kunde kann seine Zugangsdaten jederzeit abrufen, indem er auf die Schaltfläche „Passwort abrufen“ klickt. 9.4 Der Kunde anerkennt und akzeptiert alle Bestellungen, die im Online-Shop von Flodraulic über sein individuelles Benutzerkonto und Passwort aufgegeben werden, und alle damit zugehörigen Rechnungen, die Flodraulic an ihn adressiert, als seine eigenen. 9.5 Die von Flodraulic auf der Website dargestellten Produkt- und Dienstleistungsangebote sind für den Kunden unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung dar, Produkte im Online-Shop zu bestellen. Flodraulic lehnt jegliche Haftung für Informationen, Dokumente, Bilder und Materialien ab, die möglicherweise von Dritten auf der Website eingegeben werden, selbst wenn diese Inhalte dem Kunden im Rahmen einer von Flodraulic angebotenen Werbedienstleistung zur Verfügung gestellt werden.
Registrierung als Kunde. 5.1. Die Registrierung als Kunde im Online-Shop von Trüffel Feinkost ist kostenlos und verpflichtet weder den Kunden noch Trüffel Feinkost zum Erwerb bzw. zur Veräußerung von Waren. 5.2. Der Kunde hat die zur Registrierung erforderlichen Daten (Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und im Falle von Veränderungen zu berichtigen. Er ist verpflichtet, das von ihm gewählte Zugangskennwort geheim zu halten. 5.3. Die mit der Registrierung erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung von Trüffel Online erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Related to Registrierung als Kunde

  • Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.

  • Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.

  • Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- gung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufs- gruppenverzeichnis.

  • Stillschweigende Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.