Reinigungsmittel Musterklauseln

Reinigungsmittel. Die Reinigung erfolgt mit den von ibarz vorgesehenen Reinigungsmitteln. Sofern der AG die Verwendung spezieller Reinigungsmittel erwartet, ist dies individuell zu vereinbaren. In diesem Fall werden die Reinigungsmittel entweder vom AG zur Verfügung gestellt oder müssen vom AG gesondert vergütet werden. Für Schäden, die durch den Gebrauch von Reinigungsmitteln verursacht werden, die der AG zur Verfügung stellt oder die von ibarz nach seiner Anweisung verwendet werden, ist jegliche Haftung durch ibarz ausgeschlossen – es sei denn ibarz handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. xxxxx ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrages auch Subunternehmer einzusetzen. Der AG wird Weisungen zur Durchführung der Reinigungsdienstleistung nur gegenüber insoweit autorisierten Personen (Vorarbeiter) aussprechen. Weisungen, Hinweise, Wünsche zur Auftragsdurchführung etc., die gegenüber nicht autorisierten Reinigungskräften durch den AG ausgesprochen werden sind für ibarz nicht verbindlich. Bestehen auf Seiten des AG Zweifel darüber, welche Person von xxxxx im vorstehenden Sinne autorisiert ist, so hat der AG dies bei einem zeichnungsberechtigten Vertreter der Firma ibarz nachzufragen. Dies gilt auch, wenn ibarz Subunternehmer zur Vertragserfüllung einsetzt. Sollten ibarz oder den von ibarz beauftragen Subunternehmern Weisungen und/oder über den Vertragsinhalt hinausgehende Aufträge erteilt werden, so ist die beauftragende und/oder weisungserteilende Person dem Anschein nach zur Auftragserteilung und/oder Weisungserteilung berechtigt.
Reinigungsmittel. Die Reinigungsmittel für Fußböden und Spülmaschine stellt der Vermieter. Alle anderen Reinigungsmittel sind vom/von der Nutzer/in zu stellen. Die im Reinigungsplan vorgeschlagenen Reinigungsmittel sind der Art nach verbindlich zu verwenden und in der vom Hersteller angegebenen Konzentration zu verwenden. Die Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschrift über das Aufbewahren und Verschließen von gefährlichen Flüssigkeiten sind zu befolgen. Schutzkleidung, Handschuhe u. ä. ist ggf. zu benutzen
Reinigungsmittel. Die zur Reinigung eingesetzten Mittel müssen dem Aspekt der Arbeitssicherheit und der Umweltverträglichkeit Rechnung tragen. Entsprechende Datensicherheitsblätter sind den Angebotsunterlagen beizufügen. Alle vom Auftragnehmer eingesetzten Geräte müssen den Anforderungen der vorgeschrie- benen Vorschriften entsprechen. Der fachkundige Einsatz ist Voraussetzung.
Reinigungsmittel. 10. Im Falle der vorübergehend oder dauerhaften Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen für Gewährleistungsreparaturen hat GFI das Recht, technisch gleichwertige Vergleichsbauteile zu verwenden. 00.Xx können aufwandsabhängige Gebühren berechnet werden, wenn GFI Mängelfreiheit eines beanstandeten Gerätes und von GFI geprüften Gerätes feststellt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.