Reise eines Familienangehörigen. Wird der alleine reisende Versicherte nach einem Verkehrs- unfall, in den das Fahrzeug verwickelt ist, ins Krankenhaus oder in eine Pflegeanstalt eingeliefert und kann er nach Aussage der Ärzte nicht vor zehn Tagen verlegt werden, stellt die Organisationsstruktur ein Bahnticket 1. Klasse oder ein Flugticket in der Economy Class für die Hin- und Rückreise zur Verfügung, damit ein Familienangehöriger den Versicherten im Krankenhaus aufsuchen kann. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 600,00 Euro.
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Reise eines Familienangehörigen. Wird der alleine reisende Versicherte nach einem Verkehrs- unfallVer- kehrsunfall, in den das Fahrzeug verwickelt ist, ins Krankenhaus Kran- kenhaus oder in eine Pflegeanstalt Pflegeheim eingeliefert und kann er nach Aussage der Ärzte nicht vor zehn Tagen verlegt werden, stellt die Organisationsstruktur ein Bahnticket 1. Klasse oder ein Flugticket in der Economy Class für die Hin- und Rückreise zur Verfügung, damit ein Familienangehöriger den Versicherten im Krankenhaus aufsuchen kann. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 600,00 Euro.
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