Dauer des Versicherungsschutzes. Ist die Versicherung auf ein Jahr oder eine längere Dauer abgeschlos- sen, verlängert sich der Versicherungsvertrag nach Ablauf der verein- barten Vertragsdauer jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens 3 Monate vorher eine schriftliche Kündigung erhalten hat.
Dauer des Versicherungsschutzes a) In der Auslandsreise-Krankenversicherung, Reise-Service-und Auslands-Schutzbrief-Versi- cherung besteht Versicherungsschutz für die jeweils ersten 60 Tage aller vorübergehenden Auslandsaufenthalte.
b) In der Verkehrsmittel-Unfall- und Reiserücktritts- kosten-/Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der jeweilige Reisedauer.
Dauer des Versicherungsschutzes. Abweichend von Abschnitt A I 1 f) besteht der Versiche- rungsschutz für alle vorübergehenden, die Dauer von 42 Tagen nicht überschreitenden Auslandsaufenthalte, die von der versicherten Person nach Versicherungsbeginn angetreten werden. Bei einem Auslandsaufenthalt über einen Zeitraum von 42 Tagen hinaus besteht Versiche- rungsschutz nur für die ersten 42 Tage des Auslandsauf- enthaltes. Ist die Rückreise bis zum Ende des vereinbarten Zeitrau- mes ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person (Transportunfähigkeit) nicht möglich, verlängert sich – abweichend von Abschnitt A I 1 f) – der Versiche- rungsschutz bis zum Wegfall der Transportunfähigkeit. Ist zu diesem Zeitpunkt eine medizinisch notwendige statio- näre Heilbehandlung über einen Zeitraum von zwei Wo- chen hinaus erforderlich, werden die Kosten eines vom Versicherer veranlassten Rücktransportes übernommen. Findet der Rücktransport nicht statt, werden die Kosten ei- ner medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung bis zu zwei Wochen übernommen. Die die Transportunfähigkeit verursachende Erkrankung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform – mit einer die Diagnose und die Begründung der Transportunfähig- keit enthaltenden ärztlichen Bescheinigung – anzuzeigen. Bei Verstoß gegen diese sich aus Abschnitt A II 4 b) erge- bende Anzeigepflicht kann der Versicherer die Leistungen mit der in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe Anhang) genannten Einschränkung ablehnen (vgl. Abschnitt A II 5 a)). Für Auslandsaufenthalte, die in dem Kalenderjahr beginnen, in dem die versicherte Person das 20. Lebensjahr vollendet, besteht – abweichend zu Abschnitt A I 10 – über das Kalen- derjahr hinaus Versicherungsschutz, längstens insgesamt für die ersten 42 Tage dieses Auslandsaufenthaltes.
Dauer des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz dauert ab Beginn (§ 6 Nr. 1) die im Kaufbe- leg angegebene Laufzeit.
Dauer des Versicherungsschutzes a) In der Auslandsreise-Krankenversicherung, Reise-Service- und Auslands-Schutzbrief- Versicherung besteht Versicherungsschutz für die jeweils ersten 45 Tage aller vorübergehenden Auslandsaufenthalte.1 1 Gegen Zahlung eines zusätzlichen Beitrags können Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ihren Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung ausdehnen oder außerhalb der Kreditkartenversicherung beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die R+V Krankenversicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Sie erreichen diese unter der Telefonnummer +00 (0) 000 000-0000 oder per Fax unter der Faxnummer +00 (0) 000 000-0000.
b) In der Verkehrsmittel-Unfall- und Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der jeweiligen Reisedauer.
Dauer des Versicherungsschutzes. Versichert sind Vermögensschäden, deren Verursachung und Entdeckung in die Laufzeit des Versicherungsvertrags fallen.
Dauer des Versicherungsschutzes. 3.1. Der Versicherungsschutz wird ab Grenzübertritt in das Ausland gewährt.
Dauer des Versicherungsschutzes. Versicherungsschutz besteht, solange das Vertragsverhältnis zwischen dem Platinum Card Inhaber und American Express wirksam besteht. Der Versicherungsschutz für die einzelnen Leistungen kann zeitlich begrenzt sein. Bitte beachten Sie die Angaben in den allgemeinen Definitionen und in den Bedingungen der jeweiligen Leistungen. Der Versicherungsschutz endet in jedem Fall – mit der Rückgabe oder dem Ende der Gültigkeit der American Express Platinum Card – mit der Kündigung des Rahmenvertrages zwischen American Express und den Versicherern frühestens aber mit dem Ablauf des Monats, an dem die nächste Jahresgebühr oder Monatsgebühr der American Express Platinum Card fällig wird. Voraussetzung für die Versicherungen ist, dass Sie zum Zeitpunkt des Versicherungs- falles mit Ihren Zahlungen nicht im Verzug sind.
Dauer des Versicherungsschutzes. Die Dauer des Versicherungsschutzes ist der des Hauptversicherungsschutzes der Krankenversicherung angepasst.
Dauer des Versicherungsschutzes. Vom Beginn der Dienstreise bis zur Rückkehr von der Dienstreise. Allgemeine Bedingungen für die VISA CARD Business Premium Auto-Schutzbriefversicherung (MCBGV 2005, Stand 01.01.2009) § 1 Versicherte Gefahren
1. Der Versicherer leistet Entschädigung in Geld oder erbringt Serviceleistungen in folgenden Fällen:
1.1 Panne und Unfall (§ 2)
1.1.1 Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort (§ 2 Nr. 1)
1.1.2 Abtransport (§ 2 Nr. 2)
1.1.3 Übernachtung bei Fahrzeugausfall (§ 2 Nr. 3.1 und Nr. 3.2)
1.1.4 Weiterfahrt oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall (§ 2 Nr. 4.1)
1.1.5 Ersatzteilversand (§ 2 Nr. 4.2)
1.1.6 Fahrzeugtransport bei Fahrzeugausfall (§ 2 Nr. 4.3)
1.2 Diebstahl und Totalschaden (§ 3)