REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG Musterklauseln

REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG. Falls Sie Ihre Reise wegen eines der unten aufgeführten, versicherten Ereignisse stornieren oder verschieben müssen, gilt: Wir ersetzen Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten (nicht erstattungsfähige Reisekosten, Anzahlungen und Umbuchungsgebühren - abzüglich etwaiger Rückerstattungen) bis zu der in Ihrer Leistungs-Übersicht hierfür aufgeführten maximalen Versicherungs-Leistung. Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsschutz nur greift, solange Sie die Reise noch nicht angetreten haben. Wenn Sie und Ihre Reisebegleitung eine gemeinsame Unterkunft im Voraus gebucht haben, gilt: Falls Ihre Reisebegleitung die Reise wegen eines oder mehrerer der unten aufgeführten versicherten Ereignisse storniert, erstatten wir alle zusätzlichen Kosten für die Unterkunft, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. WICHTIG (Obliegenheit): Sie sind verpflichtet, die Reise innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des versicherten Ereignisses zu stornieren (z. B. bei Ihrem Reiseanbieter), um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Dies gilt auch bei Erkrankungen oder Verletzungen, die bei üblichem Heilverlauf bis zum Reisezeitpunkt ausgeheilt sein sollten. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten und deshalb höhere Stornokosten entstehen oder Sie eine geringere Rückerstattung erhalten, wird die Differenz nicht von uns übernommen. Sollten Sie aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verletzung nicht in der Lage sein, innerhalb dieser 48-Stunden-Frist zu stornieren, müssen Sie dies unverzüglich nachholen, sobald Ihnen das möglich ist. Wenn Sie sich beim Eintritt des versicherten Ereignisses unverzüglich an unseren medizinischen Dienst (Stornoberatung) wenden, werden Sie dort beraten. Empfiehlt dieser, noch abzuwarten, und folgen Sie diesem Rat, liegt keine Obliegenheitsverletzung vor.
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG. Schulklassen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung. Für Schulklassen aus Schleswig-Holstein gelten bei der Allianz Travel gesonderte Konditionen. Details hierzu finden Sie unter xxxxx://xxx. xxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxxxxxxxxxx/XXX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxx/_xxxxxxxxx/xxxxxx_xx_xxxxxxx_xxx.xxxx
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG. Ersetzt die ■ vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise, wahlweise bis zur Höhe der Stornokosten die Mehrkosten der Umbuchung der Reise aus versichertem Grund in eine Reisesaison mit höherem Preis; ■ Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt. Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluss auftretende uner- wartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse siehe § 2 AVB RR AWP TUI-K. §§ 3 AVB RR AWP TUI-K, 5 AVB AB AWP. Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Je später Sie stornieren, desto höher werden diese. Wird erst später storniert, weil die erhoffte Heilung oder Besserung nicht eintritt, kann die Ersatzleistung gekürzt werden (s. § 9 AVB AB AWP). Vermeiden Sie diese Kürzung, indem Sie sich bei schweren Erkrankungen oder Unfallverletzungen unverzüglich an die Assistance wenden. Diese berät Sie zur Frage, ob storniert werden soll. Folgen Sie der Empfehlung, kommt eine Kürzung der Versicherungsleistung nicht in Betracht.
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG. AVB RR AWP 14 TUI-K
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG. AVB RR-OT 20_V2 § 1 Was ist versichert, wenn Sie stornieren? § 2 Was ist versichert, wenn Sie nicht stornieren möchten?
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG. Kein Risiko/Bedarf Absicherung ist unerwünscht Beratung ist gewünscht Es besteht folgende Versicherung, welche unverändert durch den Makler zukünftig verwaltet werden soll: Versicherer: ................................. VSNR.: ................................... Prämie: ................................. Beginn: ................................. Ablauf: ................................... SB: ................................. VSumme: ................................. AKG Assekuranz-Kontor GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 00 Tel.: 00000 00000-00 Fax: 00000 00000-00 Commerzbank Velbert IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 20545 AG Wuppertal Geschäftsführer: Xxxx Xxxxxxx Kein Risiko/Bedarf Absicherung ist unerwünscht Beratung ist gewünscht Es besteht folgende Versicherung, welche unverändert durch den Makler zukünftig verwaltet werden soll: Versicherer: ................................. VSNR.: ................................... Prämie: ................................. Beginn: ................................. Ablauf: ................................... SB: ................................. VSumme: ................................. Kein Risiko/Bedarf Absicherung ist unerwünscht Beratung ist gewünscht Es besteht folgende Versicherung, welche unverändert durch den Makler zukünftig verwaltet werden soll: Versicherer: ................................. VSNR.: ................................... Prämie: ................................. Beginn: ................................. Ablauf: ................................... SB: ................................. VSumme: ................................. Kein Risiko/Bedarf Absicherung ist unerwünscht Es besteht folgende Versicherung, welche unverändert durch den Makler zukünftig verwaltet werden soll: Versicherer: ................................. VSNR.: ................................... Prämie: ................................. Beginn: ................................. Ablauf: ................................... SB: ................................. VSumme: ................................. Beratung ist gewünscht Der Mandant benötigt für folgende Risiken sofortige vorläufige Deckung: ................................................................................................................. kein bestehendes Risiko sofortige vorläufige Deckung.
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG. Ersetzt die • vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise, wahlweise bis zur Höhe der Stornokosten die Mehrkosten der Umbuchung der Reise aus versichertem Grund in eine Reisesaison mit höherem Preis; • Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt.
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG kurz: AVB RR 14 KI
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG. Versicherungssumme (§ 1 Nr. 1): Max. c 10.000,– pro Versicherungsfall und -jahr. Mehrkosten der Nachreise bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 1 Nr. 5): Max. c 1.500,– pro Versicherungsfall und Jahr. Selbstbehalt (§ 5): Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall c 100,– des erstattungsfähigen Scha- dens.
REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG. (kurz: AVB RR 14 KI) § 1 Was ist bei Nichtantritt der Reise und bei verspätetem Reiseantritt ver- sichert?