Reisespesen Musterklauseln

Reisespesen. Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausge- nommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskos- ten vom Kunden getragen. Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen. §8 Zahlungskonditionen Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen werden in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. §9 Reklamation, Haftung (1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. So- dann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation. (2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model endsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
Reisespesen. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert, nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.
Reisespesen. Die durch den Arbeitgeber geschuldeten Entschädigungen der Zeit für die Zurücklegung des Arbeitsweges sind entsprechend der Bestimmungen von Art. 2, Abs. 1 und 3 des vorliegenden Anhanges zu entrichten.
Reisespesen. Mit Spesen wird der Mehraufwand für Verpflegung und evtl. Übernachtung unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorschriften wie folgt abgegolten. Bei der Zurverfügungstellung unentgeltlicher Verpflegungsleistungen kommen die aktuel- len Sachbezugswerte in Anrechnung.
Reisespesen. (1) Reisespesen werden in Form von Wegpauschalen zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Die Weg- pauschalen beinhalten die Transportkosten und den zeitlichen Aufwand für eine Person.
Reisespesen. An Reisespesen werden je nach der tatsächlich gewählten Reiseart bei Einsätzen innerhalb Österreichs entweder die Bahnkosten 2. Klasse zum Normaltarif laut ÖBB-Website sowie die lokalen Transportkosten am Einsatzort oder die gefahrenen Kilometer lt. amtlichem Kilometergeld zuzüglich Mautgebühren, Parkgaragengebühren u. dgl. in Rechnung gestellt. Am Abfahrts-/Ankunftsort werden üblicherweise Taxidienste in Anspruch genommen. Auf Wunsch des Auftraggebers und bei zeitlich vorteilhaften Verbindungen sind auch innerhalb Österreichs Flugverbindungen akzeptabel, wobei die Kosten direkt vom Auftraggeber zu übernehmen sind. Bei internationalen Einsätzen steht es Sprachdschungel frei, die Reiseart der Teammitglieder zu wählen. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Ist aus Gründen Höherer Gewalt eine Anreise auf dem geplanten und vereinbarten Wege nicht möglich (z. B. katastrophen-oder terrorbedingte Sperren), so kann auf Ermessen von Sprachdschungel zur Sicherstellung der vereinbarten Dienstleistung eine andere Reiseart gewählt werden und die (eventuell zusätzlich) entstehenden Reisekosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen, selbst wenn diese nicht dem üblichen Reisemodus entsprechen (Kilometergeld, Maut usw.).
Reisespesen. Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Fotomodells die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen. § 8 Zahlungskonditionen Das Fotomodellhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. Reisespesen werden in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. § 9 Reklamationen, Haftung (1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Fotomodell einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation. (2) Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Fotomodell entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Fotomodell seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
Reisespesen. Der Auftraggeber erstattet Resultate folgende Reisespesen: a. Reisen mit dem Kfz: 0,55 EUR pro gefahrenem Kilometer, Parken gemäß Nachweis b. Reisen mit der Bahn: 50% des regulären Tarifs der 1. Wagenklasse c. Flüge: innerhalb Europa Economy, außerhalb Europas nach vorheriger Abstimmung d. Hotelübernachtungen: bis zu 90 EUR zzgl. Frühstückspauschale pro Person und Nacht e. Sonstige Reisespesen: auf Nachweis
Reisespesen. Der Kunde ist nicht verpflichtet Modells/Talents, welche am Arbeitsort ansässig sind Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu erstatten. Sofern gemeinsame Reisen unternommen werden, werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Modells/ Talents die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, oder gegen Vorlage der Belege. Das vereinbarte Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen, sowie die Provision sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen, ausgenommen geltende Steuergesetze. 1. Im Falle einer Reklamation hat der Kunde umgehend Cleo zu informieren und die Reklamationsgründe schriftlich darzulegen. Zudem sind unverzüglich Fotos oder andere geeignete Nachweise der Reklamation zu erstellen und Cleo vorab per E-Mail zuzusenden. Hiernach ist das Modell/Talent ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Klarstellend wird festgehalten, dass das Modell/Talent nicht für Hairstyling, Styling und Make- up verantwortlich ist. Xxxxxx mit dem Modell/Talent dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf diesbezügliche Reklamation. 2. Sofern eine schuldhafte Verspätung des Modells/Talents (verschlafen, verfasstes Flugzeug, verpasste Bahn etc.) vorliegt, hat das Modell/Talent selbstverständlich länger zu arbeiten. Sofern dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich ist, so verliert das Modell/Talent seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf Grundlage des Überstundenhonorars.
Reisespesen. Reisespesen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (OeV) werden nach den für das Auftragsdatum geltenden Tarifen für Fahrten in der [2]. Klasse verrechnet. Für motorisierte Fahrten beträgt die Entschädigung [70] Rappen pro Fahrkilometer. Ausgangsort für die Berechnung der Reisespesen ist der Sitz des Auftragnehmers.