Reisespesen Musterklauseln

Reisespesen. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert, nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.
Reisespesen. 14.1. Mit Spesen wird der Mehraufwand für Verpflegung und evtl. Übernachtung unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorschriften wie folgt abgegolten. Bei der Zurverfügungstellung unentgeltlicher Verpflegungsleistungen kommen die aktuellen Sachbezugswerte in Anrechnung.
Reisespesen. Die durch den Arbeitgeber geschuldeten Entschädigungen der Zeit für die Zurücklegung des Arbeitsweges sind gemäss Art. 4 Abs. 1 und 3 des vorliegenden Anhangs zu entrichten.
Reisespesen. Reisespesen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (OeV) werden nach den für das Auftragsdatum geltenden Tarifen für Fahrten in der [2]. Klasse verrechnet. Für motorisierte Fahrten beträgt die Entschädigung [70] Rappen pro Fahrkilometer. Ausgangsort für die Berechnung der Reisespesen ist der Sitz des Auftragnehmers.
Reisespesen. Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Anfallende Taxikosten werden dem Model erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen. Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. Reisespesen werden in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen.
Reisespesen. Der Kunde ist nicht verpflichtet Modells/Talents, welche am Arbeitsort ansässig sind Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu erstatten. Sofern gemeinsame Reisen unternommen werden, werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Modells/ Talents die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, oder gegen Vorlage der Belege. Das vereinbarte Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen, sowie die Provision sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen, ausgenommen geltende Steuergesetze.
Reisespesen. Sämtliche Reisekosten und/oder Reisekostenaufwendungen sind durch die bezahlte Provision abgegolten.
Reisespesen. Spesen von Ce2 und allfälliger Subauftragnehmer wie z.B. Fahrtkosten, Nächtigungsgelder, Tagesdiäten werden dem AG gesondert, nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten. Bei Leistungserbringung im Großraum Wien werden keine Reisespesen in Rechnung gestellt.
Reisespesen. (1) Reisespesen werden in Form von Wegpauschalen zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Die Weg- pauschalen beinhalten die Transportkosten und den zeitlichen Aufwand für eine Person.
Reisespesen. Der Auftraggeber erstattet Resultate folgende Reisespesen: