Spesen Musterklauseln

Spesen. Höhe und Art allfälliger Spesen werden im Einsatzvertrag geregelt. Vorbehältlich Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen gemäss Art. 3 Abs. 1 GAV Personal- verleih sind alle Spesen nachzuweisen.
Spesen. Spesen der Mitarbeiter des Auftragnehmers und allfälliger Subauftragnehmer wie zB Fahrtkosten, Nächtigungskosten, Tagesdiäten, Fahrtkosten- pauschalen, Fahrtzeit udgl trägt der Auftrag- nehmer.
Spesen. Die Unternehmung vergütet den Arbeitnehmenden die Auslagen die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen.
Spesen. Art. 90 Reisespesen und Verpflegungsauslagen
Spesen. Spesen, welche nicht durch die pauschale Spesenentschädigung gemäss dem Spesenreg- lement der Gesellschaft abgedeckt sind, werden gegen Vorlage der entsprechenden Belege vergütet. Diese zusätzlichen Entschädigungen für tatsächlich angefallene Spesen sind nicht von der Generalversammlung zu genehmigen. ARTICLE 27: EXPENSES Expenses that are not covered by the lump sum compensation for expenses pursuant to the expense regulations of the Company are reimbursed against presentation of the relevant re- ceipts. This additional compensation for expenses actually incurred does not need to be ap- proved by the General Meeting.
Spesen. Bei sämtlichen Vor-Ort-Dienstleistungen erstattet der Kunde OFF LIMITS die tatsächlich angefallenen Spesen und Auslagen gemäß den im jeweiligen Einzel- vertrag aufgeführten Konditionen. Anfahrten mit dem PKW werden dem Kunden – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Kilometerpauschale von 0,51 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. in Rechnung gestellt. Diese Auslagen werden in der Rechnung an den Kunden als separate Posten ausgewiesen. Auf schriftliche Anfrage des Kunden stellt OFF LIMITS dem Kunden eine Kopie der Belege für die Auslagen zur Prüfung zur Verfügung.
Spesen. Spesen, welche über die Pauschalspesen hinaus anfallen, werden gegen Vorlage der entsprechenden Belege vergütet. Dieser Ersatz von angefallenen Spesen ist nicht von der Generalversammlung zu genehmigen.
Spesen. Die Vergütung allfälliger Spesen oder Auslagen ist vor jedem Einsatz zu vereinbaren und im Einsatzvertrag festzuhalten.
Spesen. 80 Auswärtige Mahlzeiten auf Geschäftsreisen Abwesenheit ab Arbeits- bzw. Basisort Pauschale Mahlzeitenvergütung pro Tag
Spesen. Die Reisespesen werden nach geregelten Spesensätzen vergütet, die auf Grund der SBB-Preise festgelegt sind. Im Umkreis bis zu 20 Kilometern Wohnort - Aufnahmestudio fallen keine Spesen an.