Reiseveranstalter. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Reiseveranstalter. Vo- raussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass mindestens eine Leistung aus Übernachtung oder Verpflegung selbst erbracht wird. Dieser Einschluss ersetzt nicht die erforderliche Pflichtversicherung für Reiseveranstalter (Insolvenzversicherung).
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Reiseveranstalter. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Reiseveranstalter. Vo- raussetzung Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass mindestens eine Leistung aus Übernachtung oder Verpflegung selbst erbracht wird. Dieser Einschluss ersetzt nicht die erforderliche Pflichtversicherung für Reiseveranstalter (Insolvenzversicherung).
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Samples: Haftpflichtversicherung