Rettungskosten. a) Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versiche- rungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwen- dung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten) sowie außerge- richtliche Gutachterkosten werden vom Versiche- rer insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungs- summe für Sachschäden nicht übersteigen.
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Samples: allsafe-casa.de, www.k-m.info
Rettungskosten. a) Der Versicherer übernimmt Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwen- dung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten) ), sowie außerge- richtliche Gutachterkosten werden vom Versiche- rer insoweit übernommenaußergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als sie diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungs- summe für Sachschäden nicht übersteigen.
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Samples: www.ideal-versicherung.de
Rettungskosten. a) Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwen- dung Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten) sowie außerge- richtliche außergerichtliche Gutachterkosten werden vom Versiche- rer Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungs- summe Deckungssumme* für Sachschäden nicht übersteigen.
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Samples: allsafe-casa.de