Rettungskosten. Wir übernehmen > Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versiche- rungsfall zur Abwendung oder Minderung des Scha- dens für geboten halten durfte (Rettungskosten), so- wie > außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutach- terkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht überstei- gen. Auf unsere Weisung aufgewendete Rettungs- und au- ßergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von uns übernommen, als sie zusammen mit der Ent- schädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Unsere Billigung von Ihren Maßnahmen oder Maßnahmen Dritter zur Abwendung oder Minde- rung des Schadens gilt nicht als unsere Weisung.
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Samples: Allgemeine Haftpflichtversicherung, Privathaftpflicht Versicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung
Rettungskosten. Wir übernehmen > übernehmen
(1) Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie Du im Versiche- rungsfall Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Scha- dens Schadens für geboten halten durfte durftest (Rettungskosten), so- wie > sowie
(2) außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutach- terkosten Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme Versiche- rungssumme für Sachschäden nicht überstei- genüber- steigen. Auf unsere Weisung von uns aufgewendete Rettungs- und au- ßergerichtliche außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von uns übernommen, als sie zusammen mit der Ent- schädigung Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Unsere Eine Billigung von Ihren uns von Maßnahmen von Dir oder Maßnahmen Dritter zur Abwendung oder Minde- rung Minderung des Schadens gilt nicht als unsere WeisungWeisung von uns.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung Superior
Rettungskosten. Wir übernehmen > • Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versiche- rungsfall Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Scha- dens Schadens für geboten halten durfte durften (Rettungskosten), so- wie > sowie • außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutach- terkosten Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden Versiche- rungssumme nicht überstei- genübersteigen. Auf Haben Sie Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten auf unsere Weisung aufgewendete Rettungs- und au- ßergerichtliche Gutachterkosten werden aufgewendet, so übernehmen wir diese auch insoweit von uns übernommendann, als wenn sie zusammen mit der Ent- schädigung Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Unsere Billigung von Ihren Maßnahmen Ihrer oder Maßnahmen Dritter zur Abwendung oder Minde- rung Minderung des Schadens gilt nicht als unsere Weisung. Wenn mit den Anlagen die o. g. Beschränkungen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungsschutz.
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Samples: Haftpflichtversicherung