Risiken aus Baumängel an der Immobilie. Es besteht ein Risiko, dass die Errichtung oder der Umbau einer Immobilie mangelhaft erfolgt. Auch wenn grundsätzlich Schadensersatz- und Nachbesserungsansprüche auf Seiten der Emittentin bestehen, kann es sein, dass diese Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Es können daher für die Mängelbeseitigung Kosten entstehen, wie auch für Folgekosten. Auch nicht behebbare Baummängel können zu einer Mietminderungen führen und sich somit nachteilig auf künftige Mieterlöse auswirken. Diese Risken können somit die Zins– und Rückzahlungsansprüche der Anleihegläubiger aus der Schuldverschreibung gefährden.