AUFGABE VON EXPORO Musterklauseln

AUFGABE VON EXPORO. 1. Exporo veröffentlicht Verkaufsangebote über Wertpapieren von Nutzern auf dem Exporo Handelsplatz zu den vom Verkäufer vorgegebenen Konditionen. Das Angebot wird von Exporo nicht verändert. Insbesondere stellt Exporo selbst keine An- und Verkaufskurse. 2. Kommt ein Kaufvertrag über Wertpapiere zwischen dem Käufer und Verkäufer zustande, leitet Exporo, wenn es sich um den Verkauf bzw. Kauf von nicht tokenbasierten Schuldverschreibungen handelt, die Kauforder und die Verkaufsorder an die Baader Bank Aktiengesellschaft weiter. Die Abwicklung des Kaufs erfolgt unmittelbar über die Depots von Käufer und Verkäufer. 3. Wenn es sich um den Verkauf bzw. Kauf von tokenbasierten Schuldverschreibungen handelt, leitet Exporo die Einigung über den Kaufpreis an die MANGOPAY SA sowie die Kauforder und die Verkaufsorder an die Upvest GmbH oder Tangany GmbH weiter. Die Übertragung der Wertpapiere erfolgt unmittelbar über die Wallets von Käufer und Verkäufer. Gleiches gilt für die Zahlung des Kaufpreises über die Zahlungskonten der MANGOPAY SA. Die Regelungen in Teil B Ziffer 3 gelten entsprechend.