Risiken, die den Wertpapieren eigen sind Musterklauseln

Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. 1.5.1 Im Falle einer Insolvenz der Emittentin könnte es mangels Besicherung und Garantien von Tochter- gesellschaften sowie aufgrund fehlender Einlagensicherung zu einem Totalverlust bei den Anlei- hegläubigern kommen. 1.5.2 Ein Anleihegläubiger der festverzinslichen Schuldverschreibungen ist besonders dem Risiko ausge- setzt, dass der Preis dieser Schuldverschreibungen aufgrund von Änderungen des Marktzinses sinkt. 1.5.3 Ein Anleihegläubiger ist dem Risiko ausgesetzt, überstimmt zu werden und gegen seinen Willen Rechte gegenüber der Emittentin zu verlieren, falls die Anleihegläubiger nach den Anleihebedingun- gen durch Mehrheitsbeschluss nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes aus dem Jahr 2009 (SchVG) Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen. 1.5.4 Es gibt keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die Emittentin künftig aufnehmen darf. 1.5.5 Die Schuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin aus steuerlichen Gründen und ander- weitig vorzeitig nach den Anleihebedingungen gekündigt und zurückgezahlt werden (Call). 1.5.6 Die Emittentin könnte nicht in der Lage sein, die Schuldverschreibungen im Falle eines Kontroll- wechsels, bei Kündigung durch die Anleihegläubiger oder am Laufzeitende zurück zu zahlen bzw. zurück zu erwerben. 1.5.7 Die Schuldverschreibungen könnten nur in geringerem als dem erwarteten Umfang platziert werden. 1.5.8 Die Emittentin könnte weitere Schuldverschreibungen begeben, was sich nachteilig auf den Markt- wert der Schuldverschreibungen auswirken könnte. 1.5.9 Anleger haben keinen Einfluss auf die Verwendung der durch die Ausgabe der Schuldverschreibun- gen eingeworbenen Mittel. 1.5.10 Bis zur Begebung der neuen Schuldverschreibungen existiert für diese kein Markt und es besteht keine Gewissheit, dass ein liquider Sekundärmarkt für die neuen Schuldverschreibungen entstehen wird, oder, sofern er entsteht, fortbestehen wird; in einem illiquiden Markt könnte es sein, dass ein Anleger seine Schuldverschreibungen nicht jederzeit zu angemessenen Marktpreisen veräußern kann. 1.5.11 Die Anleihegläubiger sind dem Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung ihrer Schuldverschrei- bungen ausgesetzt, das entsteht, wenn sie die Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit veräußern. 1.5.12 Der Preis der Schuldverschreibungen könnte sinken, sollte sich die tatsächliche oder erwartete Kre- ditwürdigkeit der Emittentin verschlechtern oder das Verlustrisiko der Schuldverschreibungen er- höhen. 1.5.13 Bei einer Fremdfinanzierung des...