Weshalb wird dieser Prospekt erstellt? Musterklauseln

Weshalb wird dieser Prospekt erstellt?. D.2.1 Grund für das Angebot und Verwendung der Erlöse Die ETC-Wertpapiere sind dafür konzipiert, den Anlegern ein Exposure in Bezug auf ein Metall zu bieten, ohne dass eine physische Lieferung dieses Metalls nötig ist. Die Nettoerlöse aus der Ausgabe der ETC-Wertpapiere einer Serie von ETC-Wertpapieren entsprechen einem Betrag von Metall in nicht allozierter Form, der gemäß der Depotbank-Vereinbarung für die Sicherungskonten, soweit dies möglich ist, physischen Metallbarren oder anderen Metallformen zugewiesen wird, die in dem Allozierten Sicherungskonto verwahrt werden. Das verbleibende Metall wird in dem Nicht Allozierten Sicherungskonto verwahrt. Dieses zugrunde liegende Metall wird verwendet, um den Verpflichtungen der Emittentin im Rahmen der entsprechenden Serie von ETC-Wertpapieren und der entsprechenden Ausgleichsvereinbarung nachzukommen. D.2.1.2 Wesentliche Interessenkonflikte in Bezug auf das Angebot oder die Zulassung zum Handel
Weshalb wird dieser Prospekt erstellt?. D.2.1 Grund für das Angebot und Verwendung der Erlöse Die ETC-Wertpapiere sind dafür konzipiert, den Anlegern ein Exposure in Bezug auf ein Metall zu bieten, ohne dass eine physische Lieferung dieses Metalls nötig ist, und bei währungsgesicherten ETC-Wertpapieren das Exposure der ETC-Wertpapiere in Bezug auf Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der ETC-Wertpapiere und der Währung des betreffenden Metalls zu verringern. Die Nettoerlöse aus der Ausgabe der ETC-Wertpapiere einer Serie von ETC-Wertpapieren entsprechen einem Betrag von Metall in nicht allozierter Form, der gemäß der Depotbank-Vereinbarung für die Sicherungskonten, soweit dies möglich ist, physischen Metallbarren oder anderen Metallformen zugewiesen wird, die in dem Allozierten Sicherungskonto verwahrt werden. Das verbleibende Metall wird in dem Nicht Allozierten Sicherungskonto verwahrt. Dieses zugrunde liegende Metall wird verwendet, um den Verpflichtungen der Emittentin im Rahmen der entsprechenden Serie von ETC-Wertpapieren und der entsprechenden Ausgleichsvereinbarung nachzukommen. D.2.1.2 Wesentliche Interessenkonflikte in Bezug auf das Angebot oder die Zulassung zum Handel Das Deutsche Bank AG-Unternehmen und/oder seine Verbundenen Unternehmen der Deutsche Bank AG (die „Deutsche Bank-Unternehmen“ und jeweils ein „Deutsche Bank-Unternehmen“) wurde in Bezug auf eine Serie von ETC-Wertpapieren als Arrangeur, Emissions- und Zahlstelle, Depotbank des Sicherungskontos, Depotbank des Zeichnungskontos, Metallstelle, Treuhänder, Programmkontrahent, Autorisierter Hauptteilnehmer und Autorisierter Teilnehmer bestellt oder kann als solche(r) bestellt werden. Interessenkonflikte können zwischen solchen Deutsche Bank-Unternehmen, die andere Funktionen ausüben, und den Interessen der Emittentin und/oder der Wertpapierinhaber bestehen oder entstehen. Ein Deutsche Bank-Unternehmen und/oder seine verbundenen Unternehmen können an Handelsgeschäften und Market Making-Aktivitäten beteiligt sein sowie auf eigene Rechnung oder für Rechnung von den von ihnen verwalteten Konten Long- oder Short-Positionen in Bezug auf ein Metall sowie andere Instrumente oder Derivate halten, die auf dem Metall basieren bzw. auf dieses bezogen sind. Deutsche Bank-Unternehmen können darüber hinaus Wertpapiere in Bezug auf ein Metall emittieren oder an entsprechenden Finanzinstrumenten beteiligt sein. Soweit ein Deutsche Bank-Unternehmen in Bezug auf solche Wertpapiere oder sonstige Instrumente direkt bzw. durch seine Verbun...
Weshalb wird dieser Prospekt erstellt?. (a) Gründe für das Angebot, Verwendung des Netto-Emissionserlöses und geschätzter Netto- Emissionserlös: Das Angebot dient der Gewinnerzielung der Emittentin. Sie ist in der Verwendung der Erlöse aus der Ausgabe der Schuldverschreibungen frei.
Weshalb wird dieser Prospekt erstellt?. Zweckbestimmung der Erlöse und geschätzte Nettoerlöse Der Nettoerlös aus der Emission von Wertpapieren wird von der Emittentin und/oder ihren Tochtergesellschaften für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet, wozu auch die Erzielung eines Gewinns gehört. Die geschätzten Nettoerlöse betragen 100 Prozent des Gesamtnennbetrags der am Ausgabetag emittierten Wertpapiere.
Weshalb wird dieser Prospekt erstellt?. (a) Gründe für das Angebot, Verw endung des Netto-Em issionserlöses und geschätzter Netto- Em issionserlös: Das Angebot dient der Gew innerzielung der Emittentin. Sie ist in der Verw endung der Erlöse aus der Ausgabe der Schuldverschreibungen frei.
Weshalb wird dieser Prospekt erstellt?. D.2.1 Grund für das Angebot und Verwendung der Erlöse Die ETC-Wertpapiere sind dafür konzipiert, den Anlegern ein Exposure in Bezug auf ein Metall zu bieten, ohne dass eine physische Lieferung dieses Metalls nötig ist, und bei währungsgesicherten ETC-Wertpapieren das Exposure der ETC-Wertpapiere in Bezug auf Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der ETC-Wertpapiere und der Währung des betreffenden Metalls zu verringern. Die Nettoerlöse aus der Ausgabe der ETC-Wertpapiere einer Serie von ETC-Wertpapieren entsprechen einem Betrag von Metall in nicht allozierter Form, der gemäß der Depotbank-Vereinbarung für die Sicherungskonten, soweit dies möglich ist, physischen Metallbarren oder anderen Metallformen zugewiesen wird, die in dem allozierten Sicherungskonto verwahrt werden. Das verbleibende Metall wird in dem nicht allozierten Sicherungskonto verwahrt. Dieses zugrunde liegende Metall wird verwendet, um den Verpflichtungen der Emittentin im Rahmen der entsprechenden Serie von ETC-Wertpapieren und im Falle von währungsgesicherten ETC-Wertpapieren der Ausgleichsvereinbarung nachzukommen. D.2.1.2 Wesentliche Interessenkonflikte in Bezug auf das Angebot oder die Zulassung zum Handel
Weshalb wird dieser Prospekt erstellt?. D.2.1 Gründe für das Angebot D.2.2 Zweckbestimmung der Erlöse und die geschätzten Nettoerlöse
Weshalb wird dieser Prospekt erstellt?. Gründe für das Angebot, Verwendung der Erträge: Das Angebot dient der Gewinnerzielung der Emittentin. Sie ist in der Verwendung der Erträge aus der Ausgabe der Wertpapiere frei. Wesentliche Interessenkonflikte in Bezug auf das Angebot: Die Emittentin und/oder ihre Geschäftsführungsmitglieder oder die mit der Emission der Wertpapiere befassten Angestellten können bei Emissionen unter dem Basisprospekt durch anderweitige Investitionen oder Tätigkeiten jederzeit in einen Interessenkonflikt in Bezug auf die Wertpapiere bzw. die Emittentin geraten, was unter Umständen Auswirkungen auf die Wertpapiere haben kann.
Weshalb wird dieser Prospekt erstellt?. Gründe für das Angebot: Der Grund für das Angebot ist die Erzielung von Erlösen aus der Emission der Schuldverschreibungen 2023/2028, die Gegenstand dieses Prospekts sind bzw. die Refinanzierung der bestehenden Schuldverschreibungen 2018/2023. Die tatsächliche Höhe des Emissionserlöses nach Abzug der Emissionskosten (der Zweckbestimmung der Erlöse und die geschätzten Nettoemissionserlöse: Die Emittentin beabsichtigt, den Nettoemissionserlös, resultierend aus dem Öffentlichen Angebot über die Zeichnungsfunktionalität und der Privatplatzierung sowie die durch die Annahme des Umtauschangebots entstehende freie Liquidität nach Abzug der Emissionskosten zur Finanzierung und Refinanzierung laufender und künftiger Projekte der SoWiTec-Gruppe zu verwenden. Dabei soll der Nettoemissionserlös schwerpunktmäßig für die Entwicklung, den Bau und den Betrieb von (i) Windparks; (ii) Photovoltaikparks; und (iii) Hybridprojekte (aus der Kombination von Wind- und Photovoltaikprojekten kombiniert auch mit Batteriespeichern) verwendet werden, wobei die vorgenannte Reihenfolge maßgeblich im Sinne einer Priorität der Zweckbestimmung sein soll. In geographischer Hinsicht beabsichtigt die Emittentin, den überwiegenden Teil des Nettoemissionserlöses zur Finanzierung von Wind- und Photovoltaikkraft-Projekten innerhalb Deutschlands und gegebenenfalls opportunistisch für Projekte in den vorgenannten Bereichen in anderen nicht- europäischen Ländern, in denen die SoWiTec-Gruppe tätig ist, zu verwenden.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.