Risiken im Zusammenhang mit dem Inflations-Index Musterklauseln

Risiken im Zusammenhang mit dem Inflations-Index. Die Kursentwicklung eines Inflations-Index ist ungewiss. Bei einem Inflations-Index ist u.a. die Berechnung und Entwicklung der im Index enthaltenen Verbraucherpreisindizes von wesentlicher Bedeutung. Die Anleger tragen bei inflationsabhängigen kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen u.a. das Risiko der Abhängigkeit von der Entwicklung der Verbraucherpreisindizes. Der Inflations-Index ist eine Messgröße für die Inflation in der relevanten Region und stimmt möglicherweise nicht mit der Inflationsrate überein, der die Anleger ausgesetzt sind. Es ist zu beachten, dass der Index-Sponsor Änderungen im Hinblick auf die Methodologie des Inflations-Index vornehmen oder die Berechnung oder die Verbreitung des Index ändern, einstellen oder aussetzen kann. Dies kann zu Anpassungen bei den kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen führen und den Wert der kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen negativ beeinflussen. Die von der Emittentin vorgenommenen Anpassungen können die Struktur und/oder das Risikoprofil der kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen verändern. Es kann zu Störungen bei der Berechnung des Inflations-Index kommen. Störungen bei der Berechnung können sich negativ auf den Wert der kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen auswirken. Die Emittentin stellt keine Nachforschungen hinsichtlich des Infaltions-Index an und Anleger können nicht darauf vertrauen, dass Ereignisse in Bezug auf den Inflationsindex, die vor dem Emissionstag der kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen eintreten, auch vor Emission der kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen in öffentlich zugänglichen Quellen veröffentlicht werden. Der Index-Sponsor ist an dem Angebot und dem Verkauf der kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen nicht beteiligt und übernimmt keine Verpflichtung und keine Haftung in Bezug auf die kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen. Der Index-Sponsor eines Inflations-Index kann jede Maßnahme hinsichtlich des Inflations-Index ohne Berücksichtigung der Interessen der Anleger treffen, und jede dieser Maßnahmen kann sich nachteilig auf den Marktwert der kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen auswirken.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.