Risiko aus Anpassungen. Die Wertpapiere enthalten Anpassungsregelungen. Diese berechtigen die Emittentin, nach Eintritt von in den Zertifikatsbedingungen näher beschriebenen Ereignissen, Anpassungen etwa in Bezug auf den Basiswert vorzunehmen. Die Anpassung kann u.a. in Form der Ersetzung des Basiswerts erfolgen. Ebenfalls kommt die Bestimmung eines Faktors, um den der Startpreis oder sonstige Parameter von Rückzahlungsformeln verändert werden, in Betracht. Ferner kann die Emittentin, wenn der Basiswert ein aktienvertretendes Wertpapier ist, insbesondere bei einer Insolvenz der Depotstelle oder bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Depotstelle oder einer Einstellung des Angebots der aktienvertretenden Wertpapiere durch die Depotstelle oder die Einstellung der Börsennötierung der aktienvertretenden Wertpapiere die Zertifikatsbedingungen anpassen. Da die Emittentin bei ihrer Ermessensentscheidung über eine Anpassung immer nur die im Anpassungszeitpunkt bekannten Umstände berücksichtigen kann, besteht das Risiko, dass sich der Kurs der Wertpapiere auch bei Wahrung des wirtschaftlichen Wertes der Wertpapiere im Anpassungszeitpunkt im weiteren Verlauf der Wertpapiere infolge der Anpassungsmaßnahme negativ entwickeln kann. Somit können sich Anpassungen wirtschaftlich nachteilig auf die Position des Anlegers auswirken. Im Fall der Ersetzung des Basiswerts kann es zur Festsetzung von für die Rückzahlung relevanten Bezugsgrößen kommen, die dieser Ersatzbasiswert oder die Ersatzreferenzaktie noch nicht erreicht hat. Ob diese Bezugsgrößen während der verbleibenden Laufzeit der Wertpapiere erreicht werden, ist nicht sichergestellt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass eine Ersetzung jeweils so erfolgt, dass im Ersetzungszeitpunkt der wirtschaftliche Wert der Wertpapiere im Vergleich zur Situation ohne Ersetzung möglichst nicht oder nur geringfügig verändert werden soll. Die aus einer Anpassung resultierenden Folgen können sich negativ auf den Kurs der Wertpapiere auswirken.