Risiko von negativen Habenzinsen Musterklauseln

Risiko von negativen Habenzinsen. Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rechnung des Fonds an. Für diese Bankguthaben ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem European Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Euribor unter die verein- barte Marge, so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, mittel- als auch lang- fristige Bankguthaben eine negative Verzinsung erzielen.
Risiko von negativen Habenzinsen. Insbesondere in Abhängigkeit von der Zinspolitik der jeweiligen Zentralbank, kann es marktbedingt für Sicht- einlagen und/oder kündbare Einlagen und/oder hinterlegte Marginbeträge zu negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen kommen. So können beispielsweise abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank auf Euro lautende Einlagen einer negativen Verzinsung unterliegen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt.
Risiko von negativen Habenzinsen. Die Gesellschaft legt liquide Mittel des AIF bei der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rechnung des AIF an. Für diese Bankguthaben ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem European Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Euribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können sowohl kurz- , mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine negative Verzinsung erzielen.
Risiko von negativen Habenzinsen. Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Verwahr- stelle oder anderen Banken für Rechnung des Fonds an. Für diese Bankguthaben ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem European Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich ei- ner bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Euribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine negati- ve Verzinsung erzielen. Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen Wandel– und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die An- leihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. Die Entwicklung des Xxxxx von Wandel- und Optionsanleihen ist daher abhängig von der Kursentwicklung der Aktie als Basis- wert. Die Risiken der Wertentwicklung der zugrunde liegen- den Aktien können sich daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und Optionsanleihe auswirken. Optionsanlei- hen, die dem Emittenten das Recht einräumen dem Anleger statt der Rückzahlung eines Nominalbetrags eine im Vorhin- ein festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen (Reverse Con- vertibles), sind in verstärktem Maße von dem entsprechenden Aktienkurs abhängig.
Risiko von negativen Habenzinsen. Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Sondervermö- gens bei der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rechnung des Sondervermögens an. Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen Zentral- bank können sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine negative Verzinsung erzielen.
Risiko von negativen Habenzinsen. Die Verwaltungsgesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Verwahrstelle oder anderen Kreditinstituten für Rechnung des Fonds an. Für diese Guthaben bei Kreditinstituten ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der internationalen Zinssätzen abzüglich einer bestimmten Marge entspricht. Sinken diese Zinssätze unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der jeweiligen Zentralbanken können sowohl kurz -, mittel- als auch langfristige Guthaben bei Kreditinstituten eine negative Verzinsung erzielen.
Risiko von negativen Habenzinsen. Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rechnung des Fonds an. Für diese Bankguthaben ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem European Interbank Offered Rate (Euribor) ab- züglich einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Euribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine negative Verzinsung erzielen. Externe Unterstützung Geldmarktfonds dürfen keine externe Unterstützung erhalten. Unter externer Unterstützung wird die direkte oder in- direkte Unterstützung für einen Geldmarktfonds durch einen Dritten, einschließlich eines Sponsors des Geldmarkt- fonds, verstanden, die dazu bestimmt ist oder im Ergebnis bewirken würde, dass die Liquidität des Geldmarktfonds ga- rantiert oder der NAV pro Anteil des Geldmarktfonds stabilisiert wird. Der Fonds ist daher in einer Krise sowohl hin- sichtlich der Liquidität für Anteilscheinrücknahmen als auch hinsichtlich seiner Wertentwicklung zwingend auf sich al- lein gestellt. Hieraus kann das Risiko eines Wertverlustes oder der Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine resul- tieren.

Related to Risiko von negativen Habenzinsen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen