Risikoaufklärung Musterklauseln

Risikoaufklärung. Die Guthaben auf den WeltSpar-Konten bei der Raisin Bank unterliegen im Falle einer Insolvenz des kontoführenden Instituts der gesetzlichen Einlagensicherung im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetzes (“AnlEntG”). Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100.000 Euro der Einlagen eines Kunden. Die Einlagenprodukte bei Partnerbanken zählen grundsätzlich zu den sichersten und einfachsten Bankprodukten, und weisen viele Risiken von Kapitalmarktprodukten nicht auf (z.B. kein Geschäftsrisiko (die Zinszahlung ist nicht wie bei einer Aktie an den Unternehmenserfolg geknüpft) oder auch kein Zinsänderungsrisiko (die Höhe der Zinszahlung ist typischerweise vorab fixiert)). Dennoch können die folgenden Risiken auftreten, über die wir Sie aufklären möchten: Währungsunabhängige Risiken: (a) Emittentenrisiko: eine Rückzahlung der Einlage ist mit dem Insolvenzrisiko der Partnerbank behaftet. Einlagen innerhalb der EU sind entsprechend der Richtlinie 2009/14/EG bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Institut geschützt. Wenn die Einlagesumme die jeweils gültige Höchstgrenze der Einlagensicherung übersteigt, besteht für diese Differenz ein Ausfallrisiko, sofern die Partnerbank ersatzlos ausfällt. Bei Ausfall des Einlagensicherungssystems besteht auch für Beträge unter der Höchstgrenze ein Ausfallrisiko. Für Länder des EWR, die nicht Mitglieder der EU sind, können abweichende Bestimmungen gelten. (b) Transferrisiken: Wirtschaftliche oder politische Instabilität kann in einzelnen Staaten dazu führen, dass Beschränkungen für den Abzug der Bankeinlagen aus den jeweiligen Ländern verhängt werden. Diese Beschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Einlagen trotz Zahlungsfähigkeit der Partnerbank nicht oder nicht in vollem Umfang erhalten können. Maßgeblich hierfür können beispielsweise Transferbeschränkungen oder sonstige Gesetzesänderungen sein. (c) Rechtliches Risiko: Das rechtliche sowie das regulatorische Umfeld, und die Buchhaltungs-, Prüfungs- und Berichterstattungsstandards können in anderen Ländern zu Lasten des Kunden unter dem Niveau und Standard von Deutschland liegen. Zusätzliche Risiken für Einlagen in anderen Währungen als Euro: (a) Währungsrisiko: Im Falle von Fremdwährungseinlagen (Einlagen in einer anderen Währung als Euro) unterliegt der Wechselkurs zwischen Euro und der jeweiligen Währung Schwankungen. Die Höhe der Rückzahlung in Euro hängt vom Wechselkurs zum Rückzahlungszeitpunkt ab. Liegt der Wechselkurs bei...
Risikoaufklärung. 19.1. Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass Crypto Assets sehr volatil und/oder inflationär sein kön- nen sowie dass die zugrundeliegenden Märkte il- liquide sein können, mit dem Risiko, dass der Wert der Crypto Assets erheblich sinken kann oder dass solche Crypto Assets sogar völlig wertlos werden können. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und er- klärt sich damit einverstanden, dass Crypto Assets in der Regel weder durch eine bestimmte Nation, eine Institution, ein Unternehmen, eine Person oder durch BTCS garantiert noch abgesichert sind. Darüber hinaus nimmt der Kunde zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Crypto Assets in einigen Rechtsordnungen nicht reguliert sind und ihr rechtlicher und regulatorischer Status unsicher sein kann. 19.2. Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass Geräte, Systeme, Software und Netzwerke auf Seiten des Kunden ausserhalb der Kontrolle von BTCS liegen und eine Schwachstelle darstellen können, die von unbefugten Dritten missbraucht werden kann. 19.3. Der Kunde bestätigt, die Broschüre Besondere Ri- siken von Crypto Assets gelesen und verstanden zu haben, die dem Kunden auf der Website zur Verfügung gestellt wird. 19.4. Der Kunde erkennt die mit den Dienstleistungen verbundenen Risiken vollständig an und akzep- tiert diese. Die in den AGB und die in der in Zif- fer 19.3 erwähnten Broschüre aufgeführten Risi- ken sind nicht abschliessend, und soweit sie aus- serhalb der Kontrolle von BTCS liegen, schliesst BTCS jegliche Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang aus.
Risikoaufklärung. Die Guthaben auf den WeltSpar-Konten bei der Raisin Bank unterliegen im Falle einer Insolvenz des kontoführenden Instituts der gesetzlichen Einlagensicherung im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetzes (“AnlEntG”). Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100.000 Euro der Einlagen eines Kunden. Für alle Informationen über die Risiken von Einlagenprodukten bei den Partnerbanken verweist die Raisin Bank den Kunden auf die Website von Raisin, insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf die Geschäftsbedingungen der Partnerbanken und die Produktinformationsblätter.
Risikoaufklärung. Ich wurde eingehend über die Risiken der verschiedenen Veranlagungsformen aufgeklärt. Ich bestätige den Erhalt der Broschüre "Kundeninformation gemäß WAG 2018 (MiFID Broschüre)".
Risikoaufklärung. 2.1 Ein Investor und ein Händler stimmen zu, dass die Teilnahme an CopyTrade mit Risiken verbunden ist. Ein Investor und ein Händler akzeptieren das Risiko möglicher Verluste, die durch die Tätigkeit eines Händlers während des gewählten Angebots entstehen können. Die Gesellschaft bietet keine Anlageberatung an, gibt keine personalisierten Anlageempfehlungen ab und/oder berät den Kunden über die Vorzüge von Investitionen. Ein Händler führt Handelsgeschäfte in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr durch. 2.2 Ein Investor akzeptiert das Risiko, dass der Ausführungskurs von Aufträgen auf diesem Konto aufgrund der Marktausführung vom Ausführungskurs auf einem Konto eines Händlers abweichen kann. Die Gesellschaft entschädigt nicht für eine mögliche Differenz in Gewinn/Verlust und Provision für solche Transaktionen. 2.3 Ein Investor akzeptiert Risiken, die mit der Tatsache verbunden sind, dass ein Händler keine Lizenz hat, die seine Qualifikation bestätigt. 2.4 Ein Investor übernimmt das Risiko möglicher Verluste, da der Händler seine Position teilweise schließen kann und dies zur Schließung der aktuellen Position und zur sofortigen Eröffnung einer neuen Position auf dem Konto des Investors führt. Die neue Position auf dem Konto eines Investors hat die gleiche relative Größe wie die Position des Händlers. 2.5 Ein Investor akzeptiert Risiken, dass die Gesamtmarginanforderungen für Konten eines Händlers und eines Investors unterschiedlich sein können. 2.6 Ein Investor akzeptiert mögliche Risiken von Verlusten oder entgangenem Gewinn, die durch Rundung der Werte bei der Verwendung flexibler Volumeneinstellungen beim Kopieren von Transaktionen eines Händlers entstehen können. 2.7 Ein Investor übernimmt das Risiko von möglichen Verlusten oder entgangenem Gewinn, die durch falsche Einstellungen beim Kopieren entstehen können, sowie die Unfähigkeit, die Einstellungen nach der Verbindung mit dem Angebot des Händlers zu ändern. 2.8 Ein Investor akzeptiert das Risiko, Geld zu verlieren, ungeachtet des aktivierten und festgelegten Stop-Losses oder Take-Profit. Diese Parameter können durch die Beträge ausgelöst werden, die von der eingestellten Menge abweichen. Dies kann aufgrund der Marktbedingungen und des Risikos für jeden Händler geschehen. 2.9 Ein Händler akzeptiert das Risiko, dass der Investor nicht genügend Erfahrung und Kenntnisse hat, die das Ergebnis des Handels auf dem Konto des Investors und die Provisionen des Händlers beeinflussen können. 2....
Risikoaufklärung. Der Kunde erklärt, dass er über die Risiken von Finanzinstrumenten informiert wurde und die entsprechende Broschüre der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) gelesen hat, die unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xx kostenlos heruntergeladen werden kann.
Risikoaufklärung. Die TKB klärt mich ausdrücklich über die Risiken auf, die mit der Ausführung dieses Auerages verbunden sind. Die Aufklärung erfolgt formlos. Im Weiteren weist die TKB darauf hin, dass all- fällige Änderungen am vorgegebenen Garantietext zusätzliche Risiken beinhalten, welche ich als Aueraggeber zu tragen habe.
Risikoaufklärung. Die im Rahmen dieses Verkaufs ausgegebenen und der Öffentlichkeit angebotenen Tokens sind ein neuartiges und komplexes Finanzinstrument. Die Emittentin ist eine kürzlich gegründete Gesellschaft mit nur minimalem Kapital und ohne finanzielle Erfolgsbilanz. Die für die Ausgabe der Token verwendete Technologie ist nicht vollständig getestet, und die Märkte für den Handel mit den Token sind, falls überhaupt vorhanden, sehr unausgereift. Die Token werden nach den Gesetzen des Fürstentums Liechtenstein ausgegeben und unterliegen der Zuständigkeit der liechtensteinischen Gerichte. Die Anleger haben keine Garantie, dass sie bei Fälligkeit Zinszahlungen und die vollständige Rückzahlung erhalten. Unter ungünstigen Umständen erhalten sie weniger als den Bezugspreis oder erleiden einen vollständigen Verlust des investierten Kapitals. Eine Investition in Tokens eignet sich nur für erfahrene und finanziell versierte Anleger, die in der Lage sind, die Risiken, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der STO und der zugrunde liegenden Technologie, zu bewerten und die über ausreichende Ressourcen verfügen, um etwaige Verluste, einschließlich eines vollständigen Verlusts, die sich aus einer solchen Investition ergeben können, tragen zu können. Vor der Zeichnung oder dem sonstigen Erwerb von Tokens sollten potenzielle Anleger sich ausdrücklich vergewissern, dass sie die Struktur und das mit den Token verbundene Risiko verstehen und die unter dem Abschnitt "Risikofaktoren" im Prospekt aufgeführten Risikofaktoren berücksichtigen.
Risikoaufklärung. Geldanlagen in Finanzinstrumenten unterliegen Risiken. Bestimmte Umstände können zu gravierenden Verände- rungen des Wertes der Vermögensanlage des Kunden führen. Typische Risiken, sogenannte „Basisrisiken“, tref- fen für nahezu alle Anlageinstrumente zu, ferner unter- liegen die einzelnen Anlageinstrumente speziellen Risi- ken. Unter Umständen können mehrere Risiken kumulie- ren und sich gegenseitig verstärken. Die NFS stellt dem Kunden rechtzeitig und in verständli- cher Form Informationen zur Verfügung, die angemessen sind, damit der Kunde nach eigenem Ermessen die Art und die Risiken der ihm angebotenen oder von ihm nach- gefragten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpa- pierdienstleistungen verstehen und auf dieser Grundlage seine Anlageentscheidungen treffen kann.
Risikoaufklärung. Siehe Basisvereinbarung, Punkt 2. Risikohinweise (insbesondere die spezifischen Risikohinweise zum gewählten Produkt).