Risikoaufklärung Musterklauseln

Risikoaufklärung. Die Guthaben auf den WeltSpar-Konten bei der Raisin Bank unterliegen im Falle einer Insolvenz des kontoführenden Instituts der gesetzlichen Einlagensicherung im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetzes (“AnlEntG”). Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100.000 Euro der Einlagen eines Kunden. Die Einlagenprodukte bei Partnerbanken zählen grundsätzlich zu den sichersten und einfachsten Bankprodukten, und weisen viele Risiken von Kapitalmarktprodukten nicht auf (z.B. kein Geschäftsrisiko (die Zinszahlung ist nicht wie bei einer Aktie an den Unternehmenserfolg geknüpft) oder auch kein Zinsänderungsrisiko (die Höhe der Zinszahlung ist typischerweise vorab fixiert)). Dennoch können die folgenden Risiken auftreten, über die wir Sie aufklären möchten: Währungsunabhängige Risiken:
Risikoaufklärung. Die Guthaben auf den WeltSpar-Konten bei der Raisin Bank unterliegen im Falle einer Insolvenz des kontoführenden Instituts der gesetzlichen Einlagensicherung im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetzes (“AnlEntG”). Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100.000 Euro der Einlagen eines Kunden. Für alle Informationen über die Risiken von Einlagenprodukten bei den Partnerbanken verweist die Raisin Bank den Kunden auf die Website von Raisin, insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf die Geschäftsbedingungen der Partnerbanken und die Produktinformationsblätter.
Risikoaufklärung. Ich wurde eingehend über die Risiken der verschiedenen Veranlagungsformen aufgeklärt. Ich bestätige den Erhalt der Broschüre "Kundeninformation gemäß WAG 2018 (MiFID Broschüre)".
Risikoaufklärung. 15.1. Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass Crypto Assets sehr volatil und/oder inflationär sein kön- nen sowie dass die zugrundeliegenden Märkte illi- quide sein können, mit dem Risiko, dass der Wert der Crypto Assets erheblich sinken kann oder dass solche Crypto Assets sogar völlig wertlos werden können. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Crypto Assets in der Regel weder durch eine bestimmte Nation, eine In- stitution, ein Unternehmen, eine Person oder durch BTCS garantiert noch abgesichert sind. Dar- über hinaus nimmt der Kunde zur Kenntnis und er- klärt sich damit einverstanden, dass Crypto Assets in einigen Rechtsordnungen nicht reguliert sind und ihr rechtlicher und regulatorischer Status unsi- cher sein kann.
Risikoaufklärung. Siehe Basisvereinbarung, Punkt 2. Risikohinweise (insbesondere die spezifischen Risikohinweise zum gewählten Produkt).
Risikoaufklärung. 2.1 Ein Investor und ein Händler stimmen zu, dass die Teilnahme an CopyTrade mit Risiken verbunden ist. Ein Investor und ein Händler akzeptieren das Risiko möglicher Verluste, die durch die Tätigkeit eines Händlers während des gewählten Angebots entstehen können. Die Gesellschaft bietet keine Anlageberatung an, gibt keine personalisierten Anlageempfehlungen ab und/oder berät den Kunden über die Vorzüge von Investitionen. Ein Händler führt Handelsgeschäfte in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr durch.
Risikoaufklärung. Die TKB klärt mich ausdrücklich über die Risiken auf, die mit der Ausführung dieses Auerages verbunden sind. Die Aufklärung erfolgt formlos. Im Weiteren weist die TKB darauf hin, dass all- fällige Änderungen am vorgegebenen Garantietext zusätzliche Risiken beinhalten, welche ich als Aueraggeber zu tragen habe. Solche Risiken können insbesondere aus folgenden Gründen entstehen: — fehlende Anwendung eines internationalen standardisierten Garantietextes — langjährige abstrakte Garantieverpfiichtung (z.B. länger als 5 Jahre) — festlegen eines Gerichtsstandes im Ausland und/oder Rechtswahl ausländisches Recht — Fehlen einer Identifikationsklausel für den Nachweis eines gültigen Abrufs — Fehlen einer Minderungsklausel für jeden Betrag, der unter der Sicherheit geleistet wurde Ich bestätige, die Risiken, die mit diesem Garantieauerag verbunden sind, zu kennen und verstanden zu haben. * gilt sinngemäss für weibliche oder eine Mehrzahl von Personen und Firmen
Risikoaufklärung. Die im Rahmen dieses Verkaufs ausgegebenen und der Öffentlichkeit angebotenen Tokens sind ein neuartiges und komplexes Finanzinstrument. Die Emittentin ist eine kürzlich gegründete Gesellschaft mit nur minimalem Kapital und ohne finanzielle Erfolgsbilanz. Die für die Ausgabe der Token verwendete Technologie ist nicht vollständig getestet, und die Märkte für den Handel mit den Token sind, falls überhaupt vorhanden, sehr unausgereift. Die Token werden nach den Gesetzen des Fürstentums Liechtenstein ausgegeben und unterliegen der Zuständigkeit der liechtensteinischen Gerichte. Die Anleger haben keine Garantie, dass sie bei Fälligkeit Zinszahlungen und die vollständige Rückzahlung erhalten. Unter ungünstigen Umständen erhalten sie weniger als den Bezugspreis oder erleiden einen vollständigen Verlust des investierten Kapitals. Eine Investition in Tokens eignet sich nur für erfahrene und finanziell versierte Anleger, die in der Lage sind, die Risiken, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der STO und der zugrunde liegenden Technologie, zu bewerten und die über ausreichende Ressourcen verfügen, um etwaige Verluste, einschließlich eines vollständigen Verlusts, die sich aus einer solchen Investition ergeben können, tragen zu können. Vor der Zeichnung oder dem sonstigen Erwerb von Tokens sollten potenzielle Anleger sich ausdrücklich vergewissern, dass sie die Struktur und das mit den Token verbundene Risiko verstehen und die unter dem Abschnitt "Risikofaktoren" im Prospekt aufgeführten Risikofaktoren berücksichtigen.
Risikoaufklärung. Geldanlagen in Finanzinstrumenten unterliegen Risiken. Bestimmte Umstände können zu gravierenden Verände- rungen des Wertes der Vermögensanlage des Kunden führen. Typische Risiken, sogenannte „Basisrisiken“, tref- fen für nahezu alle Anlageinstrumente zu, ferner unter- liegen die einzelnen Anlageinstrumente speziellen Risi- ken. Unter Umständen können mehrere Risiken kumulie- ren und sich gegenseitig verstärken. Die NFS stellt dem Kunden rechtzeitig und in verständli- cher Form Informationen zur Verfügung, die angemessen sind, damit der Kunde nach eigenem Ermessen die Art und die Risiken der ihm angebotenen oder von ihm nach- gefragten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpa- pierdienstleistungen verstehen und auf dieser Grundlage seine Anlageentscheidungen treffen kann.
Risikoaufklärung. Der Kunde erklärt, dass er über die Risiken von Finanzinstrumenten informiert wurde und die entsprechende Broschüre der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) gelesen hat, die unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xx kostenlos heruntergeladen werden kann.