Risikohinweis. Die beschriebenen gesetzlich vorgesehenen Bail-In Maßnahmen können für Gläubiger einer Bank zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Auch eine Veräußerung von z.B. Anleihen kann im Sanierungs- oder Abwicklungsfall erschwert und mit deutlichem Wertverlust möglich sein. Selbst wenn die ursprüngliche Emissionsdokumentation oder das Werbematerial eines Bankproduktes die Verlustbeteiligung nicht ausdrücklich beschreibt, kann dieses Produkt gesetzlich von einer Bail-In Maßnahme erfasst werden. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Website der Österreichischen Nationalbank: xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxx-xxxxxxx-xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx
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Samples: General Information and Risk Warnings for Investors (Mifid Ii and Wag), General Information and Risk Warnings for Investors (Mifid Ii and Wag), General Information and Risk Warnings for Investors (Mifid Ii and Wag)
Risikohinweis. Die beschriebenen gesetzlich vorgesehenen Bail-In Maßnahmen können für Gläubiger einer Bank zu einem Totalverlust des eingesetzten eingesetz- ten Kapitals führen. Auch eine Veräußerung von z.B. Anleihen kann im Sanierungs- oder Abwicklungsfall erschwert und mit deutlichem Wertverlust möglich sein. Selbst wenn die ursprüngliche Emissionsdokumentation oder das Werbematerial eines Bankproduktes die Verlustbeteiligung nicht ausdrücklich beschreibt, kann dieses Produkt gesetzlich von einer Bail-In Maßnahme erfasst werden. Weiterführende Informationen finden Sie entweder im BaSAG (insb. §90) oder auch auf der Website der Österreichischen Nationalbank: xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxx-xxxxxxx-xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx
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Samples: Berechtigung Mitinhaber / Zeichnungsberechtigter Zu Einem Easy Broker Wertpapierdepot