Common use of Risikohinweis Clause in Contracts

Risikohinweis. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Betrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Kommt es während der Laufzeit des Nachrangdarlehens – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin, erfolgt eine Befriedigung der DarlehensgeberIn erst dann, wenn sämtliche andere, nicht-nachrangigen Gläubiger, zuvor vollständig befriedigt worden sind. Hinsichtlich anderer ebenfalls im Rang zurückgetretener Gläubiger besteht Gleichrangigkeit. Im Falle einer Insolvenz droht der Totalverlust. Die DarlehensgeberIn nimmt somit zur Kenntnis, dass diese Vermögensanlage neben den Chancen auch Risiken birgt. Jede Investitionsentscheidung bedarf daher einer individuellen Anpassung an die persönlichen und steuerrechtlichen Verhältnisse der DarlehensgeberIn, zumal letztlich die Ertragschancen sowie der Erfolg des Investments auch von dessen Dauer, Gebühren und Steuern abhängt. Prüfen Sie als DarlehensgeberIn genau, ob diese Veranlagung für Sie geeignet ist und investieren Sie im Zweifelsfall nicht. Die Plattformbetreiberin übernimmt keinerlei Haftung für die Bonität und Zahlungsfähigkeit der Darlehensnehmerin, sowie die Verpflichtungen und Informationen der Darlehensnehmerin gegenüber dem DarlehensgeberIn egal aus welchem Rechtsgrund. Die DarlehensgeberIn sollte daher ausschließlich Kapital investieren, dessen Verlust sie wirtschaftlich verkraften kann und welches über die Laufzeit des Nachrangdarlehens nicht liquide benötigt wird. Zwecks Risikominimierung empfiehlt sich die Streuung des veranlagbaren Kapitals auf mehrere Darlehensnehmerinnen auf der Plattform bzw. auf unterschiedliche Vermögensanlagen.

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Samples: www.recrowd.at, www.recrowd.at

Risikohinweis. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Betrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Kommt es während der Laufzeit des Nachrangdarlehens – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin, erfolgt eine Befriedigung der DarlehensgeberIn erst dann, wenn sämtliche andere, nicht-nachrangigen Gläubiger, zuvor vollständig befriedigt worden sind. Hinsichtlich anderer ebenfalls im Rang zurückgetretener Gläubiger besteht Gleichrangigkeit. Im Falle einer Insolvenz droht der Totalverlust. Die DarlehensgeberIn nimmt somit zur Kenntnis, dass diese Vermögensanlage neben den Chancen auch Risiken birgt. Jede Investitionsentscheidung bedarf daher einer individuellen Anpassung an die persönlichen und steuerrechtlichen Verhältnisse der DarlehensgeberIn, zumal letztlich die Ertragschancen sowie der Erfolg des Investments auch von dessen Dauer, Gebühren und Steuern abhängt. Prüfen Sie als DarlehensgeberIn genau, ob diese Veranlagung für Sie geeignet ist und investieren Sie im Zweifelsfall nicht. Die Plattformbetreiberin übernimmt keinerlei Haftung für die Bonität und Zahlungsfähigkeit der Darlehensnehmerin, sowie die Verpflichtungen und Informationen der Darlehensnehmerin gegenüber dem DarlehensgeberIn egal aus welchem Rechtsgrund. Die DarlehensgeberIn sollte daher ausschließlich Kapital investieren, dessen Verlust sie wirtschaftlich verkraften kann und welches über die Laufzeit des Nachrangdarlehens nicht liquide benötigt wird. Zwecks Risikominimierung empfiehlt sich die Streuung des veranlagbaren Kapitals auf mehrere Darlehensnehmerinnen auf der Plattform bzw. auf unterschiedliche Vermögensanlagen.. § 1

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