Rechtliche und politische Risiken Musterklauseln

Rechtliche und politische Risiken. Für das Sondervermögen dürfen Investitionen in Rechts- ordnungen getätigt werden, in denen deutsches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkei- ten der Gerichtsstand außerhalb Deutschlands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens können von denen in Deutschland zum Nachteil des Sondervermögens bzw. des Anlegers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklun- gen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rah- menbedingungen in diesen Rechtsordnungen können von der Gesellschaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegenstände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rah- menbedingungen für die Gesellschaft und/oder die Verwal- tung des Sondervermögens in Deutschland ändern. Die Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuer- pflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernom- men werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanz- verwaltung nicht ändert.
Rechtliche und politische Risiken. Für den Fonds dürfen Investitionen in Rechtsordnungen getätigt werden, in denen deutsches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb Deutschlands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Rechnung des Fonds können von denen in Deutschland zum Nachteil des Fonds bzw. des Anlegers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklungen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnungen können von der Gesellschaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegenstände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft und/oder die Verwaltung des Fonds in Deutschland ändern. Die Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften in diesem Verkaufsprospekt gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteuerungsgrundlagen des Fonds für vorangegangene Geschäftsjahre (z. B. aufgrund von steuerlichen Außenprüfungen) kann bei einer für Anleger steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht in dem Fonds investiert war. Umgekehrt kann für den Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene Geschäftsjahre, in denen er an dem Fonds beteiligt war, nicht mehr zu Gute kommt, weil er seine Anteile vor Umsetzung der Korrektur zurückgegeben oder veräußert hat. Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche Vorteile in einem anderen als dem eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum steuerlich erfasst werden und sich dies beim einzelnen Anleger negativ auswirkt.
Rechtliche und politische Risiken. Für den Fonds dürfen Investitionen in Rechtsordnungen getätigt wer- den, in denen deutsches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb Deutschlands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Rechnung des Fonds können von denen in Deutschland zum Nachteil des Fonds bzw. des Anlegers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklungen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rah- menbedingungen in diesen Rechtsordnungen können von der Ge- sellschaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegen- stände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft und/oder die Verwaltung des Fonds in Deutschland ändern.
Rechtliche und politische Risiken. Für den AIF dürfen Investitionen in Rechtsordnungen getätigt werden, bei denen liechtensteinisches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand ausserhalb Liechtensteins ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten des AIF können von denen in Liechtenstein zum Nachteil des AIF bzw. des Anlegers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklungen einschliesslich der Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnungen können vom AIFM nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegenstände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den AIFM und/oder die Verwaltung des AIF in Liechtenstein ändern.
Rechtliche und politische Risiken. Investitionen in ausländischen Rechtsordnungen mit fehlender Anwendbarkeit von inländischem Recht oder im Fall von Rechtsstreitigkeiten mit einen ausländischen Gerichtsstands, können zu erhöhten Rechtsrisiken führen und zu Nachteilen für den Fonds und Anleger führen. Die ineffizienten / ungenügend funktionierenden Rechtssysteme führen exemplarisch zu folgenden Risiken: - Erschwerte oder unmögliche Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen bei einem Gesetzes- oder Vertragsbruch oder bei Eigentumskonflikten - Mangelnde Kontrolle von Hoheitsakten seitens von Regierungsstellen - Widersprüche oder Konflikte zwischen den und innerhalb der diversen Gesetze, Regelungen, Dekrete, Verordnungen und Beschlüsse - Unerfahrenheit der Richterschaft und der Gerichtshöfe auf diesen Gebieten - Fehlende Rechtssicherheit und kurzfristig ändernde rechtliche Rahmenbedingungen und politische Einflussnahme und Korruption in der Rechtsverwaltung.
Rechtliche und politische Risiken. Für den Teilfonds dürfen Investitionen in Rechtsordnungen getätigt werden, bei denen liechtensteinisches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand ausserhalb Liechtenstein ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten des Teilfonds können von denen in Liechtenstein zum Nachteil des Teilfonds bzw. des Anlegers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklungen einschliesslich der Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnungen können vom AIFM nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegenstände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den AIFM und/oder die Verwaltung des AIF in Liechtenstein ändern.
Rechtliche und politische Risiken. Mit Blick auf die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Anlagestrategie des AIF ist zu beachten, dass sich die insoweit anwendbare Rechtslage stark im Wandel befindet. Dies betrifft insbesondere den regulatorischen Rahmen nachhaltiger Investitionen, der sich vor allem aus der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (»Offenlegungs-Verordnung«) ergibt. Die seit dem 10. Xxxx 2021 anzuwendende Offenlegungs-Verordnung enthält eine Vielzahl von Transparenzvorgaben, die durch die Gesellschaft zu beachten sind. Weitergehende Konkretisierungen der offenzulegenden Informationen werden aktuell durch den zuständigen Gesetzgeber festgelegt und können zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts noch keine Berücksichtigung finden. Die KVG weist daher ausdrücklich darauf hin, dass auf Basis sich insoweit weiterentwickelnder rechtlicher Vorgaben die in dem vorliegende Verkaufsprospekt dargestellte Anlagestrategie des AIF anzupassen sein könnte. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die rechtlichen Voraussetzungen und die dahingehende Verwaltungspraxis der zuständigen Aufsichtsbehörden sich ändern, so dass der AIF nicht oder nicht mehr als ein Finanzprodukt qualifiziert, das die Anforderungen an ein sog. ESG-Strategieprodukt nach Art. 8 der Offenlegungs- Verordnung erfüllt.
Rechtliche und politische Risiken. Für das Teilgesellschaftsvermögen dürfen Investitionen in Rechtsordnungen getätigt werden, bei denen deut- sches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb Deutsch- lands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Rechnung des Teilgesellschaftsvermö- gens können von denen in Deutschland zum Nachteil des Teilgesellschaftsvermögens bzw. des Aktionärs abwei- chen. Politische oder rechtliche Entwicklungen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingun- gen in diesen Rechtsordnungen können von der Verwaltungsgesellschaft und der Gesellschaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegen- stände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ge- sellschaft und/oder die Verwaltungsgesellschaft in Deutschland ändern.
Rechtliche und politische Risiken. Investitionen in ausländischen Rechtsordnungen mit fehlender Anwendbarkeit von inländischem Recht oder im Fall von Rechtsstreitigkeiten mit einen ausländischen Gerichtsstands, können zu erhöhten Rechtsrisiken führen und zu Nachteilen für den Fonds und Anleger führen. Die ineffizienten / ungenügend funktionierenden Rechtssysteme führen exemplarisch zu folgenden Risiken: - Erschwerte oder unmögliche Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen bei einem Gesetzes- oder Vertragsbruch oder bei Eigentumskonflikten - Mangelnde Kontrolle von Hoheitsakten seitens von Regierungsstellen - Widersprüche oder Konflikte zwischen den und innerhalb der diversen Gesetze, Regelungen, Dekrete, Verordnungen und Beschlüsse - Unerfahrenheit der Richterschaft und der Gerichtshöfe auf diesen Gebieten - Fehlende Rechtssicherheit und kurzfristig ändernde rechtliche Rahmenbedingungen und politische Einflussnahme und Korruption in der Rechtsverwaltung. Direkte und indirekte Anlagen an den Rohstoff-/, Edelmetall- und Waren(termin)märkten sind grundsätzlich dem allgemeinen Marktrisiko ausgesetzt. Daneben hängt die Wertentwicklung von Rohstoffen, Edelmetallen und Waren aber auch von der Versorgungslage der Güter, der prognostizierten Förderung / Gewinnung und Produktion sowie dem erwarteten Verbrauch ab und kann daher sehr volatil sein. Marktpreise können auch politisch beeinflusst werden (Rechtliche und politische Risiken) oder geographisch bedingt Unzulänglichkeiten in der regulatorischen Aufsicht bzw. Infrastruktur des Marktes, Devisen- und Transferbeschränkungen, Moratorien, Unruhen, Embargos in erhöhtem Masse bestehen (Schwellenmarktrisiko). Folglich könnten diese Märkte nicht liquide bzw. eingeschränkt transferierbar sein (Länder- / Transferrisiko).
Rechtliche und politische Risiken. Für das Sondervermögen dürfen Investitionen in Rechtsordnungen getätigt werden, bei denen deutsches Recht keine Anwendung findet beziehungsweise im Fall von Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb Deutschlands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens können von denen in Deutschland zum Nachteil des Sondervermögens beziehungsweise des Anlegers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklungen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnungen können von der Gesellschaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegenstände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft und/oder die Verwaltung des Sondervermögens in Deutschland ändern. Risiken können sich ferner auch durch politische Entwicklungen wie den Austritt von einzelnen Ländern aus der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum oder aus dem Euro ergeben. Mit Blick auf die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Anlagestrategie des Sondervermögens ist zu beachten, dass sich die insoweit anwendbare Rechtslage stark im Wandel befindet. Dies betrifft insbesondere den regulatorischen Rahmen nachhaltiger Investitionen, der sich vor allem aus der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ( enlegungs- ) ergibt. Die seit dem 10. Xxxx 2021 anzuwendende Offenlegungs-Verordnung enthält eine Vielzahl von Transparenzvorgaben, die durch die Gesellschaft zu beachten sind. Weitergehende Konkretisierungen der offenzulegenden Informationenwurden durch den europäischen Gesetzgeber in Form von Durchführungsrechtsakten festgelegt beispielsweise der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 zur Ergänzung derOffenlegungs-Verordnung. Weiter ist es wahrscheinlich, dass weitergehende Rechtsakte zu den nachhaltigkeitsbezogenen Transparenzvorgaben zukünftig veröffentlicht werden. Die Gesellschaft weist daher ausdrücklich darauf hin, dass auf Basis sich insoweit weiterentwickelnder rechtlicher Vorgaben die in dem vorliegenden Verkaufsprospekt dargestellte Anlagestrategie anzupassen sein könnte. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die rechtlichen Voraussetzungen und die dahingehende Verwaltungspraxis der zuständigen Aufsichtsbehörden sich ändern, so dass das Sonderve...