Common use of Risikomanagement /Notfallplan Clause in Contracts

Risikomanagement /Notfallplan. Der Lieferant muss dafür sorgen, dass alle potenziellen Störfälle (inkl. Pandemieausbruch), die in- nerhalb der Liefer- und Prozesskette seine Lieferfähigkeit negativ beeinträchtigen könnten, eigen- verantwortlich identifiziert, bewertet und durch das Risikomanagement gelenkt werden. Mögliche Ereignisse, die zum Notfall führen können z.B. Maschinendefekt, Cyberangriff, Personal- ausfall, Verlust des Unterauftragnehmers oder Stromausfall sein. Die geeigneten Abstellmaßnahmen sollen in einem Notfallplan abgebildet werden. Der Notfallplan muss jährlich durch den Lieferanten auf Wirksamkeit geprüft werden und ist auf Verlangen dem Besteller vorzulegen. Der Lieferant muss sich für die durch seine Lieferunfähigkeit verursachten Schäden beim Besteller und seinen Kunden sowie für die Produkthaftungsfälle ausreichend versichern lassen.

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Risikomanagement /Notfallplan. Der Lieferant muss dafür sorgen, dass alle potenziellen Störfälle (inkl. Pandemieausbruch), die in- nerhalb innerhalb der Liefer- und Prozesskette seine Lieferfähigkeit negativ beeinträchtigen könnten, eigen- verantwortlich eigenverantwortlich identifiziert, bewertet und durch das Risikomanagement gelenkt werden. Mögliche Ereignisse, die zum Notfall führen führen, können z.B. u.a. Maschinendefekt, Cyberangriff, Personal- ausfallPersonalausfall, Verlust des Unterauftragnehmers Unterlieferanten oder Stromausfall sein. Die geeigneten Abstellmaßnahmen sollen in einem Notfallplan abgebildet werden. Der Notfallplan muss jährlich durch den Lieferanten auf Wirksamkeit geprüft werden und ist auf Verlangen dem Besteller vorzulegen. Der Lieferant muss sich für die durch seine Lieferunfähigkeit verursachten Schäden beim Besteller und seinen Kunden sowie oder für die Produkthaftungsfälle ausreichend versichern lassenversichern.

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Risikomanagement /Notfallplan. Der Lieferant muss dafür sorgen, dass alle potenziellen Störfälle (inkl. Pandemieausbruch)Störfälle, die in- nerhalb innerhalb der Liefer- und Prozesskette seine Lieferfähigkeit negativ beeinträchtigen könnten, eigen- verantwortlich eigenverantwortlich identifiziert, bewertet und durch das Risikomanagement gelenkt werden. Mögliche Ereignisse, die zum Notfall führen können z.B. Maschinendefekt, Cyberangriff, Personal- ausfallPersonalausfall, Verlust des Unterauftragnehmers oder Stromausfall sein. Die geeigneten Abstellmaßnahmen sollen in einem Notfallplan abgebildet werden. Der Notfallplan muss jährlich durch den Lieferanten auf Wirksamkeit geprüft werden und ist auf Verlangen dem Besteller vorzulegen. Der Lieferant muss sich für die durch seine Lieferunfähigkeit verursachten Schäden beim Besteller und seinen Kunden sowie für die Produkthaftungsfälle ausreichend versichern lassen.

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Risikomanagement /Notfallplan. Der Lieferant muss dafür sorgen, dass alle potenziellen Störfälle (inkl. Pandemieausbruch)Störfälle, die in- nerhalb innerhalb der Liefer- und Prozesskette seine Lieferfähigkeit negativ beeinträchtigen könnten, eigen- verantwortlich eigenverantwortlich identifiziert, bewertet und durch das Risikomanagement gelenkt werden. Mögliche Ereignisse, die zum Notfall führen können z.B. Maschinendefekt, Cyberangriff, Personal- ausfallPersonalausfall, Verlust des Unterauftragnehmers oder Stromausfall sein. Die geeigneten Abstellmaßnahmen sollen Abstellmaßnahmen, müssen in einem Notfallplan vom Lieferanten zu erstellenden Notfallplan, abgebildet werden. Der Notfallplan muss jährlich durch den Lieferanten auf Wirksamkeit geprüft werden und ist auf Verlangen dem Besteller vorzulegen. Der Lieferant muss sich für die durch seine Lieferunfähigkeit verursachten Schäden beim Besteller und seinen Kunden sowie für die Produkthaftungsfälle ausreichend versichern lassen. Der Lieferant hat dem Besteller das Bestehen einer Produkthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe nachzuweisen. Eventuelle kundenspezifische Anforderungen an die Mindestversicherungs- höhe des Bestellers, sind an den Lieferanten weiter zu geben und im Rahmenvertrag zu vereinbaren.

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Risikomanagement /Notfallplan. Der Lieferant muss dafür sorgen, dass alle potenziellen Störfälle (inkl. Pandemieausbruch)Störfälle, die in- nerhalb innerhalb der Liefer- und Prozesskette seine Lieferfähigkeit negativ beeinträchtigen könnten, eigen- verantwortlich eigenverantwortlich identifiziert, bewertet und durch das Risikomanagement gelenkt werden. Mögliche Ereignisse, die zum Notfall führen führen, können z.B. Maschinendefekt, Cyberangriff, Personal- ausfallPersonalausfall, Verlust des Unterauftragnehmers Unterlieferanten oder Stromausfall sein. Die geeigneten Abstellmaßnahmen sollen in einem Notfallplan abgebildet werden. Der Notfallplan muss jährlich durch den Lieferanten auf Wirksamkeit geprüft werden und ist auf Verlangen dem Besteller vorzulegen. Der Lieferant muss sich für die durch seine Lieferunfähigkeit verursachten Schäden beim Besteller und seinen Kunden Kunden, sowie für die Produkthaftungsfälle Produkthaftungsfälle, ausreichend versichern lassenversichern.

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Risikomanagement /Notfallplan. Der Lieferant muss dafür sorgen, dass alle potenziellen Störfälle (inkl. Pandemieausbruch), die in- nerhalb der Liefer- und Prozesskette seine Lieferfähigkeit negativ beeinträchtigen könnten, eigen- verantwortlich identifiziert, bewertet und durch das ein Risikomanagement gelenkt werden. Mögliche Ereignisse, die zum Notfall führen führen, können z.B. u.a. Maschinendefekt, Cyberangriff, Personal- ausfall, Verlust des Unterauftragnehmers oder Stromausfall sein. Die geeigneten Geeignete Abstellmaßnahmen sollen sind in Form der Notfallmaßnahmen oder in einem Notfallplan abgebildet werdenabzu- bilden. Der Notfallplan muss Die definierten Notfallmaßnahmen müssen jährlich durch den Lieferanten auf Wirksamkeit geprüft werden und ist sind auf Verlangen dem Besteller vorzulegen. Der Lieferant muss sich für die durch seine Lieferunfähigkeit verursachten Schäden beim Besteller und seinen Kunden sowie für die Produkthaftungsfälle ausreichend versichern lassenversichern.

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Risikomanagement /Notfallplan. Der Lieferant muss dafür sorgen, dass alle potenziellen Störfälle (inkl. Pandemieausbruch), die in- nerhalb der Liefer- und Prozesskette seine Lieferfähigkeit negativ beeinträchtigen könnten, eigen- verantwortlich identifiziert, bewertet und durch das Risikomanagement gelenkt werden. Mögliche Ereignisse, die zum Notfall führen können z.B. Maschinendefekt, Cyberangriff, Personal- ausfall, Verlust des Unterauftragnehmers oder Stromausfall sein. Die geeigneten Abstellmaßnahmen sollen in einem Notfallplan abgebildet werden. Der Notfallplan muss jährlich durch den Lieferanten auf Wirksamkeit geprüft werden und ist auf Verlangen dem Besteller vorzulegen. Der Lieferant muss sich für die durch seine Lieferunfähigkeit verursachten Schäden beim Besteller und seinen Kunden sowie für die Produkthaftungsfälle ausreichend versichern lassenversichert werden.

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Risikomanagement /Notfallplan. Der Lieferant muss dafür sorgen, dass alle potenziellen Störfälle (inkl. Pandemieausbruch), die in- nerhalb innerhalb der Liefer- und Prozesskette seine Lieferfähigkeit negativ beeinträchtigen könnten, eigen- verantwortlich eigenverantwortlich identifiziert, bewertet und durch das ein Risikomanagement gelenkt werden. Mögliche Ereignisse, die zum Notfall führen führen, können z.B. u.a. Maschinendefekt, Cyberangriff, Personal- ausfallPersonalausfall, Verlust des Unterauftragnehmers oder Stromausfall sein. Die geeigneten Geeignete Abstellmaßnahmen sollen sind in einem Notfallplan abgebildet werdenabzubilden. Der Notfallplan muss jährlich durch den Lieferanten auf Wirksamkeit geprüft werden und ist auf Verlangen dem Besteller vorzulegen. Der Lieferant muss sich für die durch seine Lieferunfähigkeit verursachten Schäden beim Besteller und seinen Kunden sowie ggf. für die Produkthaftungsfälle ausreichend versichern lassenversichern.

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