Common use of Rufnummernanzeige und -unterdrückung Clause in Contracts

Rufnummernanzeige und -unterdrückung. (§ 15 TTDSG) 5.1. M-net übermittelt standardmäßig die Anzeige der Nummer des Kunden. Der Kunde kann die Nummernanzeige für jeden abgehenden Anruf einzeln oder auf gesonderten Antrag dauernd unterdrücken – mit Ausnahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen für die Po- lizei und Feuerwehr. Auf gesonderten Antrag des Kunden wird die Rufnummer des Kunden bei ankommenden Verbindungen ständig unterdrückt. 5.2. Wünscht der Kunde keine Aufnahme seiner Angaben in öffentliche Verzeichnisse, so wird die Anzeige der Rufnummer des Kunden nur auf gesonderten Antrag des Kunden bei abgehenden und bei ankommenden Verbindungen übermittelt.

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Samples: Vertragsänderung Und Zusatzdienste, Auftrag Surf&fon Regio, Umzug/Vertragsänderung M Net Internet

Rufnummernanzeige und -unterdrückung. (§ 15 TTDSG) 5.1. M-net übermittelt standardmäßig die Anzeige der Nummer des Kunden. Der Kunde kann die Nummernanzeige für jeden abgehenden Anruf einzeln oder auf gesonderten Antrag dauernd unterdrücken – mit Ausnahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen für die Po- lizei Polizei und Feuerwehr. Auf gesonderten Antrag des Kunden wird die Rufnummer des Kunden bei ankommenden Verbindungen ständig unterdrückt. 5.2. Wünscht der Kunde keine Aufnahme seiner Angaben in öffentliche Verzeichnisse, so wird die Anzeige der Rufnummer des Kunden nur auf gesonderten Antrag des Kunden bei abgehenden und bei ankommenden Verbindungen übermittelt.

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Samples: Auftrag Umzug/Vertragsänderung Surf&fon, M Net Internet Contract, Umzug/Vertragsänderung M Net Internet

Rufnummernanzeige und -unterdrückung. (§ 15 TTDSG) 5.1. 5.1 M-net übermittelt standardmäßig die Anzeige der Nummer des Kunden. Der Kunde kann die Nummernanzeige für jeden abgehenden Anruf einzeln oder auf gesonderten Antrag dauernd unterdrücken – mit Ausnahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen für die Po- lizei Polizei und Feuerwehr. Auf gesonderten Antrag des Kunden wird die Rufnummer des Kunden bei ankommenden Verbindungen ständig unterdrückt. 5.2. 5.2 Wünscht der Kunde keine Aufnahme seiner Angaben in öffentliche Verzeichnisse, so wird die Anzeige der Rufnummer des Kunden nur auf gesonderten Antrag des Kunden bei abgehenden und bei ankommenden Verbindungen übermittelt.

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Samples: Telecommunications

Rufnummernanzeige und -unterdrückung. 15 TTDSG102 TKG) 5.1. 5.1 M-net übermittelt standardmäßig die Anzeige der Nummer des Kunden. Der Kunde kann die Nummernanzeige für jeden abgehenden Anruf einzeln oder auf gesonderten Antrag dauernd unterdrücken – mit Ausnahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen für die Po- lizei und Feuerwehr. Auf gesonderten Antrag des Kunden wird die Rufnummer des Kunden bei ankommenden Verbindungen ständig unterdrückt. 5.2. 5.2 Wünscht der Kunde keine Aufnahme seiner Angaben in öffentliche Verzeichnisse, so wird die Anzeige der Rufnummer des Kunden nur auf gesonderten Antrag des Kunden bei abgehenden und bei ankommenden Verbindungen übermittelt.

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Samples: Auftrag Surf&fon

Rufnummernanzeige und -unterdrückung. (§ 15 TTDSG) 5.1. 5.1 M-net übermittelt standardmäßig die Anzeige der Nummer des Kunden. Der Kunde kann die Nummernanzeige für jeden abgehenden Anruf einzeln oder auf gesonderten gesonder- ten Antrag dauernd unterdrücken – mit Ausnahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen Notrufan- schlüssen für die Po- lizei Polizei und Feuerwehr. Auf gesonderten Antrag des Kunden wird die Rufnummer des Kunden bei ankommenden Verbindungen ständig unterdrückt. 5.2. 5.2 Wünscht der Kunde keine Aufnahme seiner Angaben in öffentliche Verzeichnisse, so wird die Anzeige der Rufnummer des Kunden nur auf gesonderten Antrag des Kunden bei abgehenden und bei ankommenden Verbindungen übermittelt.

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Samples: Auftrag M Net Mobil (Privatkunden)