Energieeffizienz Musterklauseln

Energieeffizienz. Wir weisen zum Thema Energieeffizienz nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-Maßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienz-Maßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (xxx.xxxx-xxxxxx.xx) hin. Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) xxx.xxxx.xx und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen xxx.xxxx.xx Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an unseren Kundenservice wenden: Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Xxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxx Xxxxxxxx, Telefon: 00000 00000-00, E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx-xxxxxxxx.xx Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Erdgas können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Die Schlichtungsstelle Energie e.V. erreichen Sie unter folgender Adresse: Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Fax: 000 0000000-00, Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Gemäß § 111 b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Schlichtungsstelle Energie nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes freiwillig bereit erklärt. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes erreichen Sie unter folgender Adresse: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxx xx Xxxxx, Telefon: 00000 00000-00, Fax: 00000 00000-00, Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die ...
Energieeffizienz. Der weltweite Energieverbrauch wird in den nächsten Jahren drastisch zunehmen. Daher wollen wir durch marktorientierte und technologieoffene Rahmenbedingun- gen, die stärker auf Anreiz und Verbraucherinformation und weniger auf Zwang setzen, die enormen Potentiale im Bereich Energieeffizienz heben. Hierzu zählen insbesondere: die marktwirtschaftliche 1:1 Umsetzung der Energiedienstleistungs- richtlinie, die Stärkung der Energiekompetenz der Verbraucher etwa durch unbü- rokratische Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei energierelevanten Produk- ten, eine Energieinitiative Mittelstand (Investitionsanreize durch Änderungen im Mietrecht und im Energiecontracting, Fortsetzung der Programme zur Energiebe- ratung, kostenneutrale Vereinfachung der Fördermodelle in der Gebäudesanie- rung). Die Sanierung des Gebäudebestandes birgt ein hohes Potential zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele und trägt dazu bei, den geänderten Ansprüchen an den Wohnungsstandard - auch infolge der Alterung der Gesellschaft - Rech- nung zu tragen. Die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und der ver- mehrte Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Gebäuden senken die CO2-Emissionen. Wir werden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wir- kungsvoller ausgestalten, um die derzeitige Sanierungsquote zu steigern. Die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern werden gesenkt, die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (EnergieContracting) im Mietwohnungsbereich er- weitert. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und sollen nicht zur Mietminderung berechtigen. Bei den europäischen Verhandlungen zur „Richtlinie über die Gesamtenergieeffi- zienz von Gebäuden“ werden wir auf Ausgewogenheit achten. Wir wollen auch weiterhin den Bau von hocheffizienten Kohlekraftwerken ermögli- chen. Wir stehen zum vereinbarten Ausstieg aus dem subventionierten Steinkoh- lebergbau und halten an der kohlepolitischen Verständigung vom 7. Februar 2007 fest. Wir werden zeitnah die Richtlinie der EU umsetzen, die Abscheidung, Trans- port und Einlagerung von CO2 regelt. Wir wollen für Akzeptanz werben und u. a. einen Geothermie-Atlas beauftragen, um Nutzungskonkurrenzen zwischen CCS und Geothermie zu prüfen. Wir werden Forschungsprogramme zu Möglichkeiten der Nutzung von CO2 im Wirtschaftskreislauf ausbauen.
Energieeffizienz. Wir weisen zum Thema Energieeffizienz nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-Maßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienz-Maßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (xxx.xxxx-xxxxxx.xx) hin. Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) xxx.xxxx.xx und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen xxx.xxxx.xx
Energieeffizienz. Der RRA wird den Stromlieferanten im Umfang der Energiemengen aus den Lieferungen gemäß den „ex-post“-Korrekturfahrplänen“ an den Kunden im Zusammenhang mit Kosten aus dem Energieeffizienzgesetz schadlos halten. (Preis-Index nennen)
Energieeffizienz. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbrauchsorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Inter- netseite: xxx.xxxx-xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx. Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energie- steuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtli- che Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Energieeffizienz. Lieferanten, die gemäß den Standards der ISO 50001 arbeiten bzw. zertifiziert sind, werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt. Bei der Beschaffung von elektrischen Geräten wird auf die Energieeffizienzklasse besonders Rücksicht genommen.
Energieeffizienz. Für die Beschaffung von Produkten und Einrichtungen sind der Energieverbrauch und die Energieeffizienz wichtige Bewertungskriterien. Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der definierten Anforderungen, der Wirtschaftlichkeit und des technisch Machbaren die energieeffizienteste Technik einzusetzen.
Energieeffizienz. Aufgrund unserer Zertifizierung nach DIN ISO 50001:2011 sehen wir auch unsere Geschäftspartner zur Implementierung der Energieeffizienz in ihre Ge- schäftsprozesse verpflichtet. Der Lieferant hat im Rahmen der vereinbarten Lieferungen die energieeffizienteste Ausführung seiner Anlagen, Einrichtungen und Prozesse umzusetzen. Elektrische Komponenten müssen nach den neusten Standards der Energieeffizienz gekennzeichnet sein. Liegen dem Lieferanten energieeffizientere Alternativen zu den von uns angefragten Produkten vor, so sind wir über diese zu informieren.
Energieeffizienz. Wir möchten Sie darüber informieren, dass im Zusammen- hang mit einer effizienten Energienutzung durch Endkunden bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt wird, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten An- bieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx.
Energieeffizienz. Die eingesetzte Hardware bietet eine hohe Energieeffizienz. In den Servern wird bewusst auf Kompo- nenten mit Energiesparfunktion gesetzt. Vertrag über den Cloud-Telefonanlagen-Service – Stand: April 2018 Seite 16 von 31 STARFACE GmbH Xxxxxxxxxxxxx. 000 00000 Xxxxxxxxx Tel: +49 (0) 721 / 151 042 – 0 Fax: +49 (0) 721 / 151 042 – 99 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxx Bank: Sparkasse Karlsruhe IBAN: DE 0566 0501 0101 0801 5108 BIC: XXXXXX00XXX STARFACE bietet mit diesen Maßnahmen eine Verfügbarkeit der STARFACE Cloud von mindestens 99,6 % im Jahresmittel.