Energieeffizienz Musterklauseln

Energieeffizienz. Wir weisen zum Thema Energieeffizienz nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-Maßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienz-Maßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (xxx.xxxx-xxxxxx.xx) hin. Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) xxx.xxxx.xx und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen xxx.xxxx.xx Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an unseren Kundenservice wenden: Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Xxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxx Xxxxxxxx, Telefon: 00000 00000-00, E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx-xxxxxxxx.xx Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Erdgas können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Die Schlichtungsstelle Energie e.V. erreichen Sie unter folgender Adresse: Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Fax: 000 0000000-00, Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Gemäß § 111 b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Schlichtungsstelle Energie nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes freiwillig bereit erklärt. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes erreichen Sie unter folgender Adresse: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxx xx Xxxxx, Telefon: 00000 00000-00, Fax: 00000 00000-00, Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die ...
Energieeffizienz. Der weltweite Energieverbrauch wird in den nächsten Jahren drastisch zunehmen. Daher wollen wir durch marktorientierte und technologieoffene Rahmenbedingun- gen, die stärker auf Anreiz und Verbraucherinformation und weniger auf Zwang setzen, die enormen Potentiale im Bereich Energieeffizienz heben. Hierzu zählen insbesondere: die marktwirtschaftliche 1:1 Umsetzung der Energiedienstleistungs- richtlinie, die Stärkung der Energiekompetenz der Verbraucher etwa durch unbü- rokratische Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei energierelevanten Produk- ten, eine Energieinitiative Mittelstand (Investitionsanreize durch Änderungen im Mietrecht und im Energiecontracting, Fortsetzung der Programme zur Energiebe- ratung, kostenneutrale Vereinfachung der Fördermodelle in der Gebäudesanie- rung). Die Sanierung des Gebäudebestandes birgt ein hohes Potential zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele und trägt dazu bei, den geänderten Ansprüchen an den Wohnungsstandard - auch infolge der Alterung der Gesellschaft - Rech- nung zu tragen. Die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und der ver- mehrte Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Gebäuden senken die CO2-Emissionen. Wir werden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wir- kungsvoller ausgestalten, um die derzeitige Sanierungsquote zu steigern. Die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern werden gesenkt, die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (EnergieContracting) im Mietwohnungsbereich er- weitert. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und sollen nicht zur Mietminderung berechtigen. Bei den europäischen Verhandlungen zur „Richtlinie über die Gesamtenergieeffi- zienz von Gebäuden“ werden wir auf Ausgewogenheit achten. Wir wollen auch weiterhin den Bau von hocheffizienten Kohlekraftwerken ermögli- chen. Wir stehen zum vereinbarten Ausstieg aus dem subventionierten Steinkoh- lebergbau und halten an der kohlepolitischen Verständigung vom 7. Februar 2007 fest. Wir werden zeitnah die Richtlinie der EU umsetzen, die Abscheidung, Trans- port und Einlagerung von CO2 regelt. Wir wollen für Akzeptanz werben und u. a. einen Geothermie-Atlas beauftragen, um Nutzungskonkurrenzen zwischen CCS und Geothermie zu prüfen. Wir werden Forschungsprogramme zu Möglichkeiten der Nutzung von CO2 im Wirtschaftskreislauf ausbauen.
Energieeffizienz. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbrauchsorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Inter- netseite: xxx.xxxx-xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx. Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energie- steuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtli- che Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Energieeffizienz. Der RRA wird den Stromlieferanten im Umfang der Energiemengen aus den Lieferungen gemäß den „ex-post“-Korrekturfahrplänen“ an den Kunden im Zusammenhang mit Kosten aus dem Energieeffizienzgesetz schadlos halten. (Preis-Index nennen)
Energieeffizienz. Lieferanten, die gemäß den Standards der ISO 50001 arbeiten bzw. zertifiziert sind, werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt. Bei der Beschaffung von elektrischen Geräten wird auf die Energieeffizienzklasse besonders Rücksicht genommen.
Energieeffizienz. Für die Beschaffung von Produkten und Einrichtungen sind der Energieverbrauch und die Energieeffizienz wichtige Bewertungskriterien. Der Lieferant (Auftragneh- mer) hat unter Berücksichtigung der definierten Anforderungen, der Wirtschaftlich- keit und des technisch Machbaren die energieeffizienteste Technik einzusetzen.
Energieeffizienz. Aufgrund unserer Zertifizierung nach DIN ISO 50001:2011 sehen wir auch unsere Geschäftspartner zur Implementierung der Energieeffizienz in ihre Ge- schäftsprozesse verpflichtet. Der Lieferant hat im Rahmen der vereinbarten Lieferungen die energieeffizienteste Ausführung seiner Anlagen, Einrichtungen und Prozesse umzusetzen. Elektrische Komponenten müssen nach den neusten Standards der Energieeffizienz gekennzeichnet sein. Liegen dem Lieferanten energieeffizientere Alternativen zu den von uns angefragten Produkten vor, so sind wir über diese zu informieren.
Energieeffizienz. 9.1 Wir haben ein Energiemanagement nach der ISO 50001 eingeführt und uns verpflichtet, die Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern. Auch im Beschaffungsprozess spielt Energieeffizienz und eine umweltfreundliche Beschaffung in Zukunft eine wichtige Rolle und wird als Beschaffungskriterium herangezogen.
Energieeffizienz. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbrauchsorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Inter- netseite: xxx.xxxx-xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx. Allgemeine Stromlieferbedingungen der Stadtwerke Barth GmbH (SWB) für Kunden in Niederspannung ohne Leistungsmessung gültig ab 01.04.2015
Energieeffizienz. Der Einsatz moderner effizienter Technologien und Verfahren kann dazu beitragen, gleichen Kom- fort oder eine gleiche Dienstleistung bei weniger Ressourceneinsatz zu realisieren (Bsp. Brennwer- technik vs. konventioneller Brenner in Heizkesselanlagen). Hier sind enorme Potenziale vorhanden. Auch hier muss die Stadt Aufklärung betreiben und informieren, weil längst nicht alle Technologien etabliert sind (Bsp. LED-Technik) bzw. trotz steigender Energiepreise noch immer die Anreize durch Förderprogramme notwendig sind (Bsp. Passivhausbauweise, effiziente Heizungsumwälzpumpen), auf die die Stadt aufmerksam machen kann (H 4). Die größte Bedeutung kommt im Bereich Energieeffizienz der energetischen Gebäudesanierung zur effizienteren Nutzung von Heizenergie zu. Hier sind enorme Einsparpotenziale von etwa einem Drittel (!) vorhanden. Weiterhin ist der Einsatz effizienterer Geräte/Anlagen geeignet um vorhandene Poten- ziale zu heben (effiziente Heizungsumwälzpumpen, PC, Geschirrspüler etc.). Im Bereich Straßenbeleuchtung sind ebenfalls Einsparpotenziale gegeben – siehe dazu Kapitel 8.3.4.