Rund ums Roaming Musterklauseln

Rund ums Roaming. Mit Roaming können Kunden auch in ausländischen Mobilfunknetzen von Partnern von T-Mobile (Roaming-Partner) telefonieren und sonstige Leistungen nutzen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, in einem bestimmten Land über einen bestimmten Roaming-Partner zu telefonieren. Kunden sollten in eigenem Interesse beachten, dass es in grenznahen Gebieten zu ungewolltem Roaming kommen kann und dies allenfalls bei ihren Telefoneinstellungen berücksichtigen. Da T-Mobile die Tarife der Roaming-Partner nicht beeinflussen kann, ist es keine Vertragsänderung, wenn sich deren Tarife ändern. Die Roaming-Tarife auf den Websites von T-Mobile dienen nur zur Information. Wenn T-Mobile mit einem neuen Roaming- Partner zusammenarbeitet, kann sich dadurch die Tarifstruktur ändern, was ebenfalls keine Vertragsänderung darstellt. T-Mobile behält sich das Recht vor, die Angebote von Roaming- Diensten einzuschränken.
Rund ums Roaming. Mit Roaming kann der Kunde auch in ausländischen Mobilfunknetzen von Partnern von T-Mobile (Roaming-Partner) telefonieren und sonstige Leistungen nutzen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, in einem bestimmten Land über einen bestimmten Roaming-Partner zu telefonieren. Der Kunde sollte im eigenen Interesse beachten, dass es in grenznahen Gebieten zu ungewolltem Roaming kommen kann. Da T-Mobile die Tarife der Roaming-Partner nicht beeinflussen kann, ist es keine Vertragsänderung, wenn sich deren Tarife ändern. Die Roaming-Tarife auf den Websites von T-Mobile dienen nur zur Information. Wenn T-Mobile mit einem neuen Roaming-Partner zusammenarbeitet, kann sich dadurch die Tarifstruktur ändern, was ebenfalls keine Vertragsänderung darstellt. T-Mobile behält sich das Recht vor, die Angebote von Roaming-Diensten einzuschränken. Forderungen unserer Roaming-Partner entsprechen den Forderungen von T-Mobile. T-Mobile hat für den Kunden ein Datenroaminglimit in Höhe von € 60,00 brutto eingerichtet, das für Fälle von Datenroaming weltweit gilt, soweit in dem Vertrag des Kunden nichts anderes vereinbart ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Verträge mit inkludiertem Datenvolumen im Roamingfall. Bei Erreichung dieses Schwellwertes wird die Nutzung von Datenroaming unterbrochen. Möchte der Kunde auch nach Erreichen des Schwellwertes weiter roamen, dann kann er die Sperre wieder aufheben lassen. Der Kunde kann sich auch jederzeit von diesem Service abmelden. Details zu Roaming innerhalb der EU-Zone, inklusive einer etwaigen Fair Use Policy, finden sich in den BEB für den jeweiligen Tarif und auf xxxxxxx.xx.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.