Räumliche Ausstattung Musterklauseln

Räumliche Ausstattung a) Operationsraum b) Personalumkleidebereich mit Waschbecken und Vorrichtung zur Durch- führung der Händedesinfektion c) Raum für die Aufbereitung von Geräten und Instrumenten, Entsorgungs- übergaberaum für unreine Güter, Raum für Putzmittel. Eine Kombination dieser drei Räume ist möglich. d) Räume oder Flächen für das Lagern von Sterilgut und reinen Geräten e) ggf. Ruheraum/Aufwachraum für Patienten f) ggf. Umkleidebereich für Patienten
Räumliche Ausstattung. Das Leistungsangebot ist in geeigneten, barrierefreien Räumlichkeiten durchzuführen. Als barrierefrei sind Räumlichkeiten anzusehen, wenn sie von den Leistungsberechtigten in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne frem- de Hilfe, jedoch unter Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel, auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Die sächliche Ausstattung einschließlich des Inventars der Räumlichkeiten muss dem Leistungsangebot wie auch dem leistungsberechtigten Perso- nenkreis entsprechen. Sie umfasst neben Beschäftigungs- und Funktionsräumen für Gruppen- und Einzelangebote unter anderem auch geeignete Räume für die Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten, Ruheräume sowie sanitäre Anlagen inklusive Dusche oder Bad. Standortbezogen werden pro Platz 15 bis 20 qm Nettogrundfläche zu Grunde gelegt. Hier- von kann in Einzelfällen, wie zum Beispiel personenbezogener Bedarf, gebäudebedingte Gegebenheiten, beschäftigungsbedingte Gegebenheiten usw., abgewichen werden. Hier- für ist ein begründender Antrag zu stellen. Dieser ist unter Beachtung der konkreten Be- sonderheiten des Standortes durch die zuständige Fachbehörde zu prüfen und zu be- scheiden.
Räumliche Ausstattung. Folgende Räumlichkeiten sollen vorgehalten werden: ⮚ Gruppenraum: Für offene oder themenzentrierte Gruppen ⮚ Beratungszimmer für Einzelgespräche ⮚ Büroräume für Mitarbeiter -/ innen ⮚ Getrennte WC für Mitarbeiter -/ innen und Klienten
Räumliche Ausstattung. Folgende räumliche Ausstattung ist vorhanden: ❑ Eingriffsraum: Raumoberflächen (z.B. Wandbelag), Oberflächen von betrieblichen Einbauten (z.B. Türen, Regalsystem, Lampen) und Geräteoberflächen zur problemlosen Reinigung und Desinfektion, flüssigkeitsdichter Fußboden ❑ Wascheinrichtung: Geeignete Armaturen und Sanitärkeramik zur zweckentsprechenden und hygienischen Händedesinfektion ❑ Umkleidemöglichkeit für das Personal (einschl. Möglichkeit zur Händedesinfektion und zur Entsorgung) getrennt vom Eingriffsraum ❑ Flächen für Lagerung, Entsorgung und Aufbereitung von Geräten bzw. Verbrauchsmaterial ❑ Umkleidebereich für Patienten
Räumliche Ausstattung. Die heilpädagogisch-therapeutischen Tagesgruppen als regionales Angebot der Jugendhil- fe sollen für die Kinder ein attraktiver Lebensraum auf Zeit sein. Die Kinder bewohnen je ein 3-geschossiges freistehendes Haus in Wetzlar bzw. Herborn. Stadt, öffentliche Schu- len und Freizeitangebote liegen in unmittelbarer Nähe. Mehrere Gemeinschaftsräume für Wohnen, Essen, Arbeiten, Freizeitgestaltung sowie Räume für Einzelbetreuung stehen zur Verfügung. Das Multifamilientherapeutische Angebot wird in der Tagesgruppe durchgeführt.
Räumliche Ausstattung. 4.1 Der Sehtest darf nicht in Anwesenheit unbeteiligter dritter Personen vorgenommen werden. Es muss daher Vorsorge für eine individuelle Sehtestung getroffen werden. 4.2 Sehtests dürfen nur in den im Anerkennungsbescheid be­ nannten und zugelassenen Räumen durchgeführt werden.
Räumliche Ausstattung. 1.1. Der Lieferant muss über ein Büro, eine Werkstatt und ein Lager verfügen, die in se- paraten Räumen untergebracht sind. 1.2. Es ist eine ausreichende Lagerfläche vorzuhalten, so dass alle im Geschäftsumfang des Lieferanten eingesetzten AOK-eigenen Hilfsmittel sachgerecht gelagert werden können. 1.3. Das Lager muss ein geschlossener, abschließbarer, trockener (beheizbarer) Raum sein. 1.4. Für die Reinigung / Desinfektion von Hilfsmittel ist ein geeigneter Reinigungsraum/- platz vorzuhalten. 1.5. Zur sofortigen Instandsetzung und Aufbereitung von Hilfsmitteln ist - dem Ge- schäftsumfang des Lieferanten mit der AOK entsprechend – eine ausreichende An- zahl von notwendigen Ersatz- und Zubehörteilen vorzuhalten. 1.6. Für die Versorgung der AOK-Versicherten ist ein ebenerdig-barrierefreier, für Roll- stuhlfahrer zugänglicher Ausstellungs-, Beratungs-, Vorführ- und Verkaufsraum so- wie eine behindertengerechte Toilette vorzuhalten. 1.7. Das Büro muss mit einem Telefon, einem Telefax, einem E-Mail und einem Internet- zugang ausgestattet sein. 1.8. Das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis muss in Papierform oder auf Daten- xxxxxx vorhanden sein. 1.9. Es muss eine elektronische Lagerbestands- und Hilfsmittelverwaltung möglich sein. 1.10. Für die künftige Abrechnung mit der AOK nach § 302 SGB V ist eine für den Daten- trägeraustausch (DTA) fähige Software (auch über Abrechnungsstelle möglich) vor- zuhalten.
Räumliche Ausstattung. Die räumliche Ausstattung der ambulanten Rehabilitationseinrichtung muss die Um- setzung des Rehabilitationskonzeptes ermöglichen und wird durch Grundrisszeich- nungen sowie durch Besichtigung nachgewiesen bzw. geprüft. Für die speziellen Gegebenheiten der ambulanten Rehabilitation bei muskuloskele- talen Erkrankungen sind Räume mit ausreichender Grundfläche und sachgerechter Ausstattung vorzusehen, insbesondere • Räume für Einzelkrankengymnastik • krankengymnastische Therapiefläche mit der Möglichkeit der Gruppenbehand- lung • Therapiefläche für gerätetechnisch gestützte Diagnostik und medizinische Trai- ningstherapie • Funktionsräume (z. B. für Ergotherapie, physikalische Therapie) • Funktionsräume für Krankenpflege • Raum für Anpassung von Hilfsmitteln durch Orthopädietechniker • Arztzimmer mit Untersuchungsraum • Injektionsraum • Notfallraum • multifunktionaler Raum für Teambesprechungen, Gruppenschulungen usw. • Umkleideräume, Wasch- bzw. Duschplätze und WC, davon in ausreichender Menge rollstuhlgerechte Ausführungen • Empfangs- und Wartebereich • Ruhe-, Entspannungs-, Regenerationsbereich • Aufenthalts- und Versorgungstrakt • Bewegungsbad*). Die Räume müssen gem. DIN 18024 Teil II (Bauliche Maßnahmen für behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich – Planungsgrundlagen öffentlicher zu- gänglicher Gebäude) barrierefrei zugänglich sein.
Räumliche Ausstattung. 4.1. ausreichend große Lagerfläche 4.2. Werkstatt getrennt vom Lager 4.3. separate Lagerflächen für „reine“ und „unreine“ Hilfsmittel 4.4. separate Büroräume
Räumliche Ausstattung. Bei den Vereinbarungen über die räumliche Ausstattung (die Bereitstellung der betriebsnotwendigen Anlagen, wie Gebäude und Grundstücke, einschließlich ihrer Ausstattung, Inventar sowie sonstige Anlagen) sind Aufgabenstellung und im Rahmen der Konzeption vereinbarte Leistungen der Einrichtung zu berücksichtigen.