Räumliche Ausstattung Musterklauseln

Räumliche Ausstattung. Das Leistungsangebot ist in geeigneten, barrierefreien Räumlichkeiten durchzuführen. Als barrierefrei sind Räumlichkeiten anzusehen, wenn sie von den Leistungsberechtigten in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne frem- de Hilfe, jedoch unter Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel, auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Die sächliche Ausstattung einschließlich des Inventars der Räumlichkeiten muss dem Leistungsangebot wie auch dem leistungsberechtigten Perso- nenkreis entsprechen. Sie umfasst neben Beschäftigungs- und Funktionsräumen für Gruppen- und Einzelangebote unter anderem auch geeignete Räume für die Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten, Ruheräume sowie sanitäre Anlagen inklusive Dusche oder Bad. Standortbezogen werden pro Platz 15 bis 20 qm Nettogrundfläche zu Grunde gelegt. Hier- von kann in Einzelfällen, wie zum Beispiel personenbezogener Bedarf, gebäudebedingte Gegebenheiten, beschäftigungsbedingte Gegebenheiten usw., abgewichen werden. Hier- für ist ein begründender Antrag zu stellen. Dieser ist unter Beachtung der konkreten Be- sonderheiten des Standortes durch die zuständige Fachbehörde zu prüfen und zu be- scheiden.
Räumliche Ausstattung. Folgende Räumlichkeiten sollen vorgehalten werden: ⮚ Gruppenraum: Für offene oder themenzentrierte Gruppen mit Küche ⮚ Büroräume für Mitarbeiter -/ innen ⮚ Getrennte WC für Mitarbeiter -/ innen und Klienten
Räumliche Ausstattung. 4.1 Der Sehtest darf nicht in Anwesenheit unbeteiligter dritter Personen vorgenommen werden. Es muss daher Vorsorge für eine individuelle Sehtestung getroffen werden.
Räumliche Ausstattung. Einfamilienhäuser im Kinderdorf Wetzlar und in Außenstellen, überwiegend Einzel- zimmer, Außengelände.
Räumliche Ausstattung. Die räumliche Ausstattung der ambulanten Rehabilitationseinrichtung muss die Um- setzung des Rehabilitationskonzeptes ermöglichen und wird durch Grundrisszeich- nungen sowie durch Besichtigung nachgewiesen bzw. geprüft. Für die speziellen Gegebenheiten der ambulanten Rehabilitation bei muskuloskele- talen Erkrankungen sind Räume mit ausreichender Grundfläche und sachgerechter Ausstattung vorzusehen, insbesondere • Räume für Einzelkrankengymnastik • krankengymnastische Therapiefläche mit der Möglichkeit der Gruppenbehand- lung • Therapiefläche für gerätetechnisch gestützte Diagnostik und medizinische Trai- ningstherapie • Funktionsräume (z. B. für Ergotherapie, physikalische Therapie) • Funktionsräume für Krankenpflege • Raum für Anpassung von Hilfsmitteln durch Orthopädietechniker • Arztzimmer mit Untersuchungsraum • Injektionsraum • Notfallraum • multifunktionaler Raum für Teambesprechungen, Gruppenschulungen usw. • Umkleideräume, Wasch- bzw. Duschplätze und WC, davon in ausreichender Menge rollstuhlgerechte Ausführungen • Empfangs- und Wartebereich • Ruhe-, Entspannungs-, Regenerationsbereich • Aufenthalts- und Versorgungstrakt • Bewegungsbad*). Die Räume müssen gem. DIN 18024 Teil II (Bauliche Maßnahmen für behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich – Planungsgrundlagen öffentlicher zu- gänglicher Gebäude) barrierefrei zugänglich sein.
Räumliche Ausstattung. 1.1. Der Lieferant muss über ein Büro, eine Werkstatt und ein Lager verfügen, die in se- paraten Räumen untergebracht sind.
Räumliche Ausstattung. Die vorzuhaltenden Räumlichkeiten orientieren sich an folgenden Größen: ⮚ „Offener Treff“: Großer Treffpunktraum / Cafe-Raum > 50 m2 ⮚ Gruppenraum: Für offene oder themenzentrierte Gruppen mit Küche > 25 m2 ⮚ Büroräume für Mitarbeiter -/ innen ⮚ Beratungszimmer für Einzelgespräche ⮚ Getrennte WC für Mitarbeiter -/ innen und Klienten Bei den von der Einrichtung genutzten Räumen wird von einer Mindestgröße von 130 m2 auszugehen sein. Sofern bereits vorhandene Räumlichkeiten diese Anforderungen nur zum Teil erfüllen, ist die Erreichung des Mindeststandards durch die zusätzliche Anmietung weiterer Räumlichkeiten unter den Voraussetzungen möglich, dass • die verschiedenen Räumlichkeiten sollten in der Regel innerhalb von 5 Minuten fußläufig zu er- reichen sein und • der Betrieb eines „Offenen Treffs“ ohne Einschränkungen möglich ist. Die vorhandenen Begegnungsstätten der PSK´n sowie der BeWo-Angebote erfüllen bereits die strukturellen Anforderungen.
Räumliche Ausstattung. Die Leistung Alltagsgestaltung erfordert geeignete, gut erreichbare Räum- lichkeiten, die den Aufenthalt von seelisch behinderten Menschen sowie die Durchführung entsprechender Angebote ermöglichen. Neben Gruppen- räumen gehören dazu insbesondere eine Küche sowie Werk- und Büro- räume.
Räumliche Ausstattung. Das begleitete Wohnen findet in der Häuslichkeit geeigneter Gastfamilien statt. Zur räumlichen Ausstattung des begleitenden Trägers gehören insbe- sondere Büro- und Besprechungsräume. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Ort der Leistungserbringung sich am persönlichen Betreu- ungsbedarf des seelisch behinderten Menschen und an der Gastfamilie orientiert.