Konzeption Musterklauseln

Konzeption. Es ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen. Sie ist nicht Bestandteil der individuellen Leistungsvereinbarung.
Konzeption. Die Leistungsangebote basieren auf der vom Leistungserbringer zu er- stellenden, differenzierten Konzeption. Sie orientiert sich an den Be- langen der seelisch behinderten Menschen, die das Leistungsangebot nutzen und berücksichtigt die Versorgungsstrukturen vor Ort. Die Konzeption beschreibt darüber hinaus Maßnahmen zur Qualitäts- sicherung.
Konzeption. Unsere Kinderkrippe besitzt eine Konzeption, in der alle pädagogischen Ziele und Aufgaben erläutert werden. Für alle interessierten Eltern liegt ein Exemplar in unserer Willkommensmappe in der Einrichtung aus. Selbstverständlich können Sie sich diese auf Nachfrage jederzeit ansehen, um darin ausgiebig nachzulesen, was uns in unserer Einrichtung wichtig ist. Ebenso steht Ihnen ein Exemplar über die Homepage zum Download zu Verfügung. Unser Konzept wird regelmäßig überarbeitet und den aktuellen pädagogischen Anforderungen angepasst.
Konzeption. Der öffentliche und freie Xxxxxx hat ein schriftlich dargelegtes Konzept für die Arbeit seiner Beratungsstelle(n). Die Konzeption soll Festlegungen enthalten, insbesondere über: • das Leistungs- und Angebotsspektrum der Beratungsstelle • Arbeitsweise, Sprechzeiten, Außenstellen oder Außensprechstunden • die interkulturelle/transkulturelle Ausrichtung • Inklusion • Regelungen der internen Abläufe • die personelle und räumliche Ausstattung • präventive und ergänzende Leistungsangebote • Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -weiterentwicklung • Modalitäten des Beschwerdemanagements • Formen der verbandsinternen und externen Kooperation • Verfahren zur Evaluation Die Umsetzung der Konzeption und ihre Weiterentwicklung erfolgt unter der Prämisse der Vorgaben aus der Rahmenvereinbarung über Erziehungs- und Familienberatung im Land Berlin (RV EFB).
Konzeption. Tagespflegepersonen erstellen gem. § 17 KiBiz eine Konzeption, die sowohl den Eltern als auch dem Jugendamt zugängig ist. Das Jugendamt erkennt eine Konzeption an, wenn folgende Inhalte zur Förderung von Kindern Berücksichtigung finden: • Ausführungen zur Eingewöhnungsphase • Ausführungen zur kontinuierlichen Sprachförderung • Förderung der Kinder zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten • Befähigung der Kinder zur Verantwortungsbereitschaft und Toleranz • Stärkung ihrer kulturellen Kompetenzen • Stärkung ihrer interkulturellen Kompetenzen • Aneignung von Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen • Erziehungspartnerschaft mit den Eltern • Sicherung der Rechte der Kinder
Konzeption. Der Künstler führt das Projekt persönlich und eigenverantwortlich mit den Teilnehmer/innen in der Schu- le durch. Hierbei wird der Künstler mit den Teilnehmer/innen in einem Umfang von 40 Einheiten a 90 Mi- nuten innerhalb des Schuljahres arbeiten. Das Projekt soll regelmäßig wöchentlich in der Schule durch- geführt werden. Die Vorgaben der Landesregierung sind dabei zu beachten.
Konzeption. Die Konzeption der Einrichtung ist dem für die Vereinbarungen zuständigen Leistungsträger vor- zulegen. Sie ist nicht Bestandteil der individuellen Leistungsvereinbarung.
Konzeption. Version: 06/2019 Die Kindertageseinrichtung legt die Konzeption auf Anforderung vor. Sie ist nicht Bestandteil der individuellen Leistungsvereinbarung.
Konzeption. Die Rahmenkonzeption für die spezielle Frühförderung sinnesgeschädigter Kinder in Hes- sen ist Grundlage dieser Vereinbarung. Die Konzeption ist interessierten Eltern zugänglich zu machen.
Konzeption. Die beizufügende schriftliche Konzeption soll aussagekräftige Angaben enthalten zu den pädagogischen Zielen, Schwerpunkten und Methoden des Familienzentrums. Die Bedarfe sind nachvollziehbar aus der Lage der Familien in der Bezirksregion Brunnenstraße Süd herzuleiten. In der Konzeption sind Aussagen zu fachlich-inhaltlichen Fragestellungen der Familienförderung im Familienzentrum enthalten wie zum Beispiel: - Familienbildung und Frühe Hilfen - Beratung und Unterstützung zu Themen der Erziehungskompetenz, Gesundheit, Sprachförderung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Trennung und Scheidung sowie in Krisen und familiären Konflikten - Begegnung, Selbsthilfe und Nachbarschaftshilfe - Familienerholung und Partizipation von Kindern und Familien im Sozialraum - Netzwerkarbeit und Sozialraumorientierung – insbesondere Darstellung der engen Verknüpfung mit den Ressourcen des RSD und den Netzwerken der Region