Konzeption Musterklauseln

Konzeption. Es ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen. Sie ist nicht Bestandteil der individuellen Leistungsvereinbarung.
Konzeption. Die Leistungsangebote basieren auf der vom Leistungserbringer zu er- stellenden, differenzierten Konzeption. Sie orientiert sich an den Belangen der seelisch behinderten Menschen, die das Leistungsangebot nutzen und berücksichtigt die Versorgungsstrukturen vor Ort. Die Konzeption be- schreibt darüber hinaus Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Konzeption. Die Unterlagen 1-6 wurden den Sorgeberechtigten übergeben. Die Unterlagen 7-10 sind auf der Internetseite des Trägers veröffentlicht. Die Konzeption (11) kann eingesehen werden. Alle ge- nannten Unterlagen werden durch die Unterschrift des Vertrages in der jeweiligen Fassung als Vertragsbestandteil anerkannt.
Konzeption. Der öffentliche und freie Xxxxxx hat ein schriftlich dargelegtes Konzept für die Arbeit seiner Beratungsstelle(n). Die Konzeption soll Festlegungen enthalten, insbesondere über: • das Leistungs- und Angebotsspektrum der Beratungsstelle • Arbeitsweise, Sprechzeiten, Außenstellen oder Außensprechstunden • die interkulturelle/transkulturelle Ausrichtung • Inklusion • Regelungen der internen Abläufe • die personelle und räumliche Ausstattung • präventive und ergänzende Leistungsangebote • Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -weiterentwicklung • Modalitäten des Beschwerdemanagements • Formen der verbandsinternen und externen Kooperation • Verfahren zur Evaluation Die Umsetzung der Konzeption und ihre Weiterentwicklung erfolgt unter der Prämisse der Vorgaben aus der Rahmenvereinbarung über Erziehungs- und Familienberatung im Land Berlin (RV EFB).
Konzeption. Es ist die Konzeption des Leistungserbringers vorzulegen. Sie ist nicht Bestandteil der individuellen Leistungsvereinbarung.
Konzeption. Als Verantwortliche für die Ausgestaltung und Umsetzung des Beteiligungsangebots erhält die PROJECT Investment AG einmalig eine Vergütung von 0,98 Prozent des gezeich- neten Kommanditkapitals. Die Vergütung beträgt einmalig mindestens 98.000 EUR. Die Vergütung ist in Abhängigkeit vom Platzierungsstand fällig.
Konzeption. Tagespflegepersonen erstellen gem. § 17 KiBiz eine Konzeption, die sowohl den Eltern als auch dem Jugendamt zugängig ist. Das Jugendamt erkennt eine Konzeption an, wenn folgende Inhalte zur Förderung von Kindern Berücksichtigung finden: • Ausführungen zur Eingewöhnungsphase • Ausführungen zur kontinuierlichen Sprachförderung • Förderung der Kinder zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten • Befähigung der Kinder zur Verantwortungsbereitschaft und Toleranz • Stärkung ihrer kulturellen Kompetenzen • Stärkung ihrer interkulturellen Kompetenzen • Aneignung von Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen • Erziehungspartnerschaft mit den Eltern • Sicherung der Rechte der Kinder
Konzeption. Eine Konzeption ist für die Einrichtung vorhanden.
Konzeption. Version: 06/2019 Die Kindertageseinrichtung legt die Konzeption auf Anforderung vor. Sie ist nicht Bestandteil der individuellen Leistungsvereinbarung.
Konzeption. Die Konzeption der Einrichtung ist dem für die Vereinbarungen zuständigen Leistungsträger vor- zulegen. Sie ist nicht Bestandteil der individuellen Leistungsvereinbarung.