Rückabwicklung des Vertrages Musterklauseln

Rückabwicklung des Vertrages. Für den Fall des Rücktrittes hat der Xxxxxx folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten: • Stornierung der Buchung ab 119. bis 90. Tag vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises • Stornierung der Buchung ab 89. bis 60. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises • Stornierung der Buchung ab 59. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen. Nutzungsregeln Die in den Ferienwohnungen ausgelegten Hausordnungen für die jeweiligen Ferienhäuser und die Grundstücke sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Rückabwicklung des Vertrages. Für den Fall des Rücktrittes hat der Xxxxxx folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten - Stornierung der Buchung bis 60 Tage vor Mietbeginn: - Stornierung der Buchung ab 59. bis 30. Tag vor Mietbeginn: - Stornierung der Buchung ab 29. Tag vor Mietbeginn: Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Für den Fall eines Rücktritts und einer möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von € 50,00. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
Rückabwicklung des Vertrages. 9.1. Mit Bestätigung der Buchung sind der Widerruf und eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Für den Fall des Rücktrittes hat der Xxxxxx folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten: - Stornierung der Buchung bis 90 Tage vor Mietbeginn € 50,00 (pauschale Bearbeitungsgebühr) - Stornierung der Buchung ab 89. bis 60. Tag vor Mietbeginn 30 % des vereinbarten Mietpreises (Anzahlung) - Stornierung der Buchung ab 59. bis 30. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises - Stornierung der Buchung ab 29. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von € 50,00.
Rückabwicklung des Vertrages. Für den Fall des Rücktrittes hat der Xxxxxx folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermietungsservice zu entrichten: € 50,00 (pauschale Bearbeitungsgebühr) Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermietungsservice (E-Mail ausreichend). Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von € 50,00. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermietungsservice anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermietungsservice eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
Rückabwicklung des Vertrages. Für den Fall des Rücktrittes hat der Xxxxxx folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten: ❖ Auflösung/Stornierung vom Buchungsdatum bis (ausschließlich)49 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 20 % des Gesamtpreises für den Aufenthalt ❖ Auflösung/Stornierung bis 35 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 50% des Gesamtpreises für den Aufenthalt ❖ Auflösung/Stornierung bis 21 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 70% des Gesamtpreises für den Aufenthalt ❖ Auflösung/Stornierung bis14 Tage vor Beginn des Aufenthaltes 90 % des Gesamtpreises für den Aufenthalt, unter 14 Tage wird der volle Mietpreis fällig Erforderlich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
Rückabwicklung des Vertrages. Für den Fall des Rücktrittes hat der Xxxxxx folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten: • Stornierung der Buchung ab 14. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn: Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Sollte das Mietobjekt für den Zeitraum anderweitig vermietet werden können, fallen keine weiteren Kosten an. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt,
Rückabwicklung des Vertrages. Für den Fall des Rücktrittes hat der Xxxxxx folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:  bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 50%  bis zum 6. Tag vor Reiseantritt 80%  bis zum 2. Tag vor Reiseantritt 90%  am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (eMail ausreichend). Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von 30,00 €. Die vorzeitige Abreise der/des Mieter/s die dem Vermieter anzuzeigen ist, oder die Anreise von weniger Gästen als gebucht, berechtigt nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den gesamten vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
Rückabwicklung des Vertrages. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Xẍx den Fall eines Rücktrittes verpflichtet sich der Vermieter, die Wohnung sofort dem Markt zur Verfügung zu stellen (Schadensminderungspflicht). Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.