Rückgabe der Mietsache. Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.). Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, den vereinbarten Mietbetrag entsprechend weiter zu entrichten.
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Rückgabe der Mietsache. Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der vereinbarten verein- barten Nutzungs- und/oder Besitzdauer unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.). Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche Schadener- satzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung Ersatzbe- schaffung erforderlich ist, den vereinbarten Mietbetrag entsprechend weiter zu entrichten.
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Rückgabe der Mietsache. Der Werden die vermieteten Geräte nicht vom Vermieter am Einsatzort demontiert und abtransportiert, hat der Mieter hat die vermieteten Geräte auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer Mietzeit unverzüglich an zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe durch den Mieter hat dieser dem Vermieter zurückzugeben (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.)jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet darüber hinausgehender weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters dem Vermieter für die Zeit, die erforderliche Zeit für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, der Mietsache den vereinbarten Mietbetrag entsprechend weiter vollen Mietpreis zu entrichtenzahlen.
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Rückgabe der Mietsache. Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben zurück-zugeben (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.). Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, den vereinbarten Mietbetrag entsprechend weiter zu entrichten.
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Rückgabe der Mietsache. Der Werden die vermieteten Geräte nicht vom Vermieter am Einsatzort demontiert und abtransportiert, hat der Mieter hat die vermieteten Geräte auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer Mietzeit unverzüglich an zurückzugeben. Bei ver- späteter Rückgabe durch den Mieter hat dieser dem Vermieter zurückzugeben (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.)jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet darüber hinausgehender weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters dem Vermieter für die Zeit, die erforderliche Zeit für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, der Mietsache den vereinbarten Mietbetrag entsprechend weiter vollen Mietpreis zu entrichtenzahlen.
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