Rückgriffsrecht des Lieferanten. Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Bestellers oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird aus diesem Grunde der Lieferant in Anspruch genommen, steht diesem ein Rückgriffsrecht auf den Besteller zu.
Rückgriffsrecht des Lieferanten. 21.1. Werden durch Handlungen oder Unterlas- sungen des Bestellers oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird aus diesem Grund der Lieferant in An- spruch genommen, steht diesem ein Rückgriffs- recht auf den Besteller zu.
Rückgriffsrecht des Lieferanten. Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Bestellers oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird aus diesem Grunde der Lieferant in Anspruch genommen, steht diesem ein Rückgriffsrecht auf den Besteller zu. aufgestellt von Swissmem Lm Mm P = P0 (a + b –––– + c ––––)