Rückgängigmachung der Vorbehaltsgutschrift. (1) Werden Inkassowechsel nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, so macht die Bank die Vorbe- haltsgutschrift rückgängig. (2) Das Gleiche gilt in den in Abschnitt I Nr. 3 (2) - (4) genannten Fällen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rückgängigmachung der Vorbehaltsgutschrift. (1) Werden Inkassowechsel nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, so macht die Bank die Vorbe- haltsgutschrift Vorbehaltsgut- schrift rückgängig.
(2) Das Gleiche gilt in den in Abschnitt I Nr. 3 (2) - (4) genannten Fällen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rückgängigmachung der Vorbehaltsgutschrift. (1) Werden Inkassowechsel nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag Be- trag aus dem Einzugsauftrag nicht, so macht die Bank die Vorbe- haltsgutschrift Vorbehalts- gutschrift rückgängig.
(2) Das Gleiche gilt in den in Abschnitt I Nr. 3 (2) - (4) genannten Fällen.
(3) Die Rückgängigmachung geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde. Im Übrigen gilt Nr. 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen