Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung. Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft der Bank gegenüber – aus Beweisgründen möglichst in Textform – widerrufen. In diesem Fall können alle Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich über die Gemeinschafts- konten verfügen. Die Bank wird die anderen Kontoinhaber hierüber unterrichten.
Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung. Jeder Anleger kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Anlegers jederzeit mit Wirkung für die Zukunft der USB gegenüber widerrufen. Über den Widerruf ist die USB un- verzüglich zu unterrichten. Sodann können alle Anleger nur noch gemeinsam über die Union- Depots verfügen.
Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung. Jeder Inhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Inhabers mit Wirkung für die Zukunft der ebase gegenüber widerrufen. Ab dem Zugang des Widerrufes bei der ebase können nur noch sämtliche Inhaber gemeinsam verfügen (Gemeinschaftsdepot/-konto mit gemeinsamer Verfügungsberechti- gung aller Inhaber, sog. „Und-Depot“/„Und-Konto“). Über den Widerruf ist die ebase unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – zu unterrichten.
Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung. Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung des anderen Kontoinhabers jederzeit mit Wirkung für die Zukunft der Bank gegenüber widerrufen. Über den Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich zu unterrichten. Sodann können alle Kontoinhaber nur noch gemeinsam über das Konto verfügen. Solche gemeinsamen Verfügungen müssen schriftlich erfolgen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterschrift aller Kontoinhaber.
Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung. Widerruft nur ein Mitinhaber die Einzelverfügungsberechtigung auch nur eines anderen Mitinhabers, können ab dem Widerruf nur noch sämtliche Inhaber gemeinsam verfügen (Gemeinschaftsdepot/ -konto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung aller Depot-/Kon- toinhaber, sog. „Und-Depot“/„Und-Konto“). Über den Widerruf ist die ebase unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich zu unter- richten.
Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung. Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Bank widerrufen. Der Widerruf soll schriftlich erfolgen. Sodann können alle Kontoinhaber nur noch gemeinsam über das Konto/Depot verfügen.
Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung. Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers jederzeit – mit Wirkung für die Zukunft – der BMW Bank gegenüber widerrufen. Über den Widerruf ist die BMW Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten. Sodann können alle Kontoinhaber nur noch gemeinsam über die Konten verfügen. Nach dem Tode eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des/der anderen Kontoinhaber(s) unverändert bestehen. Jedoch kann/kön- nen der/die überlebende(n) Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben die Konten auflösen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung steht jedoch jedem Erben allein zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfügung seiner Mitwirkung. Widerrufen sämtliche Miterben die Einzelverfügungs- berechtigung eines Kontoinhabers, so können sämtliche Konto- inhaber nur noch gemeinschaftlich mit sämtlichen Miterben verfügen.
Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung. Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines ande- ren Kontoinhabers jederzeit mit Wirkung für die Zukunft der ING gegen- über widerrufen. Über den Widerruf ist die ING unverzüglich zu unter- richten. Der Widerruf führt zu einem Abweichen von der vereinbarten Form der Kontoführung (Ziffer 1), weil sichergestellt werden muss, dass Verfügungen über das Extra-Konto nur von allen Kontoinhabern gemeinsam erfolgen dürfen. Ab Eingang der Widerrufserklärung bei der ING ist eine Teilnahme am Telebanking sowie am Internetbanking für keinen der Kontoinhaber mehr möglich.
Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung. Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers jederzeit mit Wirkung für die Zukunft der Bank gegenüber widerrufen. Über den Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten.
Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung. Jeder Kunde kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kunden mit Wirkung für die Zukunft der Bank gegenüber aus Beweisgründen in Schriftform widerrufen; der unterzeichnete Widerruf kann postalisch, per Fax oder per E-Mail übermittelt werden. In diesem Fall können alle Kunden nur noch gemeinschaftlich über Gemeinschaftsdepots verfügen. Die Bank wird die anderen Kunden hierüber unterrichten und ist zugleich berechtigt, die Geschäftsbeziehung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.