Rückgängigmachung des Auftrags. Die Bank wird beim Kauf von Finanzinstrumenten das Verrechnungskonto des Kunden belasten. Die Bank behält sich vor, Aufträge zum Kauf von Fi- nanzinstrumenten ganz oder teilweise nicht auszuführen bzw. ausgeführte Aufträge rückgängig zu machen, wenn das Verrechnungskonto kein ent- sprechendes Guthaben aufweist oder der Kunde nicht über eine entspre- chende Kreditlinie – wie nachstehend – verfügt. Für Optionen, bei denen die Optionsprämien nicht voll bezahlt werden müssen („Futures-Styled Opti- ons“), gilt diese Regelung entsprechend.
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