Auftragsdurchführung. Sofern der Auftragnehmer Leistungserbringung beim Auftraggeber oder einer von ihm vertraglich zugewiesenen „Baustelle“ schuldet, hat der Auftraggeber auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
Auftragsdurchführung. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbständiger Unter- nehmer. Eine Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Auftraggebers oder zum Inkasso für diesen besteht nicht. Der Auftraggeber gibt die zur Ausführung der Auf- träge erforderlichen technischen, betriebsspezifischen und sonstigen Angaben und Richtlinien vor. Die Verant- wortung für die Ausführung des Auftrags trägt der Auftragnehmer.
Auftragsdurchführung. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und bei meiner Berichterstattung hierüber habe ich die einschlägigen Normen meiner Berufsordnung und meine Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsät- ze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit (§ 57 StBerG). Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art meines Auftrags die Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der eingeholten Vorga- ben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschluss- buchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung und weitere Ab- schlussbestandteile zu erstellen. Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen). Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von mir im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Entsprechendes gilt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften. Ich habe meinen Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt. Ich habe in meiner Praxis Regelungen eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass bei der Auftragsabwicklung zur Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich der Berichterstattung die gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln beachtet werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses habe ich die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und We- sentlichkeit beachtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von mir die Kenntnis und Beachtung der hierfür gelten- den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, einschlägiger Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie der einschlägigen fachlichen Verlautbarungen. Zur Durchführung des Auftrags hatte ich mir die für die vorliegende Auftragsart erforderlichen Kenntnisse über die Branche, den Rechtsrahmen und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens meines Auftragge- bers anzueignen. An erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss darf ich nicht mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und Darstellungen ...
Auftragsdurchführung. Der AG darf dem Personal des AN ohne Zustimmung der Geschäftsleitung oder Dispositionsstelle des AN keine Weisungen erteilen, die von der Art und Weise und vom Umfang des ursprünglich durchzuführenden Auftrages abweichen. Werden im Zuge der Leistungsdurchführung von Personen die nicht dem AN zugehörig sind, Schäden verursacht, haftet hiefür aus- schließlich der AG; dies gilt insbesondere für Schäden die daraus entstehen, dass die Beschäftigten des AN oder eines Sub- unternehmers wie beispielsweise Lkw-Fahrer Anweisungen oder Einweisungen erhalten und in Erfüllung dieser Weisungen Schäden entstehen . (z. B. Gerätebewegungen mit Hilfe eines Einweisers bei mangelnder Sicht, Handlungen des Bauleiters oder Baustellenkoordinators, Einweisungen des Lkw oder Gerätefahrers etc.). Der AG hat sämtliche technische Vorausset- zungen für die Auftragsdurchführung auf eigene Rechnung und Gefahr zu schatfen und während der Auftragsdurchführung zu erhalten. Der AG übernimmt die Gewähr und die Gefahr dafür das die Eigenschaften der Einsatzteile, sowie des Zu- fahrtsweges und des Einsatzortes eine ordnungsgemäße und ungefährdete Durchführung des Auftrages gestatten. Den AG tritft eine Informations- und Aufklärungspflicht dahingehend, dass von diesem sämtliche Umstände und Eigenschaften die zur Leistungsdurchführung notwendig sind, insbesondere die Bodenbeschatfenheit und Tragfähigkeit des Aufstellortes samt Zufahrten, sämtliche Einbauten wie Kanäle, Schächte, Verrohrungen, Medienleitungen und alle anderen Aspekte die zur statischen Beurteilung der Leistungsabwicklung otfengelegt werden. Dem AG obliegen sohin sämtliche Maßnahmen zur etwaigen Eignungsprüfung und hat auch die Kosten statischer Berechnungen hieraus zu tragen. Über Anfrage werden vom AN diverse Achslasten und Abstützdrücke bekannt gegeben. Auch ein Verstoß gegen diese Informationspflicht führt zu alleinigen Haftung des AG. Entstehende Wartezeiten sowie Verzögerungen von Geräten- sowie Personaleinsätzen, die nicht vom AN zu vertreten sind, wie z.B. Montageabnahme, Schlechtwetter, baustellenbedingten Verzögerungen, verspäte- te Anlieferungen von zu bearbeitenden Teilen, Personal bzw. Gerätebeistellungen u. ä. gehen zu Lasten des Auftraggebers, dies auch bei etwaig vereinbarten Pauschalaufträgen.
Auftragsdurchführung. 4.1 Der Auftragnehmer hat in allen Schriftstücken die Einkaufsabteilung von LEICA, die Bestellnummer, das Bestelldatum und das Zeichen und Namen des LEICA-Bestellers anzugeben.
Auftragsdurchführung. 7.1 Der Auftraggeber hat sämtliche Vorarbeiten zu leisten, die für die Auftragsdurchfüh- rungen erforderlich sind und die hierfür notwendigen technischen Voraussetzungen auf eigene Rechnung und eigene Gefahr zu schaffen und während der Auftragsdurchfüh- rung zu erhalten.
Auftragsdurchführung. 2.1. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann gemeinsam nach einer interessengerechten Lösung suchen. Sind die von der SAZ zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten zur Auftragsabwicklung unbrauchbar oder erkennt der Lieferant Fehler, ist er verpflichtet, uns darüber unverzüglich, in jedem Fall vor Druckbeginn, zu unterrichten.
Auftragsdurchführung. 10.1 Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine - termingerecht auszuführen. Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
Auftragsdurchführung. 5.1 Der Lieferant erbringt seine Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbständiger Unternehmer. Eine Befugnis zur rechts- geschäftlichen Vertretung des Auftraggebers oder zum Inkasso für diesen besteht nicht.
Auftragsdurchführung. 4.1 Der Auftragnehmer hat in allen Schriftstücken die Einkaufsabteilung von SCHOTT, die Bestellnummer, das Bestelldatum und das Zeichen und Namen des SCHOTT- Bestellers anzugeben.