Rücktritt durch das Hotel. 1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
Rücktritt durch das Hotel. Das Hotel kann jederzeit die Zimmer des Gastes stornieren und Ihm soweit eine Anzahlung geleistet wurde die Anzahlung zurück erstatten. Dem Xxxx ergeben sich daraus keine Schadenersatzansprüche. Das Hotel ist nicht verpflichtet eine Ausweichunterkunft zu stellen. Nimmt der Xxxx aus nicht durch die Betriebsführungsgesellschaft zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf eine anteilige Rückerstattung.
Rücktritt durch das Hotel. 5.4.1. Das Hotel ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn erbetene Anzahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten.
Rücktritt durch das Hotel. 7.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
Rücktritt durch das Hotel. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten: Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise: • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet; • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen; • Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden; • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann; • der Xxxx zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat; • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Xxxx kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
Rücktritt durch das Hotel. 5.2.1. Das Hotel ist berechtigt, von seinen Gästen die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Der Xxxx ist verpflichtet, einer solchen Forderung des Hotelpersonals nachzukommen. Jede Verletzung der guten Sitten berechtigt das Hotel zur sofortigen Lösung des Vertragsverhältnisses. Eine Vertragsaufhebung ist weiter zulässig, wenn ein Xxxx ansteckend krank ist sowie im Falle höherer Gewalt.
Rücktritt durch das Hotel. Hat das Hotel begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotelbetriebes gefährden kann oder wurden die vereinbarten Anzahlungsmodalitäten dieser Geschäftsbedingungen durch den Veranstalter nicht eingehalten, ist das Hotel berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen. Der Veranstalter kann in allen Fällen Schadenersatzansprüche gegen das Hotel nicht geltend machen.
Rücktritt durch das Hotel. 1. Xxxxxx ein Rücktrittsrecht des Gasts innerhalb einer bestimm- ten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx/Leistungen vorliegen und der Xxxx auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Rücktritt durch das Hotel. 5.1.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann das Hotel ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Für den Fall, dass eine Kreditkartenautorisierung oder Abbuchung vereinbart wurde und diese vor geplantem Check in nicht erfolgt ist, liegt ein automatischer Rücktritt des Hotels von der Buchung vor.
Rücktritt durch das Hotel. 7.a Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Burg Schwarzenstein gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Burg-Hotel Schwarzenstein zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.