Rücktritt und Kündigung durch WBS. Rücktritte und Kündigungen durch WBS bedürfen immer der Schriftform. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse, Pandemie, Streik, Stromausfall, Störungen oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Hacker-Angriffe) oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl ist WBS berechtigt, die Maßnahme abzusagen. Etwaige Ansprüche des Teilnehmenden über die gesetzlichen Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis hinaus sind ausgeschlossen. WBS kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Tatsachen, die an sich einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.: • Wegfall der Förderzusage ohne alternative Finanzierung • unrichtige Angaben zur Person • gravierender Verstoß des Teilnehmenden gegen Pflichten aus dem Vertrag • wiederholte Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen trotz Aufforderung, die Verstöße zu unterlassen, • bei Gebührenrückständen nach Maßgabe der Ziffer 3.4 • wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung trotz Aufforderung, die Verstöße zu unterlassen, • wiederholte Störungen des Unterrichts innerhalb der Maßnahmen trotz Aufforderung, die Störung zu unterlassen. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch WBS werden bereits fällige Gebühren nicht zurückerstattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt und Kündigung durch WBS. Rücktritte und Kündigungen durch WBS bedürfen immer der Schriftform. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse, Pandemie, Streik, Stromausfall, Störungen oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Hacker-Angriffe) oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl im Gruppencoaching ist WBS berechtigt, die Maßnahme abzusagen. Etwaige Ansprüche des Teilnehmenden über die gesetzlichen Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis hinaus sind ausgeschlossen. WBS kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Tatsachen, die an sich einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.: • Wegfall der Förderzusage ohne alternative Finanzierung • unrichtige Angaben zur Person • gravierender Verstoß des Teilnehmenden gegen Pflichten aus dem Vertrag • wiederholte Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen trotz Aufforderung, die Verstöße zu unterlassen, • bei Gebührenrückständen nach Maßgabe der Ziffer 3.4 • wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung trotz Aufforderung, die Verstöße zu unterlassen, • wiederholte Störungen des Unterrichts Coachings innerhalb der Maßnahmen trotz Aufforderung, die Störung zu unterlassen. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch WBS werden bereits fällige Gebühren nicht zurückerstattet.
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Samples: Coaching Agreement
Rücktritt und Kündigung durch WBS. Rücktritte und Kündigungen durch WBS bedürfen immer der Schriftform. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse, Pandemie, Streik, Stromausfall, Störungen oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Hacker-Angriffe) oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl Mindestteilnehmerzahl ist WBS berechtigt, die Maßnahme abzusagenabzusagen oder zeitlich zu verschieben. Etwaige Ansprüche des Teilnehmenden Selbstbuchers oder Auftraggebers über die gesetzlichen Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis hinaus sind ausgeschlossen. WBS kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Tatsachen, die an sich einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.: • Wegfall der Förderzusage ohne alternative Finanzierung • unrichtige Angaben zur Person • gravierender Verstoß des Teilnehmenden gegen Pflichten aus dem Vertrag oder den Zugangsvoraussetzungen zur Maßnahme im Rahmen des Vertragsschlusses • wiederholte Verstöße des Auftraggebers oder Teilnehmenden gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen trotz Aufforderung, die Verstöße zu unterlassen, • bei Gebührenrückständen nach Maßgabe der Ziffer 3.4 • wiederholte Verstöße des Teilnehmenden gegen die Hausordnung trotz Aufforderung, die Verstöße zu unterlassen, • wiederholte Störungen des Unterrichts innerhalb Betrugsversuche bei Prüfungen • Anforderungen der Maßnahmen trotz Aufforderung, die Störung zu unterlassen. Studien- und Prüfungsordnung sowie Satzung der jeweiligen Hochschule nicht erfüllt Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch WBS werden bereits fällige Gebühren nicht zurückerstattet. Wenn die Kooperation zwischen der jeweiligen Hochschule und WBS gekündigt wird, dann haben beide Partner die Verpflichtung ihre Anteile an den bereits begonnenen Hochschullehrgängen zu erbringen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen