Rücktritt und Kündigung Musterklauseln

Rücktritt und Kündigung. 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
Rücktritt und Kündigung. Sie können jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein Rücktritt von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticket. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge E...
Rücktritt und Kündigung. 3.1 Eine Kündigung oder ein fristgerechter Rücktritt bedarf der Schriftform.
Rücktritt und Kündigung. 14.1 Außer den in dieser AGB vorgenannten Fällen steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung zu, wenn die CellCore GmbH die Pflicht- verletzung nicht zu vertreten hat.
Rücktritt und Kündigung. Wir sind berechtigt, uns aus wichtigem Grund durch Rücktritt oder Kündigung vom Vertrag zu lösen. Ein wichtiger Grund liegt neben den in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen aus- drücklich vereinbarten Fällen insbesondere auch dann vor, wenn - der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit einem Betrag, der zwei Raten entspricht, insge- samt länger als 14 Tage im Verzug ist und nach schriftlicher Mahnung den ausstehenden Be- trag nicht innerhalb von 14 Tagen vollständig ausgleicht, - der Kunde in Konkurs fällt oder ein eigenes Konkursbegehren stellt.
Rücktritt und Kündigung. 1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen, wenn er die Liefervoraussetzungen aus diesem Vertrag rechtzeitig erfüllt hat und die Lieferung nicht innerhalb von 12 Wochen nach dem vorgesehenen Termin erfolgt. Ausgenommen sind Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Elementarschäden oder Krieg.
Rücktritt und Kündigung. 12.1. Xxxxxxx der Auftragnehmer mit der Vertragserfüllung noch nicht begonnen hat, kann Starmann jederzeit und ohne zusätzliche Kosten vom Ver- trag zurücktreten. Der Auftragnehmer kann mit dem schriftlichen Nachweis des Beginns der Vertragserfüllung und der daraus entstandenen Kosten den Rücktritt von Starmann innerhalb von 7 Tagen nicht verhindern. Der Auftragnehmer kann in einem solchen Fall, sofern es sich um Spezialanfertigungen oder nicht um die Herstellung gängiger Waren handelt, lediglich die entstandenen und schriftlich nachgewiesenen Kosten von Starmann verlangen. Die schriftlich nachgewiesenen Kosten sind der Höhe nach mit dem angemessenen Selbstkostenbetrag der Teilleistungen begrenzt und wird der entgangene Gewinn nicht ersetzt.
Rücktritt und Kündigung. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.Sollte der Auftragnehmer den Vertrag kündigen, so gelten die einschlägigen Bedingungen nach §§ 415 HGB und 346 ff BGB.
Rücktritt und Kündigung. Bei Veranstaltungen kann der/die Vertragspartner/in vom Vertrag zurücktreten, wenn er/sie den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens sieben Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilt. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der/die Vertragspartner/in zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung. Rücktrittserklärungen senden Sie per Email an xxxxxxx-xxx@xxxxx.xx.
Rücktritt und Kündigung. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, jedoch längstens bis zum Beginn des Lehrgangs. Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Entscheidend für die Wahrung der Fristen ist der Xxxxxxx xxx xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx xxx xxx XXX Xxxxxxxx GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx. Das Fernbleiben vom Unterricht sowie eine Abmeldung bzw. Kündigung vor Ort bei Lehrgangsleiter/in oder Dozent/in wird grundsätzlich nicht als Kündigung akzeptiert. Ein besonderes Rücktrittsrecht steht den Teilnehmer/innen für den Fall zu, dass eine beantragte Förderung nach SGB II oder SGB III nicht gewährt wird. Kosten entstehen in diesem Falle keine.