Vertragliche Gebühren. Die im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren sind zu den festgelegten Fälligkeiten vom Teilnehmenden unaufgefordert durch Überweisung an die unter Ziffer 3.2 angegebene Bankverbindung an WBS zu entrichten. Die Zahlung der Gebühren erfolgt in gleichbleibenden Monatsraten, soweit im Teilnahmevertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Vertragliche Gebühren. Der Auftraggeber zahlt der WBS für die festgelegten Leistungen die im Auftrag vereinbarte Vergütung. Soweit nicht anders vereinbart, wird WBS dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung als monatliche Raten in Rechnung stellen. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig.
Vertragliche Gebühren. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die festgelegten Kosten zu den festgelegten Fälligkeiten unaufgefordert durch Überweisung an die WBS zu entrichten. Die Weiter- bildungskosten sind im jeweiligen Angebot einzusehen. Alle Preisangaben auf der WBS Website sowie im Anmeldeformular verstehen sich in Euro. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und der Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Teilnahme.
Vertragliche Gebühren. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die im Qualifizierungsvertrag festgelegten Gebühren zu den festgelegten Fälligkeiten unaufgefordert durch Überweisung an WBS zu entrichten. Falls die Qualifizierung mittels öffentlicher Förderung erfolgen soll, ist der Teilnehmer verpflichtet, den Vertrag unmittelbar nach Vertragsabschluss dem zuständigen Kostenträger vorzulegen. Direkt nach Erteilung der Förderung ist der entsprechende Nachweis dem zuständigen WBS-Mitarbeiter vorzulegen und zu übergeben. Wenn ein Teilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, so haftet er für die Gesamtgebühren. Die Zahlung erfolgt i.d.R. in gleichbleibenden Monatsraten. Die vertraglichen Gebühren enthalten alle Kosten der Qualifizierung. Nicht enthalten sind Gebühren für Prüfungen vor neutralen Stellen (z.B. IHK), falls im Qualifizierungsvertrag nicht explizit anders ausgewiesen.
Vertragliche Gebühren. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren zu den festgelegten Fälligkeiten i.d. Regel jeweils vor Prüfungsdatum bzw. vor Kursbeginn unaufgefordert durch Barzahlung oder Überweisung und bei Onlinebuchungen durch Paypal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung an Avicenna Institut e.V. zu entrichten. Genaue Daten erhält der Teilnehmer bei Vertragsabschluss. Die vertraglichen Gebühren enthalten alle Kosten der Maßnahme.
Vertragliche Gebühren. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren zu den festgelegten Fälligkeiten unaufgefordert durch Überweisung an WBS zu entrichten. Die Zahlung erfolgt i.d.R. nach Rechnungslegung zu Beginn des Kursabschnitts. Die vertraglichen Gebühren enthalten alle Kosten der Maßnahme.
Vertragliche Gebühren. Die im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren sind zu den festgelegten Fälligkeiten unaufgefordert durch Überweisung an WBS zu entrichten. Falls die Maßnahme mittels öffentlicher Förderung erfolgen soll, ist der Teilnehmer verpflichtet, den Vertrag unmittelbar nach Vertragsabschluss dem zuständigen Kostenträger vorzulegen. Direkt nach Erteilung der Förderung ist der entsprechende Nachweis dem zuständigen WBS-Mitarbeiter vorzulegen und zu übergeben. Wenn ein Teilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, so haftet er für die Gesamtgebühren. Die Zahlung erfolgt i.d.R. in gleichbleibenden Monatsraten.
Vertragliche Gebühren. Die in der Anmeldung festgelegten Gebühren sind zu den festgelegten Fälligkeiten vom Teilnehmenden durch Überweisung an die unter Ziffer 3.2 angegebene Bankverbindung an WBS zu entrichten. Es gibt folgende Zahlungsvarianten: Einmalzahlung: Einmalige Zahlung nach Vertragsabschluss. Hier wird ein Sofortzahler-Rabatt von 2% gewährt. Zahlung in zwei Teilbeträgen: Hier sind 50% nach Vertragsabschluss und 50% 1 Jahr später zu entrichten. Ratenzahlung auf zwei Jahre: Hier ist ein Teilbetrag nach erfolgter Vertragsabschluss fällig. Im Anschluss sind 19 monatliche Raten zu entrichten. Die Rechnung ist 4 Wochen nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in diesem Vertrag (siehe Ziffer 5) anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung auch dann fällig, wenn der Teilnehmende die Hochschullehrgänge und Software trotz ihrer Verfügbarkeit nicht wie vorgesehen nutzt.