Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsver- zug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht recht- zeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versiche- rungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertre- ten hat.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsver- zug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht recht- zeitig rechtzeitig nach B1-3.1 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertre- ten vertreten hat.
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Samples: Widerrufsrecht
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsver- zug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht recht- zeitig zu dem nach B1-3.1 gezahltNr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt ge- zahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten, solange der Versiche- rungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertre- ten vertreten hat.
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Samples: Fahrrad Vollkaskoversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsver- zug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht recht- zeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versiche- rungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertre- ten vertreten hat.
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